Wohne in einem mehr Partein Haus, wo die Keller nicht auf die Wohneinheit aufgeteilt sind. Ein Nachbar hat im Keller sowohl Kühlschrank, wie auch Waschmaschine?
Ein Nachbar hat im Keller Kühlschrank, Waschmaschine und Wäschetrockner. Die keller Abteilungen sind nicht der Wohnung mit dem Stromzähler angeschlossen sondern der Verbrauch geht auf die gesamte Belegschaft. Ich halte das für eine Frechheit. Wie kann ich mich am besten und geschickt dagegen tun, ohne den Vermieter gegen mich aufzubringen? Diese Nachbarn sind erst seit einem guten Jahr eingezogen. Vielen Dank für Eure Hilfe.
3 Antworten
Mietrechtlich gesehen kannst du im Moment gar nichts machen. Denn das Problem entsteht dann erst, wenn du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast. Erst dann wirds interessant.
Es kann ja dann sein, dass du darin erkennst, dass der Vermieter den Verbrauch der Geräte des Mieters vorweg, also vor der Verteilung auf die Mieter abgezogen hat. Das muss er nämlich tatsächlich auch. Denn gemäß Betriebskostenverordnung ist Allgemeinstrom nur das, was die gemeinschaftlichen Bereiche betrifft, also Treppenhaus, Außenbeleuchtung und ähnliches.
Hat der Vermieter Strom für andere Zwecke abgerechnet, kannst du der NK Abrechnung in dem Punkt widersprechen. Mit anderen Worten, es ist das Problem des Vermieters, wie er den Verbrauch des Mieters ermittelt und abzieht.
Im Moment kannst du zur Vorbeugung von Streit bei der Nebenkostenabrechnung nur einfach mal freundlich beim Vermieter nachfragen, wie er denn geplant hat, den Verbrauch dieses Mieters zu ermitteln nachdem es keinen Zähler gibt, um ihm dies in Rechnung zu stellen.
Die keller Abteilungen sind nicht der Wohnung mit dem Stromzähler angeschlossen sondern der Verbrauch geht auf die gesamte Belegschaft.
Woher weißt du das?
Da heißt es abzuwarten, ob der M eine entsprechende Kostentragung mit dem VM getroffen hat, der diesen Verbrauch deswegen nicht anteilig auf alle Parteien umlegt, sondern nur dem Verbraucher belastet.
G imager761
Das ist so natürlich Betrug. Der Vermieter hat hier Sorge zu tragen, dass dieser Zustand verändert wird. Du solltest ihn schriftlich informieren und eine Frist zur Beseitigung dieses Mangels setzen. Der müsste dann mit sofortiger Wirkung die Stromzufuhr unterbrechen (lassen).
Du als Mieter hättest bei der nächsten Betriebskostenabrechnung das Recht auf Einspruch und Minderung deines Anteiles der Hausstromberechnung.
Selbst darfst du nicht Hand anlegen.