Beschäftigungsverbot, wie in der Steuer mit angeben?
Ich bin Mitte September im Beschäftigungsverbot und das geht auch bis Ende des Jahres so, deswegen habe ich genügend Zeit mich um meine Steuer zu kümmern. Aber wo trage ich das Beschäftigungsverbot ein. Ich bekomme ein normales Gehalt, also zählt das zu meinen versteuernden Einnahmen. Zählt aber das Beschäftigungsverbot als Krankheit?
Für die Werbungskosten muss ich ja meine Urlaubs-/Kranktage eingeben, meine normalen Kranktage habe ich schon zusammen. Unglaubliche 46, kommen dann noch die 3 1/2 Monate Beschäftigungsverbot mit drauf?
Habe dazu im Netz nichts gefunden, nur das man das Beschäftigungsverbot in Anlage N glaube ich nochmals eintragen muss.
3 Antworten
Hallo.
Meine Frau erhielt auch mal ein Beschäftigungsverbot, ich kann mich aber nicht erinnern, dass das besonders in der Steuererklärung Berücksichtigung fand.
Dein Gehalt läuft ja vermutlich erstmal normal weiter und wird auf Seite 1 der Anlage N unter Bruttoarbeitslohn eingetragen. So wird es auch die Lohnsteuerbescheinigung Deines Arbeitgebers ausweisen. Insofern ändert das Beschäftigungsverbot hieran nichts.
Die Frage nach Urlaubs- und Krankentagen in der Steuererklärung soll vermutlich nur die Anzahl der Tage, an denen die Arbeitsstätte aufgesucht wurde, plausibilisieren. Wenn man angibt, man arbeitet 5 Tage die Woche und hatte 80 Urlaubs-/Krankheitstage, ist es nicht logisch, wenn man dann angibt, man sei 230 mal zur Arbeitsstätte gefahren. Das Finanzamt kann die Angabe der Urlaubs-/Krankheitstage aber kaum überprüfen.
Die Gefährdung aus der Fortdauer der Beschäftigung ist (arbeitsrechtlich) von einer Erkrankung der Arbeitnehmerin zu unterscheiden. Trotzdem würde es für die (steuerehrliche) Berechung von Fahrtkosten Sinn machen, die Tage des Beschäftigungsverbots in die Krankheitstage einzurechnen, da die Arbeitsstätte ja nicht aufgesucht wurde.
In den 3,5 Monate wärst Du normalerweise etwa 75 Mal zur Arbeit gefahren. Demnach betrügen die Krankheitstage bei Dir ca. 121. Geht man nach Berücksichtigung des Urlaubs von 230 Arbeitstagen aus, hättest Du die Arbeitsstätte also an 109 Tagen aufgesucht.
Allerdings geben sicher nicht viele Leute tatsächlich in der Steuererklärung ihre Krankheitstage an. Ich denke das Gros der Steuerpflichtigen trägt in der Regel die nicht beanstandeten 230 Arbeitstage ein (52 Wochen x 5 Tage abzgl. 30 Tage Urlaub). Und außer bei einer Lohnsteueraußenprüfung bei dem Arbeitgeber ist es für das Finanzamt wohl auch schwer möglich, das zu überrüfen.
Mehr Effekte als die geringeren Fahrtkosten ergeben sich steuerrechtlich aus dem Beschäftigungsverbot ja eigentlich nicht.
Viele Grüße
Ja klar, das verstehe ich auch, ich wollte halt nur wissen ob ich das dann zusätzlich zu meinen Kranktagen zählen soll oder nicht.
Ich weiß, das man auch pauschal angeben kann, wieviele Tage man in der Arbeit war, aber das geht bei uns beiden nicht. Mein Mann arbeitet entweder 6 oder 7 Tage je Woche im Wechsel, fährt aber nicht jeden Tag zur Arbeit, also muss ich bei ihm die Fahrten einzeln eintragen und ich arbeite mal eine Woche 1 Tage, dafür ne andere halt 5 Tage... deswegen kann ich das bei mir auch nur alles genau eingeben.
Ich hatte nur Angst, wenn ich jetzt eingebe sagen wir mal 60 Krank/Urlaubstage (hatte nich so viel Urlaub) und 97 Arbeitstage, das die die Steuererklärung dann vielleicht zurückschicken, wegen Ungültigkeit, weil was habe ich den Rest des Jahres gemacht. Also werde ich das Beschäftigungsverbot mit anrechnen.
Das Beschäftigungsverbot ist keine Krankheit, sonst bekämest du ja Krankengeld. Du hast weniger Werbungskosten (Fahrten Whg.-Arb). Du kannst also nur für die Tage die Entfernungspauschale beanspruchen, an denen du gearbeitest hast.
Hallo Beschäftigungsverbot zählen definitiv nicht als Krankheit. §17 MuSchG... Beschäftigungsverbot gilt als Beschäftigungszeit!