Wo muss ich den Firmenwagen nach Kündigung zurückgeben?
Hallo zusammen,ich habe meinen Job gekündigt und nun folgendes Problem:
Der Arbeitgeber verlangt von mir das ich den Firmenwagen von meinem wohnort (wien) nach De überstelle und ihn dort inkl.dem bereitgestellten Werkzeug zurückgebe.
Die reine Fahrzeit wären ca. 9 Stunden die Entfernung 870km da die Firma öffentlich schwer bis Gar nicht zu erreichen ist stellt sich mir die Frage wie ich anschließend wieder nachhause kommen soll?
Zur Erklärung:ist eine Deutsche Firma ohne Niederlassung in Ö. Jedoch hat die Firma wohl eine Art Briefkasten in Ö. An dieser Adresse sind alle Österreichischen Mitarbeiter gemeldet und auch im Dienstvertrag steht diese Adresse als Arbeitgeber.
Das Auto habe ich mir bei einem Händler in Wien abgeholt. Kann mein Arbeitgeber nun tatsächlich von mir verlangen das Auto in DE zurückzugeben und mich dann quasi im Regen stehen lassen?
Es gebe wohl auch die Möglichkeit einer Abholung jedoch muss ich diese laut Arbeitgeber selbst bezahlen?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen,Danke im voraus
Lg
8 Antworten
Also erst einmal gilt das im Arbeitsvertrag genannte. Wenn du also einen Arbeitsvertrag oder allenfalls einen Weisungsvertrag bezüglich der Benutzung der Geräte hast, musst du erst einmal da nachschauen.
Wenn der Rückgabeort dort nicht geregelt wurde, gilt § 269 BGB:
"Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte."
Warenschulden sind Holschulden, das heisst, der Arbeitgeber müsste seine Sachen an deinem Wohnsitz abholen.
Ok, dann würde am ehesten der §269 BGB greifen.
Du kannst vom Arbeitgeber eine Rückfahrkarte für die Bahn anfordern, damit dein Rücktransport nach Hause sichergestellt ist.
Als ich meinen Job kündigte und den Wagen nach Berlin bringen musste, hat man mich vom Übergabeort zum Bahnhof gebracht, und ich bin mit dem Zug wieder ins Ruhrgebiet gefahren.
Das LAG Berlin-Brandenburg führte aus:
Die Herausgabe findet grundsätzlich an dem Ort statt, an dem sich die herauszugebende Sache befindet, bzw. am Wohnort des Schuldners (§ 269 BGB), sofern nicht nach der Natur des Schuldverhältnisses etwas anderes gilt. Verzug tritt nur ein, wenn der Gläubiger die erforderliche Handlung vornimmt bzw. anbietet und der Schuldner eine notwendige Mitwirkungshandlung verweigert.
Nicht 100% dein Fall aber ähnlich genug. Du musst den Wagen weder nach Deutschland bringen noch für eine Überfahrt zahlen. Im zweifel muss dein Arbeitgeber den Wagen bei dir daheim abholen.
(Deutsches Recht natürlich, in Österreich könnte es anders sein)
Danke für die Info,werde mich da auf jeden Fall mal schlau machen.
Also wenn die österreichische Adresse im Arbeitsvertrag steht, dann ist das der Sitz Deines Arbeitgebers. Ist doch nicht Dein Problem, wie er seinen Konzern organisiert hat. Ich würde ihm das Auto zu dieser Adresse bringen und weitere Zahlungen verweigern. Er soll Dir sagen, wann und wie er in der Lage sein wird, das Auto an dieser Anschrift zu übernehmen.
Ja das war auch mein Gedanke
Ich denke mal es ist dein Recht das Auto an der Adresse abzugeben die auf deinem Arbeitsvertrag steht. Aber um das Recht durchzusetzen brauchst du wohl ein wenig Hilfe von einem Anwalt.
Alles andere wäre unzumutbar.
Ich bin gespannt wie das bei dir ausgehen wird.
Halt uns auf dem laufenden.
Wegen 9 Stunden Autofahrt macht man doch bitte nicht so ein Tam-Tam, v.a. wenn man selbst gekündigt hat.
Ähm doch!!!
Natürlich. Das sind hin udn zurück 18 Stunden, von dem Stress ganz zu schweigen. Bloss um das Tarnfirmenmodell des AG zu stützen? Würde ich auch nicht machen. Soll der AG sich kümmern, wie er das Auto von dem Standort abholt, den er als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag benannt hat.
