Kann ich Miete als Betriebsausgaben absetzen, wenn ein Wohnraummietvertrag vorliegt?

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Wenn die Wohnung ausschließlich gewerblichen Zwecken dient, kannst du die Kosten dafür als Betriebsausgaben gelten machen. Dies gilt für alle mit der Wohnung verbundenen Kosten. Mit der Zweckfremden Nutzung hast du allerdings recht. Dein Vermieter könnte dir fristlos kündigen, da die Raumlichkeiten zu Wohnzwecken vermietet wurden. Ansonsten kann er dir auch die Gewerbeausübung innerhalb der Räume untersagen. Der Betriebsausgabenbegriff ist nicht zu 100% definiert. Schau einfach mal in den § 4 EStG sowie die dazugehörigen Einkommensteuerrichtlinien. Sofern die Räumlichkeiten notwendiges Betriebsvermögen darstellen, sollte dem Betriebsausgabenabzug nichts um Wege stehen. Ob sich dein Kleinunternehmermodell diesbezüglich halten lässt, ist eine andere Frage.

Es gibt erheblichen Ärger für den Vermieter und Sie, falls ruchbar wird, dass hier ohne förmliche Umwidmung Wohnraum mißbraucht wird und der Kommune Steuereinnahmen für die Gewerbfläche entgehen! - Ein Straftatbestand!

Hamburger1980 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 08:18

Hallo, wie ich hier eingangs schon erwähnt habe, geht es um den steuerlichen Aspekt. Eure Kommentare bezüglich Nutzungsänderung und Wohnungsamt sind irrelevant, da die Wohnung grundsätzlich auch als Gewerbefläche genehmigt ist. Ihr braucht Euch dazu also nicht weiter zu äußern. Es geht rein um den steuerlichen Aspekt. Danke.

schelm1  11.09.2014, 19:51
@Hamburger1980

Asyekt hin, Apekt her - Sie bekommen richtig viel Ärger!

Das eine ist die steuerliche Betrachtungsweise, das andere die Zivilrechtliche.

Steuerlich wurde es durch das Finanzamt geprüft und für gut befunden; also kannst du 100% als Betriebsausgaben ansetzen.

Der Vermieter kann eigentlich nur dann was gegen die gewerbliche Nutzung haben, wenn viel Laufkundschaft da ist oder sonst wie Krach oder Schmutz anfällt (also mehr als bei einer Nutzung zu reinen Wohnzwecken).

Selbst wenn das jetzt so ist (du also ein leises Gewerbe ausübst) solltest du trotzdem den Vermieter informieren. es könnte sein, dass seine Gebäudeversicherung entsprechende Klauseln beinhaltet.

Na klar kannst du die Kosten steuerlich geltend machen. Davon unabhängig ist der Ärger mit dem Vermieter wegen vertragswidriger Nutzung und dem Bauamt (Nutzungsänderung ohne Baugenehmigung) und evtl Wohnungsamt (Wohnraumzweckentfremdung) vorprogrammiert. Die Bußgelder kannst du nicht absetzen ;-)

Clever ist dein Handeln nicht....

Hamburger1980 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 08:18

Hallo, wie ich hier eingangs schon erwähnt habe, geht es um den steuerlichen Aspekt. Eure Kommentare bezüglich Nutzungsänderung und Wohnungsamt sind irrelevant, da die Wohnung grundsätzlich auch als Gewerbefläche genehmigt ist. Ihr braucht Euch dazu also nicht weiter zu äußern. Es geht rein um den steuerlichen Aspekt. Danke.

Die Miete und Nebenkosten kannst du als Betriebsausgaben absetzen, da ja die Wohnung ausschließlich gewerblich genutzt wird. Du siehst es auch ganz richtig, dass du ein Problem mit dem Vermieter haben könntest, da der Mietvertrag nicht mit der Realität übereinstimmt. Das Finanamt hat ja die gewerbliche Nutzung der Wohnung bejaht, so sollte es keine steuerliche Probleme geben. Dein Mieter könnte dir allerdings Vertragsbruch vorwerfen und die Wohnung kündigen.