Wohngeld trotz 250€ Minijob?
Hallo zusammen, als ich für ein halbes Jahr einen 450€ Job hatte, wurde uns das vom Wohngeld abgezogen. Vor Weihnachten möchte ich nun für 4 Tage jobben und verdiene dabei 250€. Wird das komplett von unserem Wohngeld abgezogen? Was bringt es dann überhaupt wenn ich jobbe wenn ich das Geld dann sowieso nicht behalten darf?
3 Antworten
Kommt drauf an, ob du während eines laufenden Bewilligungszeitraumes jobben gehst.
Dein Einkommen wird nicht vom Wohngeld abgezogen. Das Wohngeld verringert sich, weil eurer Gesamteinkommen höher ist. Da es aber nach Formel berechnet wird, etwa 3-4 Euro je 10 EUR mehr Gesamteinkommen.
Was bringt es dann überhaupt wenn ich jobbe wenn ich das Geld dann sowieso nicht behalten darf?
Wenn du Geld verdienst, wird dir das nie weggenommen. Du bekommst nur weniger Sozialleistungen und hast selber für deinen Lebensunterhalt gesorgt.
Wieso sollte das Wohngeld nicht gekürzt werden oder gar wegfallen? Natürlich ist das so richtig, du wohnst da doch auch, also hast du, wenn du Verdienst hast, dich an den Kosten zu beteiligen.
Doch, kann es.
Nein, du darfst im Bewilligungszeitraum 2 Monate mehr Geld verdienen ohne das das angerechnet werden darf. Du brauchst die 250,- nicht melden. Ich verstehe deinen letzten Satz nicht. Wenn du Jobbs kannst du das Geld behalten, das Wohngeld würde sich nur mindern.
Ich bin 19 und wohne mit meiner Mutter zusammen, ich will mir was verdienen aber möchte nicht dass sie dafür das Wohngeld gekürzt bekommt. Das kann ja nicht angehen.