Bringt ein außerhäusliches Arbeitszimmer Steuervorteile?
Mein Arbeitgeber erlaubt mir 2-3 Tage pro Woche aus dem heimischen Homeoffice zu verbringen. Nun habe ich Zuhause lediglich eine Arbeitsecke und ein ungestörtes Arbeiten ist hier nicht immer so einfach. Um dem zu entfliehen, kam mir die Idee auf ein separates Arbeitszimmer im Keller einzurichten, was jedoch nicht als außerhäuslich, sondern als häusliches Arbeitszimmer klassifiziert wird, da es in der Privatwohnung eingebunden ist. Nun kam mir die Idee auf, dass ich wenige Kilometer entfernt ein Coworking-Space Arbeitsplatz monatlich für wenig Geld anmieten könnte. Diese wäre auch per Definition außerhäuslich anzusehen.
Wie ist es steuerlich nun zu bewerten?
- Zählen Fahrten von der heimischen Wohnung zu meinem außerhäuslichen Arbeitszimmer (CoWorking Platz) als Dienstreisen oder als Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und damit lediglich die Abrechnung via Entferungspauschale?
- Zählen Fahrten von der heimischen Wohnung zu meinem Arbeitsplatz bei der betrieblichen Einrichtung als Dienstreise respektive auswärtige Tätigkeit?
- Zählen Fahrten vo, außerhäuslichen Arbeitszimmer zu meinem Arbeitsplatz bei der betrieblichen Einrichtung als Dienstreise respektive auswärtige Tätigkeit?
- Sobald ein Arbeitszimmer außerhäuslich ist, wird hier der Mittelpunkt wo die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird irrelevant?
3 Antworten
Es reicht nicht wenn Dein Arbeitgeber Dir das erlaubt. Ein Arbeitszimmer kannst Du dann geltend machen, wenn Dein Arbeitgeber Dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Wäre es nicht sinnvoll, die für 2020 und 2021 beschlossene Homeoffice Pauschale von 5 € pro Kalendertag in der Steuererklärung anzugeben, anstatt ein Zimmer anzumieten (bei dem nur nur die Mietkosten absetzt, also bei +/- 0 landest, während du ansonsten bis zu 600€ + Arbeitsmittel absetzen kannst, ohne wirkliche Kosten in deiner Arbeitsecke oder im Keller zu haben?
Das habe ich überlegt, aber es wäre wichtig zu wissen, ob sich die Grundlagen der Besteuerung ändern. Das heißt, sobald ein externes Office angemietet ist, ob Fahrten zur Firma als auswärtige Tätigkeiten zählen?
Rechne dir mal aus, ob sich das - im Idealfall - überhaupt lohnen kann und entscheide dann, ob das den Aufwand rechtfertigt.
Es würde aufjedenfall Vorteile bringen. Die Kosten für ein angemietes Arbeitszimmer hätte man sehr schnell wieder draußen, aber wie gesagt, um hier eine zuverlässige Rechnung anstellen zu können, wäre es wichtig zu wissen, wie die steuerliche Beurteilung wäre.
Die Kosten für ein angemietes Arbeitszimmer hätte man sehr schnell wieder draußen
Natürlich nicht, weil das nur die Bemessunggrundlage für die Steuer vermindert und nicht erstattet wird.
Das ist mir klar, dass man keine 1:1 Erstattung bekommt, sondern nur das versteuernde Einkommen mindert. Worauf ich ich hinaus möchte ist, sollte einer der obigen Konstellation positiv eintreffen, d.h werden Fahrten als Dienstreise angesehen, Verpflegungsmehraufwand, etc...so ist in der Gesamtschau das Ergebnis positiv als die Unkosten.
Prima, dann rechne mal die zusätzlichen Ksosten, gegen den steuerlichen Vorteil in der Annahme, dass die von dir aufgeführten Dinge berücksichtig werden können. Was haben wir da 1.000 € oder mehr oder weniger?
Welche der vier Punkte sind zu bejahen und welche stimmen nicht? - bevor ich hier falsche Annahme treffe.
Dann eben nicht.
Okay, dass muss man nicht wirklich verstehen.
Zusammengefaßt: du willst also einen VIERstelligen Betrag MEHRausgeben, damit der pöse, pöse Finanzminister WENIGER Geld von dir bekommt.
eine Firma, die so denkt, geht in Insolvenz!
Die Auslagerung meines Homeoffices in ein externes Büro hat nichts mit bösen Finanzminster zutun, aber natürlich würde ich es gerne steuerlich vorteilhaft für mich nutzen. Vielleicht zur Einordnung: Die jährlichen Kosten (all-in) für den CoWorking Platz würden mich brutto betrachtet 1500,-€ kosten. Ich würde dieses externe Arbeitszimmer voraussichtlich ca. 2 mal in der Woche aufsuchen + eventuelle Arbeiten am Wochenende. Die Fahrten zur betrieblichen Einrichtung meines Arbeitgebers würde weiterhin stattfinden, aber eben mit nur ca. 3 mal in der Woche. Und da stellt sich die Frage, ob diese Fahrten als Dienstfahrten klassifiziert werden oder nur die Fahrten zum externen Büro. Die Werbungskosten wären bei der Konstallation, dass die Fahrten zur betrieblichen Einrichtung mit Reisekostengrundsätzen abgerechnet werden 4,5 fach höher als die effektiven Kosten für das externe Büro.
klar, du gibst MEHR Geld aus, um WENIGER Steuern zu zahlen. geile Idee, haben genug Firmen gemacht, kannst bei den Insolvenzen nachlesen.
Völlig falsch. Falls die Annahmen richtig sind, so überwiegen steuerliche Ersparnis deutlich der monatlichen Mehrausgaben....
klar, wenn du das sagst.
und vor Herzoperationen frage ich auch grundsätzlich hier auf der Plattform um Rat.
Leb wohl.
Der Mann ist noch in der Lernphase.
Bevor ich eine Bewertung / Rechnung machen kann, wäre erstmal wichtig eine Antwort zu meinen untenstehenden Fragen zu bekommen :)