Wohngeldzuschuß - Wie lange gilt ein bewilligter Wohngeldantrag?

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Der Regelbewilligungszeitraum beträgt 12 Monate. Davon kann aber abgewichen werden, wenn z. B. bei Bewilligung schon feststeht, dass es in den 12 Monaten zu einer erheblichen Änderung der Verhältnisse kommen wird.

Du kannst den Bewilligungszeitraum auf deinem Wohngeldbescheid ablesen.

Normalerweise meldet sich die Wohngeldbehörde nicht bei dir. Da aber bis vor einigen Jahren eine Ablaufmitteilung gesetzlich vorgeschrieben war, haben manche Behörden dies sozusagen freiwillig fortgeführt. Einen Anspruch kannst du daraus aber nicht ableiten.

Ich schlage vor, du schaust auf deinen Bescheid oder (wenn du nicht mehr weißt, wo du den gelassen hast) rufst in der Wohngeldbehörde an und erkundigst dich nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraumes. Einen Weiterleistungsantrag kannst du bis spätestens den letzten Tag des Monats stellen, in dem du keine Leistungen mehr erhalten hast, damit ein nahtloser Anspruch besteht. Du bekommst dann zwar eine Nachzahlung, aber dir ist kein Monat verloren gegangen. Stellst du den Antrag später, wird erst am Ersten dieses Monats weitergeleistet.

also bei uns damals stand die Gültigkeitszeit im Bescheid - danach musste ein neuer gestellt werden (und zwar ganz allein von uns, da kam keine Erinnerung o.ä. vom Amt). Aber das ist etliche Jahre her...

Haribobaer 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 23:06

also ganz nach dem motto: wer was will muss sich selbst bemühen?!

Peter42  19.02.2013, 23:13
@Haribobaer

exakt - spart dem Amt Porto, und belastet es auch nicht durch Arbeit...

Du mußt den Antrag jedes Jahr vor Ablauf neu stellen und aktuelle Gehalts/Ausgabennachweise erbringen....

Die Bewilligung ist befristet,wann die ausläuft muss auf dem Bewilligungsbescheid stehen.

Haribobaer 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 23:06

gut dann schau ich da nochmal genauer rauf...danke

die melden sich nach einer zeit oder du musst dich melden falls sich was an deinen kosten ändert

Sommerloch2010  20.02.2013, 07:54

Die melden sich nicht.