darf wohngeldstelle pflegegeld meiner eltern anrechnen?

6 Antworten

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, welche in der Regel von Pflegebedürftigen an eine  Pflegeperson weitergeleitet wird. Das Pflegegeld soll Anreiz für die Pflege eines Angehörigen in seiner häuslichen Umgebung sein. Dies gilt besonders für unterhaltspflichtige Angehörige.

Anders ist die Rechtslage, wenn der zu Pflegende kein Angehöriger der Pflegeperson ist oder ihm gegenüber keine sittliche Pflicht erfüllt werden muss. Bezieht eine Pflegeperson zudem Grundsicherung für Erwerbsfähige, gilt in diesen Fällen das weitergeleitete Pflegegeld als Einkommen und wird auf Leistungen im Rahmen der Grundsicherung angerechnet.
Bei Pflegeeltern gilt das Pflegegeld für die Pflegekinder grundsätzlich als sogar steuerpflichtiges Einkommen.

Dem Vorangestellten folgend dürfte es auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.  ;o)

hirschi53 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 12:00

dankeschön

Wer bekommt das Wohngeld, du oder deine Eltern?

tja und da liegt schon der Fehler den du begangen hast:

.........  melde das ich pflegegeld für meine eltern bekomme  ....

Nicht du bekommst das Pflegegeld.

Das Pflegegeld steht rechlich deinen Eltern zu.

Und wenn diese es dir auf dein Konto überweisen oder dir in bar geben wäre das OK wenn....

wenn das Amt nicht wäre.

Denn für das Amt ist das weitergereichte Pflegegeld an sich Einkommen, welches du erhälst.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen bei denen das Amt das Pflegegeld anrechen kann.

Jedoch ist das bei Angehörigen Pflege nicht möglich. da das weitergereichte Pflegegeld nicht zur Verbesserung deines Lebensunterhaltes dienen sollte, sondern für die organisation der Pflege und Versorgung und zur Verwendung von Pflegehilfsmitteln und dem Kauf von Medikamenten dienen soll.

Und das musst du jetzt dem Amt beweisen.

Und warum belasst ihr das Pflegegeld nicht auf dem Konto der Eltern?

Dann wärst du alle Probleme los. Und du könntest bei bedarf immer etwas vom Konto abheben.

Jetzt ist es aber zu spät, das Amt weiß es.

Jetzt kann dir aus dieser Situation , die sehr verzwickt und §§§ lastig ist, nur noch ein Fachanwlt für Sozialrecht helfen.

hirschi53 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 11:59

danke für die schnelle antwort ,ich kann es beweisen das ich das geld nur allein den eltern zu gute kommen lasse,das mit dem konto hatte meine schwester so veranlaßt ich komme nicht an das konto meiner eltern,trotzdem dankeschön

hirschi53 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 12:09
@hirschi53

meine schwester hat es so veranlaßt das es auf mein konto geht ,an das elternkonto komme ich nicht ran

Das ist ein komplexes Thema. Jeder erzählt was anderes.

Ich würde an deiner Stelle einen Fachanwalt für Soziales oder Pflege in Anspruch nehmen. Wenn du Rentner bist, kannst du evtl sogar einen Hilfeschein beantragen. Dann kostet die Beratung nichts. 

Das kann dir alles der Anwalt erklären.

Manchmal kommt man ohne fachliche Hilfe nicht weiter.

hirschi53 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 17:27

danke

Nein, Pflegegeld wird nicht angerechnet! Zweckbestimmte Einnahmen zählen nicht zum Einkommen.

hirschi53 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 12:05

danke ,jeder schreibt mir hier wird angerechnet ,ich bin verunsichert ,denn das geld kommt nur meinen eltern zu gute und ich muß jetzt leiden weil ich mich rund um die uhr um meine eltern kümmere?????denn von meiner rente kann ich meine eltern nicht mitversorgen

hirschi53 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 17:17
@AppleTea10

ich wohne aber nicht bei meinen eltern ich muß jeden tag frühs hinfahren und abends wieder zurück in meine wohnung und ich bin selbst rentner hartz4 ist bei mir vorbei

Wende dich bitte an die Hartz-IV-Beratung von Caritas Diakonie oder Gewerkschaften!

hirschi53 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 17:13

dankeschön werde ich dann mal machen