Darf mein Vermieter Kühlschrank und Waschmaschine entfernen?
Das Haus, in dem ich wohne, soll verkauft werden, die anderen Mieter sind schon ausgezogen (was ich mir inzwischen auch überlege), der Vermieter ist dabei, seine Ferienwohnung zu räumen und hat mir Kühlschrank und Waschmaschine zum halben Preis zum Kauf angeboten, andernfalls würden diese mitgenommen. Darf er das? Und wenn ja, gäbe mir das ein Recht auf vorzeitige Kündigung? Immerhin muss ich damit rechnen, dass mich sonst der neue Eigentümer kündigt - schon aus dem Grund finde ich es untragbar, noch in die Wohnung zu investieren. (Er sagt dazu, er habe die Geräte nicht mit vermietet, nur „auf meinen Wunsch angeschafft“. Den Unterschied kann ich nicht nachvollziehen.) Hintergrund: Ich wohne hier seit knapp 3 Jahren in einer 2 ZKB, vermutlich keine Einliegerwohnung. Es handelt sich um eine Art Anbau mit eigenem Eingang. Im „Haupthaus“ wohnte noch ein Ehepaar mit einem Treppenaufgang in der Ferienwohnung des Vermieters. Die Küche in meiner Wohnung ist möbliert, allerdings bei Besichtigung ohne Kühlschrank. Der Kühlschrank war meiner Erinnerung nach dann beim Einzug vorhanden, bei der Waschmaschine bin ich mir nicht völlig sicher. Diese wurde in einem gemeinsam genutzten Funktionsraum im Keller des Haupthauses aufgestellt. Leider sind die Geräte und auch der Rest der Kücheneinrichtung nicht gesondert im Mietvertrag erwähnt.
3 Antworten
Er sagt dazu, er habe die Geräte nicht mit vermietet, nur „auf meinen Wunsch angeschafft“. Den Unterschied kann ich nicht nachvollziehen.
Grds. gilt der bei Anmietung (!) vorhandene Ausstattungszustand als mitvermietet, sofern nicht ausdrückluich anders bestimmt.
Und da kann es tatsächlich sein, das über später bereitgestellte (!) Geräte eine Leihe vereinbart wurde, die ein Nutzungsrecht des M beinhaltet, aber eben keinen Anspruch, insbes. bei Defekt oder Ausfall, begründet.
der Vermieter (...) hat mir Kühlschrank und Waschmaschine zum halben Preis zum Kauf angeboten, andernfalls würden diese mitgenommen. Darf er das?
Wenn es sein geliehenes Eigentum ist, sicher.
Und wenn ja, gäbe mir das ein Recht auf vorzeitige Kündigung?
Nein. Da die Geräte offensichtlich nicht zum Mietgegenstand gehören, gibt das keinen Anspruch n. § 543 (2) Nr. 1 BGB her.
Entweder kündigst du bis 03.09. zum 30.11 ordentlich und kaufst die Geräte zur Nutzung oder Weiterverkauf bei Auszug ab oder verzichtest auf sie und bietest einen vorfristigen Aufhebungsvertrag an. Dem dürft er zustimmen, wenn er Verkaufsabsichten verfolgt :-)
G imager761
Du schreibst: "...der bei Anmietung (!) vorhandene Ausstattungszustand..." Meinst Du damit Vertragsschluss oder Einzug?
Darauf käme es nicht an wenn der VM vorträgt, sie "nur auf deinem Wunsch angeschafft" und damit leihweise zur Verfügung gestellt zu haben.
Die Küche in meiner Wohnung ist möbliert, allerdings bei Besichtigung ohne Kühlschrank. Der Kühlschrank war meiner Erinnerung nach dann beim Einzug vorhanden, bei der Waschmaschine bin ich mir nicht völlig sicher.
Waren die Sachen bei Einzug schon vorhanden, gelten sie als mitvermietet, auch wenn nichts im Mietvertrag steht.
Wurden sie nachträglich zur Verfügung gestellt, kann man es als Leihe betrachten und der Vermieter darf diese Sachen entfernen.
Immerhin muss ich damit rechnen, dass mich sonst der neue Eigentümer kündigt
Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist wo es schon mehrere frei Wohnungen gibt, dürfte ein Erwerber mit einer Kündigung wegen Eigenbdearf in der Regel nicht durchkommen.
Hinweis:
Wird das Haus verkauft musst Du keinen neuen Mietvertrag abschließen, denn Kauf bricht nicht Miete.
Aber Du kannst wenn es für Dich Vorteile geben würde.
MfG
johnnymcmuff
Vielen Dank! Dann kann ich wohl wenigstens den Kühlschrank behalten, was schon mal eine Erleichterung ist!
Du darfst ihn benutzen so lange Du da wohnst, aber er ist Eigentum des Vermieters. :-)
Bist du sicher, dass das überhaupt eine genehmigte Wohnung ist? Such dir was neues und kündige DANN. Wenn er das Haus verkaufen will, wird er nicht auf eine Kündigungsfrist bestehen. Sonst müsst ihr darüber eben verhandeln.
Vielen Dank! Ja, wahrscheinlich muss ich mir was Neues suchen, aber es wäre schon schön, bis dahin noch die Geräte zu haben...
Vielen Dank! - auch für den Hinweis, dass die Kündigung erst am 3.9. eingehen muss. Damit habe ich ein bissel mehr Zeit, zu checken, bis wann ich einen Umzug überhaupt bewerkstelligen könnte. Noch eine Rückfrage: Du schreibst: "...der bei Anmietung (!) vorhandene Ausstattungszustand..." Meinst Du damit Vertragsschluss oder Einzug? (Mit Letzterem müsste ich ja zumindest den Kühlschrenk behalten können, wenn meine Umzugshelfer bestätigen, dass er schon da war.)