Muss man die Steuer-ID des Kindes in der Anlage Kind angeben?
Der Vater meines Kindes will gerade die Steuererklärung für 2011 abgeben. Er behauptet nun, ich bin daran schuld, dass er seine Steuer nicht erklären kann, weil ich ihm nicht die Steuer-ID unseres Kindes für die Anlage Kind gegeben habe. Es ist ihm jetzt angeblich unmöglich, die Steuer für 2011 zu erklären. (Vermutlich wird er dem Finanzamt jetzt auch erklären, er wird den Rest seines Lebens wegen mir leider keine Steuer mehr erklären können?)
Ich habe tatsächlich diese Steuer-ID nie erhalten, habe alles danach abgesucht. Es ist anzunehmen, dass er mir die Steuer-ID aus dem Briefkasten gestohlen hat. Daher weiß er wohl auch, dass er mich damit jetzt gängeln kann. Ich kann ihm jedenfalls die Nummer jetzt nicht geben, soll sie ihm aber spätestens Montag geben. Für ihn hat das im Unterhalt Vorteile, er kann ja dann "leider" keine Auskunft erteilen, damit wir den Unterhalt nach vier Jahren erstmals berechnen lassen können.
Die Frage ist jetzt: Wenn er keine Steuer-ID vom Kind angeben kann, was passiert beim Finanzamt? Tragen sie die Nummer nicht einfach selbst ein? Ist es überhaupt eine Pflichtangabe im Formular?
2 Antworten
Die ID kannst Du ganz einfach neu beantragen ....
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/steuerid_node.html
Das habe ich inzwischen schon getan, aber das kann jetzt länger dauern, bis ich die Nummer erhalte. Bis Montag kann ich sie also nicht liefern.
Darum ist die Frage: Braucht er sie wirklich für die Abgabe der Steuererklärung, oder trägt das Finanzamt die Nummer selbst ein, wenn sie in seinem Formular fehlt?
Die Frage ist jetzt: Wenn er keine Steuer-ID vom Kind angeben kann, was passiert beim Finanzamt?
Die führen die Veranlagung durch und er bekommt einen Steuerbescheid. Auch ohne Steuer-Id. Er soll mal nicht soviel Wind machen...