Wem steht rechtlich der Unterhalt des Vaters für volljährige Kinder, die noch Zuhause wohnen, zu?
Hallo, ich (21) und mein Bruder (24) wohnen noch Zuhause bei meiner Mutter. Unser Vater hat bis vor ein paar Jahren den Unterhalt für uns an meine Mutter gezahlt, nun aber an uns. Meine Mutter möchte nun, dass wir ihr von unserem Unterhalt etwas geben, da wir ja noch Zuhause wohnen, und meint, dass es sowieso nicht rechtens wäre, dass wir den kriegen und nicht sie. Wie sieht denn nun die korrekte Rechtslage aus? Wem steht der Unterhalt zu?
22 Antworten
was da geschrieben wird ist natürlich nicht ganz richtig. eure mutter wird sicherlich auch das kindergeld für euch schon für sich einbehalten. damit verrechnet sie bereits einen anteil der kosten für miete usw. der kindesunterhalt steht alleine euch zu!! das ihr hierüber evtl. mit eurer mutter sprechen müßt, wegen weiterer zahlungen, das kann schon durchaus sein, ist aber kein muß.
Und wer bekommt das Kindergeld? Wieso bezahlt Euer Vater für Euch noch Unterhalt? Habt ihr keine Ausbildung? Denn dann müßte er keinen Unterhalt mehr bezahlen.
der unterhalt steht euch zu, eure mutter kann ihn in eurem namen mit der volljährigkeit nicht mehr einklagen. aber sie kann selbstverstandlich verlangen das ihr zuhause kostgeld o.ä. abgebt
Noch dazu kommt, dass wir eine eigentumswohnung haben (ist auch längst abbezahlt). somit fällt auch keine hohe miete an.
Wer hat sie abbezahlt? Und warum sucht ihr Euch keine Wohnung? Dann lernt ihr auch wie viel Arbeit so ein Haushalt ist. Zudem sollte man nicht nur die Kaltmiete rechnen. Was ist mit Wasser, Strom, Heizung? Und den Versicherungen?
das Geld steht Euch zu, aber da Ihr dort noch wohnt und auch gelegentlich esst hat auch Eure Mutter Anspruch auf den Anteil der entstehenden Kosten. Schließlich zahlt sie nicht nur Miete, sondern auch Strom, Heizung, Telefon und die Anschlußgebühren für Eure PCs und..und.