Wohin fließt die Gewerbesteuer?

5 Antworten

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Die Gewerbesteuer bekommt mmer die sTadt in der der Betrieb liegt.

Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat, wird der Gewerbesteuermessbetrag zwischen den Gemeinden aufgeteilt, in denen Das unternehmen Betriebsstätten hat. Die Aufteilung erfolgt nach der Lohnsumme.

Also Unternehmen A hat einen Gewerbesteuer messbetrag von 1 Million.

die haben 4 Betriebe.

in B-Stadt Lohnsumme 5 Millionen, in C-Stadt 2 Millionen, in d-Stadt 3 Millionen und in e-Stadt 10 Mio.

Also 1.000.000 GewSt_messbetrag getilet durch 20, und dann verteilen:

B-Stadt 250.000, C-Stadt 100.000, D-Stadt 150.000 und F-Stadt 500.000

Jede berechnet dann die Steuer nach ihrem Hebesatz.

§ 28 ff GewStG

frastaft 
Beitragsersteller
 18.02.2009, 13:20

Danke, das war die Antwort, die ich haben wollte. Es ging nur um einen großen Betrieb in unsere Stadt, die übernommen wurde, und ich habe mich gefragt, wo nun die Steuer hingeht.

wfwbinder  18.02.2009, 14:45
@frastaft

Kein Problem, Ausbildung zum Fachgehilfen in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen 2. Lehrjahr. gerade mal 36 Jahre her. ;-)

jap die Gewerbesteuer ist die größte Einnahmewuelle einer Kommune (Stadt, Landkreis) wobei ein Teil auch ans Land abgeführt werden muss!

Eben dort wo das Gewerbe gemeldet ist. Wenn es jetzt in München gemeldet ist, wird da auch Gewerbesteuer gezahlt. Aber dafür bekommt ihr ja einen Bescheid.

wfwbinder  18.02.2009, 07:05

Gewerbesteuerspezialist?

Schon mal was von Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten gehört? § 28 ff GewStG

In der Schweiz gehen die Steuern an den Kanton und die Gemeinde, in der produziert wird. Aber du meinst bestimmt irgend ein anderes Land der Welt ...

zur stadt...straßensanierung, reinigung blabla

frastaft 
Beitragsersteller
 17.02.2009, 13:50

Nur in welche?

NicoDeluxe  17.02.2009, 13:51
@frastaft

was in welche? na in die stadt in der das gewerbe ansäßig ist

frastaft 
Beitragsersteller
 17.02.2009, 15:04
@NicoDeluxe

Dort wo der Hauptsitz, oder da wo die Niederlassung ist?

wfwbinder  18.02.2009, 07:06
@frastaft

Jede Gemeinde in der eine Betriebsstätte ist, bekommt etwas vom Kuchen ab. § 28 ff GewStG. siehe meine Antwort.