muß man die volle höhe an kindesunterhalt bezahlen wenn man selbst krankengeld bezieht?
holla, muß man die volle höhe an kindesunterhalt bezahlen wenn man selbst krankengeld bezieht???
7 Antworten
Kommt auf die Dauer der Krankheit an.
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Dauert diese nicht länger als 6 Monate, ist weiter der titulierte Unterhalt zu zahlen, erst dann ist eine Abänderung des Titels möglich.
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Der Pflichtige sollte deshalb immer Rücklagen für solche Fälle bilden.
Ich weiß, hört sich blöd an, weil die Pflichtigen eh schon oft am Existenzminimum rumkrebsen.
Die Rechtsprechung sieht es aber so.
Wenn du dagegen angehst besteht die Gefahr, dass eine Klage abgewiesen wird und du auf zusätzlichen Kosten sitzen bleibst.
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Versuche vielleicht dich mit dem anderen Elternteil zu arrangieren.
Wenn sich das Einkommen ändert, muss eigentlich eine Unterhaltsabänderungsklage gemacht werden.
Geht schneller und unbürokratischer übers Jugendamt! Krankengeldberechnung der Krankenkasse mitnehmen, Kontoauszüge und Lohnabrechnung dazu, und den Unterhalt für die Dauer des Krankengeldbezuges neu berechnen lassen.
Wenn man die volle Höhe nicht mehr leisten kann, muss die Kindsmutter eben UVG beimJA beantragen.
Dann gibt es Sozialgeld vom Jobcenter. Muss beantragt werden.
Bin zur Zeit selber krank nach Krebs und noch zwei Sachen die noch geklärt werden müssen , habe heute von der AOK nen Brief von Jugendamt bekommen aus demm geht hervor das ich angeblich 1600 € Krankengeld bekomme , von wegen alle zwei Wochen bekomme ich rückwirkend 600 € sind nicht immer 1200€ vom Staat hat man angeblich einen Selbstbehalt von 1130 € wurde erhört , aber vom Jugendamt hat man ein zum Leben ein mindest Geld zum existieren sind 800 € Wenn Miete und das andere alles weg ist hast du weniger als Harz 4 , und das interessiert denn Jugendamt überhaupt nicht und wenn man 668 € plus 154€ zahlen soll trotz Krankengeld von 1200€ wo bleiben da die 800€ ???? Ich hab mich entschlossen die Arbeit auch wegen Krankheit nieder zu legen weil wenn das so weiter geht sitze ich auf der Straße wenn meine Miete nicht bezahlt werden kann ,daher leg ich jeden Mann ans Herz hört das Arbeiten auf wenn sich das Jugendamt nicht entlich mal durforstet wird um die faulen Eier raus zu hauen !!!!
Ja lienr lduge ich bin stink sauer aok schreibt gerade das sie uberdenken midsen und kucjen ob ich nicht zu viel Geld bekomme und ob ich was zahlen kann wenn die mir zu weinig Geld überweisen dann bin ich kaput ehrlich ich kann jetzt svjon ksin mitzr zshlrn uwei mitte habe ich nicht bezahlt weik die arbeit dermeinung ist dad ich schon 6 wicheb krank wsrr hs hs js
kommt auf die höhe des krankengeldes an ( bin selbst zzt im krankenschein und bekomme krankengeld). sollte abzüglich der vereinbarten unterhaltszahlung pro monat weniger als dein selbsterhalt herauskommen musst du es deiner ex sagen das die sich zur arge bewegt und unterhaltsvorschuss bekommt den du nachher bei wiederaufnahme deiner tätigkeit zurückzahlen musst. wenn es ganz dicke kommt wird deine ex einen pfändungsbescheid erwirken der dann rechtskräftig wird wenn du wieder arbeitest. tipp: rede mit deiner ex und zugleich mit der arge das du die differenz auf den vollen unterhalt nach wiederaufnahme der tätigkeit in raten zurück zahlst...das machen die ansonsten kommen beim pfändungsbescheid ne menge anwaltskosten auf dich zu....also reden hilft.........
Keine Ahnung, aber davon jede Menge! UVG gibt es NICHT von der Arge, sondern vom Jugendamt. Und voreher sagt man es der Ex nicht,sondern lässt es vom Jugendamt berechnen!
UVG wird bei Mangelfall nicht nachgefordert, dafürhat es keine Rechtsgrundlage. Ebenso ist es mit dem Unterhalt.
ach ja? gibts bei euch ne andere ARGE mit anderen Gesetzen,,also bei mir net ! hab doch gerade den fall......
na die ARGE ist doch der grosse Wasserkopf da oben und das Jugendamt untersteht doch denen....
Wenn es sich bei euch um eine Optionskommune handelt, kann es durchaus sein, dass über dem Briefkopf des Jugendamtes und über dem Briefkopf des Sozialleistungsträgers derselbe Landkreis vermerkt steht. Aber UH-Vorschuss ist vorrangig vor ALG2, er wird von der UHV-Kasse des Jugendamtes und nach dem Unterhaltsvorschuss-Gesetz bewilligt. Da hat der Träger der ALG2-Sicherung nichts mit zu tun.
genau !!!!...
Ja, wenn und soweit ein Urteil oder eune beurkundete Vereinbarung vorliegt. Anderenfalls waere ja auch eine andere einigung moeglich.
Gegebenenfalls bei laengerer Krankheit u.ae ist es moeglich einen neuen titel ... eine neue berechnung und festlegung zu erwirken
Ja und was ist wenn die kinder über 12 jahre sind ? Dann gibt es nämlich nichts mehr von der vorschusskasse....