Hartz 4 Aufstockung und Wohnungsgröße

7 Antworten

Das heißt das jobcenter würde meine Eltern aus der 110 qm Wohnung werfen und sagen nimmt euch ne kleinere?

Wenn jemand Hartz IV beantragt oder sich die sie Personenzahl ändert. so dass die Wohnung zu groß ist, so übernimmt das Jobcenter maximal für 6 Monate die zu höhe Miete.

Danach werden nur noch die angemessenen Kosten bezahlt.

Ich habe jetzt eine Wohnung gefunden 110 qm 4 Zimmer und es passt auch preislich, da wir alle mithelfen.

Sollte die Wohnung ein bisschen zu groß sein aber die Miete im Rahmen liegen, dann kann es sein, dass die Kosten übernommen werden, aber das entscheidet das zuständige Jobcenter.

MfG

Johnny

Hallo,ob das Jobcenter Probleme macht,kommt ganz darauf an...so allgemein kann man das nicht wissen!

Die Wohnung muß angemessen sein!

Angemessener Wohnraum liegt vor, wenn die Wohnung nicht größer als 45 – 50 Quadratmeter für einen Single ist. Für zwei Personen gelten 60 Quadratmeter als angemessen. Für jede weitere Person sind 15 Quadratmeter zusätzlich einzurechnen. Dies nur grobe Richtwerte. Liegt eine Wohnung mit 50 Quadratmeter Wohnfläche für eine Person noch im Rahmen der angemessenen Kosten, so wird in den seltensten Fällen die Kostenerstattung verweigert. Maßgeblich sind hierbei immer die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten.

Mietkosten der Angemessenheit:

Die Höhe der Miete wird von Kommune zu Kommune bestimmt. Dabei orientiert man sich an den örtlichen Richtlinien. Liegen diese nicht vor, kann auf die Werte des Wohngeldgesetz, kurz WoGG, zurückgegriffen werden.Ebenfalls ist eine Orientierung an günstigen Mieten vorzunehmen, jedoch nicht an den günstigsten Mieten. In der Regel kann man bei ländlichen Gegenden von einem Miet-Quadratmeterpreis von unter 4,00 Euro ausgehen. Bei städtischen Gegenden darüber und bei Großstädten wie beispielsweise München bis zu 9,00 Euro.

Du solltest mit dem Jobcenter sprechen,nur die können Dir eine Antwort geben. Mit etwas Glück könnt Ihr die Wohnung nehmen.

Euch würden für 4 Personen zwischen 90 qm - 95 qm zustehen,was die Wohnung dann kosten dürfte kannst du nur direkt beim Jobcenter erfahren,kannst aber im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen !

Wenn du schon min.25 sein würdest,dann würden sich die angemessenen qm erhöhen,denn dann bildest du im Haushalt deiner Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und dann stünden dir auch zwischen 45 qm - 50 qm zu.

Außerdem solltet ihr dann vor der Unterzeichnung des Mietvertrages die Zusicherung für die Kostenübernahme beim Jobcenter einholen.

Macht ihr das nicht,dann würden deine Eltern max.ihre bisherige Aufstockung zu ihrem Kopfanteil der KDU - bekommen,sollte deine Schwester auch noch Leistungen bekommen,dann würde sie auch nur ihren bisherigen Kopfanteil bekommen.

Du müsstest dann den Rest zuzahlen,dann könntet ihr auch ohne Zusicherung umziehen,dass gilt,solange ihr im Zuständigkeitsbereich eures Jobcenters bleiben würdet.

Ja das Jobcenter macht Probleme. Ihr arbeitet. Ihr könnt ausziehen. Deine Eltern bekommen das was ihnen zusteht. Das ist eure aktuelle Wohnung.

albalu 
Beitragsersteller
 23.01.2015, 20:43

Das heißt das jobcenter würde meine Eltern aus der 110 qm Wohnung werfen und sagen nimmt euch ne kleinere?

evtl. ist es machbar Du bildest mit Deiner Schwester eine WG, in einer Whg. die Du auch allein finanzieren kannst, wenn Deine Schwester später mehr verdient und lieber allein wohnen möchte..aktuell könnte Deine Schwester sich doch etwas an der Miete && beteiligen da sie das KG dann, zusätzlich zur ihrer Ausbildungsvergütung , erhalten kann

Deine Eltern suchen sich auch eine schöne gepflegte Whg., mit Terrasse oder Balkon.. denn Deine Eltern werden ja älter und dann ist das wohnen angenehmer, wenn man mal eben frische Luft schnappen kann :)) also eine Whg., die sie langfristig nutzen können, weil die der Größe nach auch für 2 Pers. passend ist , dann entfällt später ein erneuter Whg.weschsel inclv. suchen mit nochmaligen Umzugskosten :))