Seperater Stromzähler Pflicht in einer gemeinschaftlichen Waschküche?

2 Antworten

Ich glaube nicht dass etwas dagegen spricht. Ich denke du kannst dich aus den Kosten heruasnehmen, wenn du keine Maschine aufstellst, sondern sie in der Wohnung betreibst, was ja möglich ist, sofern du in der Küche Platz dafür hast. Aber ihn zu zwingen die Investitionskosten für Zähler etc. zu machen kannst du glaube ich nicht!

Nico1302 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 23:32

Naja das ist auch nicht möglich, da in der Küche kein Platz ist und es die Einbauküche des Vermieters ist.

dass der verbrauchte Strom aller Steckdosen über zwei Zähler läuft und dann eben gemeinschaftlich abgerechnet wird.

Dieses Umlageverfahren ist zulässig und - derart mietvertraglich bestimmt - nur bei allseitiger Zustimung der Mietergemeinschaft überhaupt abänderbar.

Ist das Rechtens? wir sehen es einfach nicht ein für andere Mietparteien den Strom zu zahlen.

Darauf kommt es nur nicht an: Mieter des DG müssen ja auch nicht doppelt so viel Treppenhauslicht zahlen, nur weil sie zweimal Licht andrücken müsssen, wer nach vorne raus wohnt und keinen Blick auf den gepflgeten Garten genießen kann, zahlt trotzdem seinen Anteil an den Pflegekosten, Müllgebühren werden nicht nach Gewicht, sondern Köpfen/Wohnfläche umgelegt  und derjenige, der den ganzen Tag fernsieht, muss nicht mehr an Wartungs- und Stromkosten oder Kabelgebühren bezahlen wie jemand, der lieber liest.

So ist die Rechtslage und macht die Neiddiskussion in dieser Frage überflüssig.

G imager761