Wofür genau ist das Kindergeld gedacht / hat das Kind Anspruch auf Teilauszahlung?

13 Antworten

bitteschön.

Gliederung § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld

(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: 1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2); 2. in allen anderen Fällen in voller Höhe.

In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.

(2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen.

Unfurl 
Beitragsersteller
 08.03.2011, 12:38

Danke, aber wie ist der Barbedarf definiert? Und was macht man, wenn das Kindergeld durch die Eltern zweckentfremdet wird und sie überzeugt sind, dass die Eltern damit machen können was sie wollen.

Das Kindergeld ist doch nur als Unterstützung gedacht. Für Essen, Kleidung, Unterkunft etc reicht das nicht. Und wenn das Kind noch keine Ausildung hat, nicht zur Schule geht oder studiert oder sonstwie daran gehindert wird, Geld zu verdienen, gibt es auch kein Kindergeld.

Eifelmensch  08.03.2011, 12:08

Natürlich ist hier ein Anspruch gegeben, das Kind ist doch auf Ausbildungssuche.

§ 2 Abs. 2 Nr. 2c BKGG

Unter dem Suchbegriff "Kindergeld" steht alles Wichtige bei Wikipedia. Ein Recht auf Taschengeld gibt es übrigens nicht! Ich würde mit den Eltern einfach mal vernünftig reden und ein monatliches Taschengeld aushandeln. Bei Eltern, deren Jahreseinkommen bestimmten Satz übersteigt, wird übrigens am Ende des Jahres vom Finanzamt das gezahlte Kindergeld vom Kinderfreibetrag wieder abgezogen.

Ich habe mich jetzt mal zu diesem Thema bei der Familienkasse schlau gefragt: Also das Kindergeld steht den Kindern nicht zu und müsste laut Amt eigentlich Elterngeld heissen. Das Geld ist von den Steuern gezahlt und soll Eltern motivieren Kinder zu bekommen und ist als Ausgleich für die Zeit ( Nerven) und als kleiner Ansporn zu betrachten. Den Kindern steht dieses nicht zu. Wenn man das Kindergeld die ganze Zeit gespart hat und macht am ende damit eine Weltreise ohne das Kind ist das laut Familienkasse völlig in Ordnung