Wie regel' ich das mit den Staats- & Versicherungsabgaben als? -> freier Mitarbeiter bzw. ''Selbstständiger in Kombination mit weiterer Beschäftigung?'' ?

Was nennst du hier eigentlich kurz und knapp? 67%
Das weiß ich nicht 33%
Ich habe irgendwann aufgehört zu lesen 0%
Ich habe nicht(s) verstanden 0%

3 Stimmen

4 Antworten

Danach am 22.12.2018 fing ich an, unter Vertrag bei einem einzigen Auftraggeber zu arbeiten und dies als freier Mitarbeiter

Dann warst du also scheinselbständig!

https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/

Ich betreibe kein Gewerbe.

Da passt etwas nicht in deinem Text.

Selbständigkeit setzt voraus, dass ein Gewerbeantrag gestellt wurde.

Es sei denn, du wärst freiberuflich tätig, dann müssten diese Tätigkeiten ausgeübt werden:

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;

Vergleiche EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Weitere Informationen wären sinnvoll!

buffalo23  15.01.2019, 01:24

Es muss nicht notwendigerweise eine Scheinselbständigkeit vorliegen, das ist etwas komplizierter als das...

Apolon  15.01.2019, 14:15
@buffalo23

Sicher wenn er freiberuflich tätig wäre, was ich aber nicht glaube.

Um die Scheinselbständigkeit zu umgehen, könnte er auch eine Bürokraft einstellen, was er vermutlich auch nicht getan hat.

thenewpers 
Beitragsersteller
 10.05.2019, 23:22
@Apolon

Ich bin somit nur Rentenversicherungspflichtig, wenn ich nur einen Auftraggeber habe aber noch lange nicht Scheinselbstständig. Danke trotzdem für deine Hilfe

Apolon  11.05.2019, 13:53
@thenewpers

Lies doch einfach mal meinen Link von der IHK.

Außerdem schreibst du oben, dass du kein Gewerbe betreibst, was auch völlig daneben geht. Auch eine freiberufliche Tätigkeit kann ich aus deinem Text nicht erkennen.

Was nennst du hier eigentlich kurz und knapp?

Shit ich hab aufgehört zu lesen bevor ich bei der Option „Ich habe aufgehört zu lesen“ war

Ich betreibe kein Gewerbe.

Jetzt schon, wenn die Stelle nicht den Katalogberufen des § 18 EStG zuzuordnen wäre.

Was muss ich denn jetzt unbedingt tun?

  1. Gewerbe anmelden
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und ans FA schicken --> Steuernummer wird erteilt
  3. Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht selbständig Tätiger in der ges. Rentenversicherung ausfüllen (V0023)
  4. Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber ausfüllen (V0050)
  5. Belege sammeln, Buch führen über ein und Ausgaben
  6. Dich über die Zwangsmitgliedschaft in der IHK freuen
  7. Fragebogen seitens der BG ausfüllen und zurücksenden
  8. Einkommen- (inkl. EÜR), Umsatz- und Gewerbesteuererklärung erstellen und bis 31.07.2019 elektronisch authentifiziert ans Finanzamt schicken. Abgabe auf Papier ist dir untersagt!
  9. Wie ist dein Krankenversicherungsstatus aktuell?
Was nennst du hier eigentlich kurz und knapp?

Ich könnte dir das beantworten aber ich bin grad echt zu faul.. Das läuft aber nicht mit rechten Dingen auch das Gutschrifts-Verfahren (self billing) setzt eine Steuernummer voraus

So wie sich das anhört klingt es eher so als ob der AG versuchen würde sich um die Sozialversicherungsbeiträge zu drücken, Stichwort Scheinselbstständigkeit

  1. Selbstständigkeit dem Finanzamt melden / Verzicht auf Kleinunternehmerregelung / Hoffen dass du als Freiberufler anerkannt wirst aber das denke ich nicht, dann musst du ein Gewerbe anmelden
  2. Steuernummer an AG nachreichen
  3. Evtl. bei Rentenversicherung mal das hier durchlesen:
  4. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/05_woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen/woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen_node.html
  5. Bei KV melden und freiwillig dort weiterversichern, MIT Anspruch auf Krankengeld
  6. Arbeitslosenversicherung weiterbezahlen sonst hast du künftig keinen Anspruch mehr auf ALG1
kevin1905  15.01.2019, 02:25
MIT Anspruch auf Krankengeld

Nein!

Das sollte man privat machen über eine Krankentagegeldversicherung.

  1. Oft billiger (es sei denn man will schon Leistungen ab dem 4. AU Tag).
  2. Steuerfrei
  3. Unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt
Arbeitslosenversicherung weiterbezahlen sonst hast du künftig keinen Anspruch mehr auf ALG1

Geht nur auf Antrag. Würde ich mir überlegen. Wer hauptberuflich selbständig tätig sein will, nimmt hiervon wohl ehr Abstand, da dies recht teuer werden kann und wenig bringt.

thenewpers 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 01:23

Danke, werde sämtliche Schritte befolgen. Was kriege ich denn an Krankengeld bezahlt, wenn kein Lohn festgelegt ist sondern nach Provision bezahlt wird?

buffalo23  15.01.2019, 01:30
@thenewpers

Es wird der letzte Steuerbescheid angefordert. Da du für die Dauer deiner Selbstständigkeit keinen vorweisen kannst, weiß ich nicht was als Grundlage genommen wird, auf jeden Fall würde es kompliziert werden. Vermutlich wäre es einfacher wenn du die Selbstständigkeit aufgibst und dich arbeitslos melden würdest.

Wenn du schon ein paar Monate gearbeitet hast wird vermutlich der monatliche Mittelwert der nachgewiesenen Einnahmen (evtl. Umsatzsteuervoranmeldungen o.ä. als Nachweis einreichen) akzeptiert

Davon kriegst du dann glaub ich 70 % unter Progressionsvorbehalt, abzgl. Beiträge zur Pflegeversicherung, in der KV wärst du beitragsfrei solange du im Krankengeldbezug bist. Wartezeit von 42 Tagen bis Krankengeldbezug startet bitte auch bedenken