Muss man das Jugendamt nicht trotzdem einschalten zur Klärung des Unterhalts in dem Beispiel?
Ein kleines Bespiel.
Frau A ist zusammen mit Herr B, sie bekommen ein Kind namens C.
Frau A und Herr B trennen sich (waren nicht verheiratet).
Frau A heiratet Herr D und sie bekommt weitere Kinder Namens Y und Z. Frau A lässt sich von Herr D scheiden.
Frau A bekommt von Herr B bereits Kindesunterhalt. Herr D bezahlt Miete von Frau A und dessen Kindern in Höhe von 1000 Euro.
Bei Herr B ist das Jugendamt im Spiel aber bei Herr D nicht. Sprich die Frau lebt vom 3 x Kindergeld und dem Kindesunterhalt von Herrn B und der bezahlten Miete von Herrn D.
Die fragen: MUSS Frau A in Bezug zu Herr D nicht ebenfalls das Jugendamt einschalten? Ist das fair gegenüber Herr B wegen der höhe der Kindesunterhatls? Denn Herr D wohnt zwar getrennt von Frau A, also auf Miete, die aber jemand anderes für Ihn zahlt.
2 Antworten
Das Jugendamt muss nicht eingeschaltet werden. Warum auch?
In erster Linie einigen sich die Eltern ohnehin untereinander. Gibt es da Probleme, dann kann man zum Jugendamt gehen.
Herr B zahlt für sein Kind Unterhalt.
Und zwar einzig nach seinem Einkommen! Was sie sonst noch hat oder von wem bekommt ändert an seinen Zahlungen überhaupt nichts!
Und nun zu Herrn D: er kann zum Anwalt gehen und den zu zahlenden Unterhalt errechnen lassen, wenn er meint, dass er für seine Kinder und seine Ex zu viel zahlt mit den 1000 Euro.
Die Summe muss ja irgendwo her kommen?! Oder hat sie gesagt: zahl mal 1000 Euro, dann passt das schon.
Die beiden Herren haben nichts miteinander zu tun und auch nicht mit den Kindern des jeweils anderen Vater.
Und wenn sie am Ende dreimal Kindergeld bekommt (wovon die beiden Herren ja sich jeweils die Hälfte beim Kindesunterhat abziehen können) und dreimal Kindesunterhalt bekommt und ggf. noch Unterhalt für sich vom Exmann, spielt auch keine Rolle! Höchstens bei sozialen Leistungen die sie bezieht, da hier Unterhalt und Kindergeld angerechnet wird als Einkommen.
Nein. Das Jugendamt muss finanziell nur eingeschaltet werden, wenn die Person, bei der das Kind lebt, bedarf sieht, weil nicht gezahlt wird. Herr B muss seinen Mindestunterhalt zahlen. Herr D auch. Ob Herr D darüber hinaus zahlt, betrifft nicht Herrn B.