Seperater Stromzähler Pflicht in einer gemeinschaftlichen Waschküche?
Hallo,
Und zwar es geht um folgendes. Meine Freundin und ich wohnen seit dem 01.10.2015 in einer neuen Wohnung. In diesem Haus wohnen noch 3 weitere Mietparteien. Nun ist es so, dass wir einen gemeinschaftlichen Waschkeller haben. Jede der anderen Mietparteien besitzt eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner. Wir haben allerdings nur einen Stellplatz für eine Waschmaschine. Wir hatten das auch schon an unserem Vermieter bemängelt, allerdings ohne Erfolg, da er meinte er könne nichts daran ändern. "Rein nach dem Motto, wer zu spät kommt den bestraft das Leben".
Das eigentliche Problem ist allerdings, dass der verbrauchte Strom aller Steckdosen über zwei Zähler läuft und dann eben gemeinschaftlich abgerechnet wird. Darauf haben wir unseren Vermieter auch schon angesprochen. Darauf hin meinte er, er könne da nichts machen da das anbringen neuer Zähler ihm zu teuer sei und wir uns nicht so haben sollen, es habe sich ja bisher noch keiner beschwert.
Ist das Rechtens?
Denn zum einen mal haben alle anderen Mietparteien zwei Geräte und zum anderen waschen meine Freundin und ich nicht so oft wie die anderen da wir eigentlich bloß unter der Woche zu Hause sind und gelegentlich in dem Elternhaus meiner Freundin die Wäsche waschen. Und wir sehen es einfach nicht ein für andere Mietparteien den Strom zu zahlen. Und das allerbeste ist, der Sohn des Vermieters wohnt ebenfalls in diesem Haus und besitzt Waschmaschine und Wäschetrockner. Und unser Vermieter hatte uns vor einiger Zeit mal gestanden, dass er den Trockner auch gelegentlich nutzen würde
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
2 Antworten
Ich glaube nicht dass etwas dagegen spricht. Ich denke du kannst dich aus den Kosten heruasnehmen, wenn du keine Maschine aufstellst, sondern sie in der Wohnung betreibst, was ja möglich ist, sofern du in der Küche Platz dafür hast. Aber ihn zu zwingen die Investitionskosten für Zähler etc. zu machen kannst du glaube ich nicht!
Naja das ist auch nicht möglich, da in der Küche kein Platz ist und es die Einbauküche des Vermieters ist.
dass der verbrauchte Strom aller Steckdosen über zwei Zähler läuft und dann eben gemeinschaftlich abgerechnet wird.
Dieses Umlageverfahren ist zulässig und - derart mietvertraglich bestimmt - nur bei allseitiger Zustimung der Mietergemeinschaft überhaupt abänderbar.
Ist das Rechtens? wir sehen es einfach nicht ein für andere Mietparteien den Strom zu zahlen.
Darauf kommt es nur nicht an: Mieter des DG müssen ja auch nicht doppelt so viel Treppenhauslicht zahlen, nur weil sie zweimal Licht andrücken müsssen, wer nach vorne raus wohnt und keinen Blick auf den gepflgeten Garten genießen kann, zahlt trotzdem seinen Anteil an den Pflegekosten, Müllgebühren werden nicht nach Gewicht, sondern Köpfen/Wohnfläche umgelegt und derjenige, der den ganzen Tag fernsieht, muss nicht mehr an Wartungs- und Stromkosten oder Kabelgebühren bezahlen wie jemand, der lieber liest.
So ist die Rechtslage und macht die Neiddiskussion in dieser Frage überflüssig.
G imager761