Kindesunterhalt beim Wechselmodell
kindesunterhalt beim wechselmodell
Der Vater meiner Tochter ( 12J) und Ich hatten uns dazu entschlossen, das Wechselmodell zu versuchen. Bei der Einigung darauf ( Unterhalt wird dann auch nicht mehr gezahlt) war ich in einer Vollzeitstelle as examinierte Atenpflegerin tätig und konnte die Versorgung meiner 2 Kinder auch ohne Unterhalt bestreiten. Seit Ende März bin ich leider Arbeitssuchend und es kommen Problem zum Vorschein die mir sehr Unangenehm sind.Er LKWfahrer für Nacht und Tagschichten, ich habe mit Alg I und Kindergeld für 3 Personen ca 1100 EUR Wenn das Wechselmodell durchgeführt wird, es aber aufgrund der Einkommensdifferenz zwischen der Elternteile zu solchen Nachteilen kommt, das bei einem Elternteil zu Versorgungsdefiziten führt, aufgrund von dem fehlenden Barunterhalt. Was kann ich tun,wenn der andere Elternteil mit höherem Einkommen auch noch weniger Fixkosten tragen muß wie der geringer Verdiende...Was kann ich tun, wenn der Vater aufgrund des Modelles kein Unterhalt zahlen will... Was ist diese Ausgleichszahlung? Was kann ich tun? Ich habe wenn meine Fixkosten bezahlt sind, ca 60 EUR für den Rest des Monats.... Bitte helfen sie mir MfG S. Elsen
2 Antworten
Eventuell steht euch noch zusätzlich zum Alg1 noch ergänzend Alg2 zu. Einfach mal beantragen. Wenn der Vater einen Teil des Unterhaltes der Kinder übernehmen soll wird das Jobcenter dir das mitteilen. Geschätzt 913€ für dich und die Kinder + Miete + Nebenkosten + Heizkosten wenn das mehr als die 1100€ Alg1 sind.
Ich bekomme ca 750 ALG1 + 2x Kindergeld ALG2 aufstockend dazu ca 30-50 €
Hallo BlackRoseLuna,
Wenn man das Wechselmodell vollzieht, dann heben sich beide Unterhaltsansprüche gegenseitig auf. Genauso läuft es mit dem Kindergeld. Da das Kind zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater lebt, verursacht (mir viel kein besseres Wort ein) es bei beiden Seiten die gleichen Kosten. Selbstverständlich müssen dann auch alle Kosten für das Kind gemeinsam gezahlt werden, wenn z.B. große Anschaffungen anstehen. Das das nicht immer möglich ist, steht auf einen anderen Blatt.
Waren Sie verheiratet? Wenn nein, dann muss ihr Expartner wohl nicht für Sie aufkommen. Warum sollte er dies auch tun. Rein gesetzlich gesehen haben sich die beiden Eltern um das Kind zu kümmern, mehr nicht. Geht dies nicht in Form von Erziehung oder Unterkunft, dann eben durch Unterhalt. Hier kommt der Vater seinen Verpflichtungen nach.
Bei Verheirateten (oder ehemaligen) sieht das anders aus. Da Sie schreiben, dass Sie insgesamt 3 Kinder haben, müsste ja Unterhalt für die anderen beiden Kinder anfallen. Ist dies mit einkalkuliert?
So sieht es erstmal rechtlich aus. Moralisch gesehen, kann ich nicht verstehen, warum Sie erwarten, dass ein anderer für Ihren Unterhalt aufkommen soll. Er ist doch weder Schuld, dass Sie Ihren Beruf verloren haben, noch dass Sie sich noch keine neue Stelle gesucht habe. Gerade "Exen" in der Altenpflege werden zur zeit händeringend gesucht. Was sprich dagegen, dass Sie sich eine neue Stelle suchen? Und der fehlende Barunterhalt kann auch kein Grund sein, da das Kind nicht für Sie, sondern für das Kind da sein sollte.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich möchte Ihnen nichts Böses. In erster Linie vergiften solche Gedanken (der ehem. Partner soll für mich zahlen, obwohl ich es selber in der Hand habe) die Beziehung zueinander. Dass das Verhältnis bisher noch gut war, zeigt sich ja daran, dass Sie sich einvernehmlich einigen konnten. Wenn Geld ins Spiel kommt, verhärten sich die Fronten sehr schnell. Letztendlich wird Ihre 12-jährige Tochter das ausbaden müssen. Das wäre nun wirklich die schlechteste Alternative.
Ich hoffe, dass Sie schnell wieder auf die Beine kommen.
LG Jan
Hallo,
selbstverständlich müssen ALLE Kosten, die das Kind betreffen gemeinsam gezahlt werden. Wenn Ihre Tochter bei ihm ist, zahlt er für sie ja Essen, Unterkunft, Betriebskosten, etc. Genauso ist es andersrum. Ist Ihre Tochter bei Ihnen, dann zahlen Sie ja dafür. Wenn jedoch Anschaffungen gemacht werden (z.B. Kleidung, Schulsachen, Spielzeug, Schulessen, Verein, Freizeit), dann muss theoretisch alles 50:50 gezahlt werden. Meistens ist es so, dass ja jedes Elternteil ja Spielzeug und Kleidung kauft, und daher nicht gegenseitig aufgerechnet wird. Wenn jetzt aber, so wie Sie es beschreiben, die Hauptlast bei Ihnen liegt, dann muss man sich gemeinsam hinsetzen und aufrechnen. Dann werden alle laufenden Kosten für das Kind geteilt.
Damit meinte ich nicht Essen und Unterkunft, da jedes Elternteil selbst entscheidet, wie groß z.B. die Wohnung ist oder ob es Kavier oder Wurst gibt, sondern Dinge wie Verein, Schulgeld, Unterrichtsmaterialien, etc.)
Damit ist das ausgeglichen und kein Elternteil hat hier ein Vor- oder Nachteil.
Lg Jan
Ich habe nur 2 Kinder.. Ich habe gehört das wenn bei einem Wechselmodell die Einkommensdifferenz zu hoch sei, das lediglich ein Ausgleich folgt. Ich bin noch am Führerschein dran und ich bin dabei mir wieder eine Stelle zu suchen. Allerdings bin ich im FVebruar erst umgezogen.. Er soll nicht für mich aufkommen,um Gotes willen nicht!! Mir geht es hauptsächlich auch darum,dass ich kein Unterhalt bekomme für sie,aber sämtliche Kosten mit ALG1 alleine tragen muss. Laut Gesetz soll es durch das Wechselmodell keine Benachteiligung für die Eltern geben.