Gewerbeanmeldung für NetworkMartketing notwendig?
Hallo zusammen, ich überlege seit ca. 2 Wochen in das NetWork Marketing einzusteigen. Da ich es auch von Anfang richtig an machen möchte, habe ich mich gefragt, wie es mit einer Gewerbeanmeldung für eine solche Tätigkeit aussieht.
Ich möchte für eine Firma (im Ausland registriert, nicht in der EU) in einem reinem Empfehlungsmarketing tätig werden. D.h. ich werde die Produkte von der Firma zunächst nur für mich persönlich kaufen um mich damit einzuarbeiten aber später dann nur empfehlen.
Meine Aufgabe wäre dann die Produkte der Firma an neue Kunden zu empfehlen. Sobald sich Kunde A, (und auch evtl. spätere Vertriebspartner) der dann zu meiner Downline gehören würde, sich über mich auf der Internetseite der Firma registriert und etwas gekauft hat, erhalte ich eine Provision auf dessen Kauf. Die Firma würde die Waren liefern sowie eine Rechnung an ihn mit MwSt austellen. Aufgrund der Struktur würde ich sogar mitverdienen sobald Kunde A nun einen auch neuen Kunden wirbt, nämlich Kunde B der etwas bestellt, und wenn Kunde B nun Kunde C bringt und der wiederum Kunde D, wäre ich immer zu gewissen Prozentsätzen beteiligt. Ich denke wenn man dies nun regelmäßig betreibt, würde innerhalb einer überschaubaren Zeit ein regelmäßiges Einkommen zustande kommen.
Laut den AGB`s der Firma bin ich ein unabhängiger Empfehlungsgeber, ich bin kein angestellter Handelsvertreter und kein Repräsentant in irgendeiner Form. Auch habe ich mit dem Versenden der Waren nichts zu tun (auch kein Zwischenlager bei mir) und nehme auch keine Zahlung entgegen. Alles, wirklich alles läuft über die Firma.
Ich bekomme nur meine wöchentlich oder monatliche Provision, mit einer anständig aufgelisteten Provisionsabrechnung, auf mein Konto ausgezahlt.
Wäre bei solch einer Art von NetworkMarketing eine Gewerbeanmeldung notwendig oder sogar zwingend vorgeschrieben? Wie oben schon beschrieben, bin nur ein unabhängiger Empfehlungsgeber für deren Produkte. Müsste ich ein Gewerbe anmelden und auch Gewerbesteuern und Umsatzsteuern bezahlen, eine Buchhaltung führen und alles was ein Gewerbe noch mit sich bringt. Oder ist es vollkommen ausreichend die erhaltene Provisionsabrechnung bei der jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt beizufügen? Egal wie hoch die Einkommenssumme dann auch wäre. Ich würde ja auch nach der Höhe meine Steuern bezahlen.
Ist es nicht egal wie die Steuer heißt die ich bezahle, Hauptsache das Finanzamt bekommt sein Geld? Habe schon hier auf der Plattform gelesen, dass es Grenzen gibt, ab 24.500 € Gewerbsteuer, ab 17.500 € Umsatzsteuer, etc.. Inwieweit wäre das für mich bei einer solchen Tätigkeit relevant. Wäre ich dann als Gewerbetreibender einzuordnen? Im Prinzip erzähle ich ja den Leute nur etwas von den Produkten.
Spielt es ein Rolle, dass die Firma nicht in der BRD sondern im Nicht-EU-Ausland (Schweiz) sitzt? Greifen dann die deutschen (und EU-)Gesetze überhaupt?
Vielen Dank für Eure Antworten.
5 Antworten
Gewerbe anmelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgeben, Aufzeichnungen führen, jährliche Steuererklärungen mit Einnahme-Überschußrechnung und in den ersten Jahren monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen (falls kein Kleinunternehmer) einreichen.
Handelt sich wohl um JuicePlus?
Da es sich um Franchising handelt, musst du ein Gewerbe anmelden.
Bei JuicePlus regelt die Firma die Umsatzsteuer für dich. Diese überweisen lediglich den Nettobetrag. Jedoch solltest du nicht vergessen, dass du nicht krankenversichert bist, wenn du es hauptberuflich machst.
Klingt nach Schneeballsystem.
Für alles weitere solltest du dich an einen Steuerberater wenden. Und du wirst ein Gewerbe anmelden müssen, ich glaub nicht, dass der Job als freiberuflich durchgeht.
Also das übliche MLM-Schnneeballsystem.
Gewerbeanmeldung auch hierfür erforderlich.
Gewinne wirst Du zwar nicht erzielen (bei Schneeballsystemen verdient nur die "Upline"), aber der liebe Herrgott erhalte Dir bis auf weiteres Deine Gewinnerzielungsabsicht.
Vorwerk ist das schönste beispiel. Schneeballsystem und MLM ähneln sich stark, keinesfalls aber gleich. Der Profit besteht nicht aus dem 100 Mann unter dir. Maximale Begrenzung ist bei MLM soweit ich weiß bei 5 „Downlines“.
um hier sachlich zu bleiben jetzt nochmal der Hinweis, dass hier reelle Produkte verkauft und verbraucht werden, sonst wären auch LM, AMWAY und Vorwerk Deiner Definition ja dann auch Schneeballsysteme :)
Ich habe keinen Lust den Rotz zu lesen.
Gewerbliches Handeln und die Konsequenzen daraus erfährst du u.a. hier:
- § 14 GewO
- § 15 Abs. 2 EStG
- § 2, Nr. 9, Buchst. a) SGB VI