Wo trage ich Haushaltshilfe bei Steuer ein bei freiberuflich genutztem Arbeitszimmer?
Hallo zusammen,
ich kämpfe mich gerade durch meine Steuer. Hatte letztes Jahr zum ersten mal eine Haushaltshilfe über einen bekannten Dienstleister. Nun ist es so, dass ich als freiberufliche Kleinunternehmerin in meiner Wohnung ein Arbeitszimmer habe, das ich rein betrieblich nutze und so natürlich auch in der Steuer angegeben habe. Die Haushaltshilfe hat natürlich die gesamte Wohnung gereinigt. Da ich Kleinunternehmerin bin, muss ich "nur" eine EÜR machen. Wo (Also in welcher Anlage, welche Zeile) trage ich die Kosten denn nun ein? Und wird das dann anteilig aufgeteilt oder kommt der ganze Betrag in eine Anlage/Zeile?
Danke schon mal.
3 Antworten
Das trägst Du hier incl. USt. ein
Wenn Du dein häusliches Arbeitszimmer nutzt, musst du die Kosten natürlich aufteilen.
Ein Teil als haushaltsnahe Aufwendungen und der andere Teil fließt in deine EÜR als Betriebsaufwand ein. Die Aufteilung erfolgt anteilig so, wie du dein Arbeitszimmer im Verhältnis zu den Gesamtkosten Deiner Wohnung als Betriebsausgabe geltend gemacht hast.
Stimmt, ist korrigiert.
Du musst die Kosten auf alle Fälle aufteilen. Die privaten Aufwendungen gehören dann in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, die geschäftlichen in die EÜR.
Ah super, danke. Und wird das dann aufgeteilt nach Größe des Arbeitszimmers? (Also wie auch bei der Miete?) Und weißt du zufällig auch wo in der EÜR ich das dann eintrage? Steuererklärungen und ich, wird sind einfach keine Freunde
Wenn die Aufteilung nach Quadratmetern nicht unsachlich wäre, dann ist das so ok. In der EÜR gehört das in die Zeile Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
Das sollte eigentlich ein Kommentar werden :-/
Das gilt dann wenn die Haushaltshilfe angestellt ist. Ansonsten Zeile 5.