Die Frage ist aber auch wo der Wagen angemeldet ist.
Außerdem, was ist daran ein Tarnfirmenmodell? Die österr. Arbeitnehmer werden nach österreichischem Recht angestellt, zahlen hier Steuern und Abgaben. Wurden sie nach Kollektivvertrag angemeldet stehen ihnen sogar Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu, wenn dies im KV so geregelt ist, was bei den deutschen Kollegen nicht der Fall ist. Das erleichtert doch die komplette Bürokratie und dafür reicht eben irgendeine Adresse. Dafür muss man kein Büro haben, da die Arbeitnehmer ja ohnehin scheinbar ständig unterwegs sind.
Die Frage ist aber auch wo der Wagen angemeldet ist.
Wie kommst Du denn darauf!? Das braucht doch den Arbeitnehmer nicht zu interessieren, wo der Arbeitgeber das Auto, das er ihm zu Dienstzwecken überlassen hat, zugelassen hat. Mit dem Arbeitsvertrag und den daraus resultierenden Pflichten hat das überhaupt nichts zu tun.
Außerdem, was ist daran ein Tarnfirmenmodell? Die österr. Arbeitnehmer werden nach österreichischem Recht angestellt
Bis sie ihren Dienstwagen zurückgeben sollen. Dann wird offenbar was anderes behauptet.
Das ist auf keinen Fall sauber, was dieser Arbeitgeber hier macht.
Außerdem, was ist daran ein Tarnfirmenmodell? Die österr. Arbeitnehmer werden nach österreichischem Recht angestellt
Wie willst du denn nach Österreichischem Recht begründen das du deinen Dienstwagen ins Ausland bringen sollst. Stell dir mal vor die Firma hat ihren Hauptsitz in Russland. Muss er dann bis nach Russland fahren wenn es der AG verlangt?
Ich bin recht sicher mal gehört zu habend das mann Arbeitsmittel an der nächsten Filiale des AG abgeben kann (Briefkasten in AUT). Ich finde aber gerade nichts zu dem Thema bei Google.
Das ist auf keinen Fall sauber, was dieser Arbeitgeber hier macht.
Das macht doch jeder internationale Konzern so. Die Arbeitnehmer werden in den jeweiligen Ländern arbeitsrechtlich angemeldet. Ob der Firmensitz nun ein Briefkasten oder ein 50 stöckiges Hochhaus ist, macht da keinen Unterschied, solange ich diese "Briefkasten-Firma" nicht dafür nütze jemanden zu betrügen und meine Identität damit verschleiere.
Die Firma AEG schickt auch Techniker die im jeweiligen Land angemeldet sind, die Rechnungen kommen aber von der Zentrale und auch alle Zahlungen gehen nach Deutschland.
Ich bin recht sicher mal gehört zu habend das mann Arbeitsmittel an der nächsten Filiale des AG abgeben kann
Auf jeden Fall aber bei der, bei der man angestellt ist. Und das ist laut Arbeitsvertrag der Briefkasten!
Ich hab die Antwort!!!
Das LAG Berlin-Brandenburg führte aus:
Die Herausgabe findet grundsätzlich an dem Ort statt, an dem sich die herauszugebende Sache befindet, bzw. am Wohnort des Schuldners (§ 269 BGB), sofern nicht nach der Natur des Schuldverhältnisses etwas anderes gilt. Verzug tritt nur ein, wenn der Gläubiger die erforderliche Handlung vornimmt bzw. anbietet und der Schuldner eine notwendige Mitwirkungshandlung verweigert.
Du hast meinen Satz aus dem Kontext gerissen.
Die Frage ist nun, ob das auch für gesunde Ex-Mitarbeiter gilt und was die österreichische Judikatur dazu sagt, denn immerhin ist er nach österreichischem Recht angemeldet gewesen.
Aber der Fragesteller kann die Rechtssprechung seitens des LAG ja dem ehemalgien AG unter die Nase halten :)
Es geht nicht um die Autofahrt sondern darum wie ich anschließend wieder nachhause komme,und nur weil ich mir erlaubt habe selbst zu kündigen muss ich mir alles gefallen lassen oder wie? So ein Schwachsinn..
Also in meinem Dienstvertrag steht nichts davon wo ich die Sachen zurückgeben muss habe eben nochmal nachgesehen.