Wer zahlt Strom im allgemeinen Keller bzw Flur?

6 Antworten

Hinnehmbar ist das nicht. Wenn du dir sicher bist, dass so wie von dir geschildert andere Verbraucher (Hausstrom, WM anderen Mieters) über deinen Zähler laufen und auch bei kurzzeitiger Abschaltung deiner Sicherungen weder Hauslicht noch eine in Betrieb befindliche fremde WM funktionieren, ist das ein Umstand, der dich berechtigt, deine Miete zu mindern. Zuvor den Vermieter abmahnen und dabei mitteilen, dass du ab Folgemonat bis zur Abstellung dieses Zustandes die Miete mindern wirst. Den Betrag ermittle mit einer Überschlagsrechnung (monatliche Brenndauer der Beleuchtung und der WM des anderen Mieters multipliziert mit dem Kilowattstundenpreis). Da dürften monatlich mindestens 5 EUR zu Buche stehen. Das darfst du auch rückwirkend ab Mietbeginn so machen.

Natürlich muß der Hausstrom einen eigenen Zähler haben. Der Verbrauch wird dann durch die Wohneinheiten geteilt.

Wenn Dein Vermieter nicht darauf reagiert, wende Dich an den Mieterschutzbund.

bwhoch2  26.11.2019, 09:11

Nein, muss nicht. Beispiel Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung:

Egal, wie groß die beiden Wohnungen zueinander im Verhältnis sind, wenn es sich nicht anders machen lässt, werden die Stromkosten, wie auch alle anderen Verbrauchskosten, die nicht mit Zählern ermittelt werden können, nach m² Wohnfläche aufgeteilt.

Das mag zwar ungerecht klingen, aber wenn es technisch nur mit unvertretbar hohem Aufwand möglich ist, ist der Vermieter nicht gezwungen, an der Hausinstallation was zu ändern.

Wenn es mit der vorhandenen technischen Einrichtung nicht möglich ist, Verbräuche im Haus korrekt zu ermitteln und unter den Nutzern aufzuteilen, hat der Vermieter immer noch die Möglichkeit, den gesamten Verbrauch anhand der Wohnflächenanteile aufzuteilen.

Dazu müßten ihm beide Mietparteien ihre Stromrechnung übergeben, sodass er den Gesamtverbrauch feststellen kann.

Da aber nun schon Zähler vorhanden sind, geht es nur um den Stromverbrauch, der entweder allen gemeinschaftlich zu zu rechnen ist oder um Strom der von einem Mieter über den falschen Zähler bezogen wird.

Zum Beispiel Waschmaschine: Hier hilft ein Zwischenzähler, der am Waschmaschinenanschluss dazwischen geschaltet wird. Der Jahresverbrauch dieses Zählers wird Dir dann erstattet und der anderen Mietpartei über die Nebenkostenabrechnung zugerechnet. Das ist Vermietersache und sollte kein Streitgrund zwischen den Mietparteien sein.

Allgemeinstrom: Darunter fällt nicht nur das Treppenhaus- bzw. Flurlicht, sondern auch der Betrieb der Heizung. Die Steuerung und vor allem die Heizungspumpen brauchen u. U. sehr viel Strom.

Aus einem Zweifamilienhaus hier mal ein Vergleichswert: Für die Gasheizung und die Heizungspumpen, sowie ein wenig Kellerlicht fallen in diesem Haus über den Allgemeinstromzähler jährlich ca. 250 € Stromkosten an. Das ist also nicht gerade wenig.

Deshalb prüfe selbst und lass ggf. durch den Vermieter genau prüfen, was über welchen Zähler läuft. Falls es nicht anders geht, soll er für die relativ stromfressenden Geräte jeweils einen Zwischenzähler einbauen, sodass auf diesem Weg zumindest der größte Teil des Allgemeinstroms ermittelt werden kann.

Falls das zum Beispiel für das Flurlicht nicht geht, könnte man dieses komplett auf LED-Leuchtmittel umstellen, sodass der Verbrauch so gering wird, dass er praktisch nicht mehr ins Gewicht fällt.

Beim Strom ablesen kannst Du keinen juristischen Fehler machen. Zahl ablesen und melden. Was sonst könntest Du machen?

Aber juristisch hast Du dennoch eine Möglichkeit: Falls der Vermieter sich nicht bewegt, teilst Du dem Netzbetreiber mit, dass Du den Zähler an den Vermieter zurück gegeben hast. Ab dem Moment erhält der Vermieter die Stromrechnung. Falls er dann sauer wird und sich noch immer nicht bewegen wird, teilst Du ihm mit, dass Du erst dann wieder bereit bist, den Strom direkt an den Versorger zu zahlen, wenn die Verbraucher im Haus eindeutig den richtigen Zählern zugeordnet sind oder die Voraussetzungen geschaffen wurden, dass der Stromverbrauch künftig verursachungsgercht auf die beiden Mietparteien aufgeteilt werden kann.

Frage Deinen Vermieter, wo sich der Zähler für den Allgemeinstrom "versteckt".

Dann müsste es auch in der jährlichen NK-Abrechnung eine entsprechende Position befinden.

Ob hier der Allgemeinstrom bzw. eine fremde Waschmaschine über Deinen Stromzähler läuft kannst Du recht einfach herausfinden, in dem Du z.B. alle Verbraucher bei Dir abschaltest und am Zähler schaust ob dieser weiterläuft, wenn die fremde Waschmaschine läuft.

Erdbeermuetze12 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 21:06

Hätte ich das klären MÜSSEN, bevor ich eingezogen bin? Denn ich wohne unter diesen Umständen nun 6 Monate hier

wilees  25.11.2019, 21:47
@Erdbeermuetze12

Woher hättest Du denn eine solche "Beeinträchtigung" im Vorhinein erkennen sollen?

Werner Huebner  25.11.2019, 22:55
@Erdbeermuetze12

Du hättest es klären SOLLEN, denn eigentlich darf man heutzutage erwarten, dass in einem vermieteten Objekt eine seriöse Stromverbrauchsmessung des Allgemeinstroms über einen extra Zähler gibt.

Eigentlich sollte Dein Vermieter ein Interesse daran haben, dass die Elektrik im Haus zumindest den elementarsten Anforderungen genügt. Fremde Waschmaschinen an fremden Zählern sorgen da immer für Unmut. Rede doch mal freundlich mit Deinem Vermieter und bitte Ihn, das Problem von einem qualifizierten/kreativen Elektriker lösen zu lassen. Möglicherweise reicht ja auch ein preiswerter Unterzähler. Die Kosten dafür kann der Vermieter von der Steuer absetzen. Dann kostet's ihn fast nur noch die Hälfte ;-)

Den Gang zum Mieterschutzbund würde ich als allerletztes Mittel sehen, weil so etwas häufig das Klima zwischen Mieter und Vermieter endgültig vergiftet.

Alle Mieter über die Nebenkostenabrechnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Erdbeermuetze12 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 21:01

Aber wie will er im Nachhinein aufdröseln, wieviel Strom von meinem Zähler nun Keller und Flurverbrauch war?