Wofür wird Kindesunterhalt gezahlt
Mein EX ist der Meinung, dass vom Kindesunterhalt nur die Lebensmittel für unsere Kinder zu bezahlen sind. Der Rest des Geldes muss dann für Schule, Taschengeld, Handy, Kommunion, Geburtstage, Klassenfahrten usw reichen. Mein Argument, dass auch Miete und NK für die Kinder(zimmer) anfallen ist angeblich nicht richtig. Wie ist denn die Rechtslage? Was kann/muss vom Kindesunterhalt bezahlt werden?
14 Antworten
Als Kosten der Lebenshaltung gelten die gesamten Aufwendungen im In- und Ausland für:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Bekleidung
- Hygiene und Körperpflege
- Bildung und Ausbildung
- Unterhaltung, Vergnügen, Sport und Reisen
- religiöse Fürsorge
- für die Haltung von Tieren
- für den Unterhalt und den Betrieb von Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen usw.
- sowie die Aufwendungen für Dienstboten.
Nun, für Schiffe und Flugzeuge wird der Unterhalt wohl nicht reichen! :-)
Alles. Natürlich auch Mietanteil, Taschengeld, Geburtstage...
Dein Ex sollte den Tabellenunterhalt bezahlen. Dann macht er jedenfalls alles richtig.
Du hast dann dafür zu sorgen, daß Du mit dem Geld hinkommst.
Ich verstehe die Frage nicht. Du führst doch nicht etwa Diskussionen darüber, ob Du jetzt die Verwendung des Geldes nachweisen sollst?
Deine Frage hat ja vermutlich einen Hintergrund, so wie sie gestellt ist. Also frag doch nach dem, was Du eigentlich wissen willst.
Klassenfahrten und Kommunionsfeiern sind grundsätzlich aus dem laufenden Unterhalt zu bestreiten, bzw. müssen sie aus diesem angespart werden.
Die Ausgaben sind vorhersehbar und liegen nicht außerhalb der normalen Lebensführung. Sie stellen also keine Sonder- oder Mehrbedarf dar.
Ich schließe mich der Aussage meiner Vorredner an. Genau für solche Dinge ist der Kindesunterhalt ja gedacht. Du willst also auf der einen Seite den regulären Unterhalt haben, dann aber auch noch die Kosten durch 2 teilen? Rechne die Kosten für EUER KIND mal auf´s Jahr hoch, ziehe davon den erhaltenen Kindesunterhalt und das Kindergeld ab (das bekommst Du ja auch noch jeden Monat) und nimm diese Summe. So. Falls jetzt ein Minusbetrag rauskommt, dann setzte diesen in Relation zu Deinem Einkommen. Setze gleichzeitig den Kindesunterhalt Deines Exmannes in Relation zu seinem Einkommen. Wenn das ungefähr gleich aufgeht ist doch alles geritzt, oder?
Manchmal habe ich echt das Gefühl, die Frauen meinen, dass der Mann das "komplette" Kind unterhalten soll und durch ihre Arbeit alles abgegolten ist. So ist das aber nicht. Schließlich hat Dein Mann Dir auch etwas von seinem Rentenanspruch (Rentenpunkte) für die Erziehungszeit abgeben müssen. Könnte man jetzt auch ausrechnen, aber so wie ich diese Diskussion einschätze geht es nur mal wieder um eine rachsüchtige Exfrau.... Fragt im Zweifelsfall einen Anwalt, aber ich finde das schwach von Dir.
Hier nochmal die Formel - ganz einfach (für Dich sogar mit einer extra Klammer): (Unterhalt + Kindergeld) - Kosten des Kindes pro Jahr = DEIN ANTEIL
weiter:
100 / (Dein Gehalt + Kindergeld) * DEIN ANTEIL = prozenturale Beteiligung Frau am Kindesunterhalt
noch weiter:
100 / (Gehalt Deines Exmannes - verschlechterung in der Steuer - Kindergeld - Rentenpunkte) * (Kindesunterhalt + Kindergeld) = prozenturale Beteiligung Mann am Kindesunterhalt
achtung, jetzt kommts:
WENN "prozenturale Beteiligung Mann..." = "prozenturale Beteiligung Frau..." DANN "alles geritzt"
soweit klar? Was hast Du rausbekommen?
Man muss IMMER das Verhältnis sehen, nicht den absoluten Betrag!
Klassenfahrten und Kommunionsfeiern etc. sind grundsätzlich aus dem laufenden Unterhalt zu bestreiten, bzw. müssen aus diesem angespart werden.
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Die Ausgaben sind vorhersehbar und liegen nicht außerhalb der normalen Lebensführung. Sie stellen also keinen Sonder- oder Mehrbedarf dar.
es gibt vorgeschriebene Sätze beim Kindesunterhalt - je nach verdienst des getrennt lebenden Elternteils.Nach diesem Satz hat sicxh getrennt lebende Elternteil zu richten. Wie Du den Unterhalt für Dein Kind dann aufteilst ist Dir alleine überlassen und hat den Ex einfach nicht zu interessieren. Hauptsache der gezahlte Betrag kommt in voller Höhe Deinem Kind zugute
Mein EX ist der Meinung, dass er für Klassenfahrten, Kommunionfeiern, Geburtstage nichts dazutun muss, weil er Unterhalt bezahlt.