Vergütung einer Bachelorarbeit - Vertrag und Steuern?

2 Antworten

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Deine Sachverhaltsbeschreibung ist etwas seltsam.1. was verstehst Du unter "Bachelorarbeit separatanmelden?" Wirst Du dafür als Werkstudent vergütet, oder mit einem vereinbarten Honorar?

Wenn Du ein Honorar bekommst, dann wären das sowieso Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Zeitaufwand für das schreiben der Bachelorarbeit ist sowieso eine studientätigkeit udn keine Arbeit im Sinne von Erwerbsarbeit.

Wenn Dir Jemand, hier ein Unternehmen, Geld gibt, um dafür eine Lesitung zu erhalten, ist das bei dem Betriebsausgabe. Damit klärt sich die Frage der Abzugsfähigkeit dieser Kosten automatisch.

Für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit machst Du eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, in der Du vom Honorar Deine Betriebsausgaben abziehst. Das Ergebnis geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung.

BaluDerTanzbaer 
Beitragsersteller
 08.09.2016, 09:04

Hätte ich ein Gewerbe angemeldet, wäre das durchaus eine Möglichkeit. Momentan suchen wir eine Lösung, bei der ich einerseits 20h/Woche als Werkstudent angestellt bin, andererseits einen Werkvertrag halte, mit dem ich die Bachelorarbeit schreiben kann. Der User nero160 hatte oben beispielsweise die zweite Vereinbarung in Form eines Praktikums vorgeschlagen.

Die Bachelorarbeit entsteht dann auch in Zusammenarbeit mit Universität und Unternehmen, das ist leider eine kleine Mischform. Ich durchstöber mal die Liste meiner Studienbetreuer, da muss ja jemand dabei sein, der das schon öfter mitgemacht hat :D

Danke für die Antwort :-)

wfwbinder  08.09.2016, 09:17
@BaluDerTanzbaer

Wieso denn Gewerbeanmelden? Seit wann ist die erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit denn eine gewerbliche Tätigkeit? Deshalb schrieb ich ja extra "selbständige Arbeit."

Und warum lügen und statt Bachelorarbeit "Praktikum" schreiben.

Wenn die Arbeit in zusammenhang/Zusammenarbeit mit der Uni geschieht ist doch gut. Da kümmert man sich nicht mehr um die 20 Stunden regel, weil die hier m. E. sowieso nicht gilt, denn die Bachelorarbeit ist keine Arbeit im arbeitsrechlichen Sinn.

Hallo Balubär,

ich selber mache gerade mein "Praxisprojekt" (Erarbeitung meiner Forschung für die Bachelorarbeit) in einem Unternehmen. Diese Tätigkeit führe ich mit 40 Std /Woche während der Studienzeit aus! (als Praktikant angestellt). Da es sich bei dieser Tätigkeit um eine studienrelevante Tätigkeit handelt behältst du deinen Studentenstatus und kannst mehr als nur 20 Std. /Woche arbeiten. btw wird diese auch noch vom Unternehmen vergütet.

Meine Einkünfte (alle Einkünfte) müssen jedoch stehts angemeldet werden und gehen momentan von meinen damaligen angemeldeten Werbungskosten ab.

D.h. ich habe damals bei meinen Steuererklärungen Fahrtkosten, Materialkosten, etc. als "Verdienstverluste" angemeldet ,welche mir als Steuernachlass angerechnet werden sobald ich Geld verdiene.

In meinem Fall ist das momentan so. Ich verdiene durch die Erarbeitung meines Projekt Geld und diese Einkünfte werden von meiner "Steuer-Gutschrift" abgezogen.

Ich hoffe ich konnte einigermaßen helfen

mit freundlichen Grüßen

nero160

BaluDerTanzbaer 
Beitragsersteller
 08.09.2016, 08:59

Ja vielen Dank. Mit dem Konzept der Werbungskostenanrechnung und anschließenden Absetzung bin ich vertraut, das mache ich auch bereits.

Als Praktikum habe ich das jetzt schon öfters gehört. Das wäre natürlich eine Idee. Allerdings fraglich, ob ein Praktikum bei einer Firma legitim ist, bei der ich schon 2 Jahre arbeite, oder? :D