Firmenwagen abgeschleppt, wer muss die Kosten tragen?
Halli Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe dass mir irgendjemand helfen kann ;-)
Es geht darum, dass der Firmenwagen, den ich von der Arbeit habe, abgeschleppt wurde. Leider dort wo ICH ihn zuletzt abgestellt hatte.
Mein Arbeitgeber sagt jetzt, ich soll nun dafür aufkommen. Das sehe ich aber nicht ein, da ich meiner Meinung nach nicht fahrlässig gehandelt habe und keine andere Möglichkeit hatte als den Wagen eben DORT abzustellen. Damit ihr die Situation irgendwie bewerten könnt, hier noch ein paar wichtige Infos zu dem Firmenwagen, die auch erklären, warum ich ihn dort abgestellt habe bzw. ihn dort habe stehen lassen.
1. Über den mir zur Verfügung gestellten Firmenwagen existiert KEIN einziges Schriftstück oder Gespräch, dass mich über irgendetwas aufgeklärt hat, es wurde nichts vertraglich festgehalten, unterschrieben wurde von mir garnichts
2. Der "Parkplatz" des Firmenwagens befindet sich in der Straße unserer Hauptstelle mitten in der Innenstadt. Der Wagen hat KEINEN Parkausweis, auf meine Nachfrage hin wurde mir damals nur gesagt, dass ein "Deal" mit der Stadtpolizei besteht (der so aussieht dass das Firmenauto IRGENDWO in der Straße parken darf, sonst aber nirgendwo). Also gibt es im Grunde zwar eine Straße als Parkmöglichkeit, aber keinen festen Parkplatz...
3. Als ich eines Abends einen Einsatz mit dem Auto hatte, kam ich gegen ca. 20 Uhr vor der Firma an, um den Wagen dort abzustellen und nach meiner Schicht endlich Feierabend zu machen. Natürlich war NIRGENDWO ein Parkplatz zu finden, ich fuhr dann erstmal ca. 20-30 Minunten durch die Straße und suchte weiter. Da die Firma direkt an die Innenstadt grenzt und die Parkplätze immer knapp sind, beschloss ich dann, das Auto bei dem einzigen mir bekannten Parkplatz abzustellen, der kostenlos ist, auf dem Parkplatzt einer Schule. Dort hatte ich den Firmenwagen schon sehr oft im Wissen meines Chefs abgestellt, nie wurde mir gesagt ich soll dort lieber nicht parken. Jedenfalls hatte ich dann die nächsten Tage arbeitsbedingt keine Zeit bzw. keinen Grund, das Auto nochmal zu nutzen und somit umzuparken. Also blieb es dort stehen, den Schlüssel legte ich am nächsten Tag in die Filiale (informierte auch eine Kollegin darüber) in der ich Schicht hatte, damit er zugänglich ist für Chefs oder die anderen Mitarbeiter. ZWEI Wochen später holte der Chef erst den Schlüssel für den Wagen um ihn zu benutzen - dann stellte er leider fest, dass der Wagen abgeschleppt wurde.
Die Frage ist jetzt: Ist die ganze Sache wirklich mein Verschulden? Kann ein Chef von mir OHNE Absprache verlangen, dass ich mich eigenverantwortlich in den nächsten Tagen VOR oder NACH meiner 10-stündigen Schicht darum kümmere das Auto wieder auf den einzig "erlaubten Parkplatz" zu stellen, auf die Gefahr hin dass dann dort wieder keiner frei ist? Oder bin ich im Recht, weil ich den Schlüssel wie sonst auch in die Filiale zur Abholung bereit gelegt habe und das auch bezeugt werden kann?
Sorry für den langen Text Leute.
Liebe Grüße!
14 Antworten
Du bist dafür verantwotlich. Man kann auch als Chef davon ausgehen, dass Mitarbeiter mitdenken und nicht für alles eine Anweisung benötigen. Dazu hast du das Auto auch noch auf Privatgrund abgestellt.
Du hast das Auto falsch geparkt, also ist es deine Verantwortung.
Deine Ausreden klingen sehr konstruiert. Natürlich muss sich dein Chef nicht darum kümmern, ob du das Auto falsch geparkt hast.
Ich würde das auf gar keinen Fall länger diskutieren, sondern dich entschuldigen. Du kannst froh sein, dass der Ausfall des Wagens aufgrund deines Verschuldens nicht auch noch von dir beglichen werden muss.
Wer fährt, ist verantwortlich. Das ist einfach so.
Die Mitarbeiter sollten sich vielleicht dafür einsetzen, dass es einen festen Parkplatz oder eine feste Regelung gibt oder den Wagen einfach nicht mehr verwenden.
Ich stimme dir zu, dass es unzumutbar ist, einen Wagen parken zu sollen, wenn es keine Parkplätze gibt. Aber wenn du ihn illegal auf einem Schulparkplatz abstellst, dann ist es halt so oder so deine Verantwortung.
Ich gebe aber zu, dass es fair und kulant von deinem Chef gewesen wäre, die Kosten zu bezahlen. Das unterscheidet eben ein gutes Unternehmen von einem Käse-Unternehmen.
Okay danke, da stimme ich komplett zu. Schulparkplatz geht nicht, Firmenwagen ohne Parkplatz aber auch nicht. Wenn es keine Parkregelung für das Auto gefunden wird, werde ich es nicht mehr nutzen. Dann bleibe ich jetzt wohl auf den Kosten sitzen, auch wenn ich es unfair finde. Aber gut. Wieder was gelernt.
Solange nichts passiert, wird es geduldet.
Wird abgeschleppt, sagt man dass Du diese Möglichkeit hättest einkalkulieren müssen.
Deshalb darfst Du jetzt die Abschleppkosten bezahlen.
Die Rechtslage ist leider eideutig: Du hast die Abschleppkosten zu tragen, so schlimm das auch sein mag.
Natürlich hattest Du gute Gründe warum Du das Auto dort abgestellt hast, aber Recht haben und Recht bekommen sind eben leider zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Ich rate Dir, auf keinen Fall weiter Energie in die Sache zu stecken und mit der Firma darüber zu streiten, das gibt nur Böses Blut und einen schlechten Eindruck. Am Ende bringt es nämlich dann sowieso nichts. Zahle einfach Zähne knirschend. Vielleicht kannst Du mit Deinem Chef ausmachen dass der Betrag von Deinem Bruttolohn abgezogen wird, dann tut es nicht ganz so weh.
Parkverstöße liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Fahrers, auch wenn zunächst der Halter die Verwarnung bzw. den Bußgeldbescheid bekommt.
Etwas seltsam ist es aber schon, dass ein Firmenwagen keinen festen Stellplatz hat.
Ein Firmenwagen, der wochenlang nicht gebraucht wird, keinen festen Stellplatz hat und ohne jegliche Dokumentation genutzt wird - die ganze Geschichte ist dermaßen seltsam, dass sie nur von einem brandneuen Account kommen kann...
Schön wärs wenn die stroy ausgedacht wäre 😂 was sollte man davon haben sich sowas auszudenken? Außer seine zeit zu verschwenden 🤣 Sie scheinen ja sehr viel ahnung zu haben - anstatt sich über die doch leider wahre geschichte lustig zu machen, teilen sie doch lieber ihr wissen mit mir.
- Muss es in Innenstadtbezirken für den Firmenwagen einen regulären festen parklplatz geben? Oder kann man dieses Problem tatsächlich auf Mitarbeitern abwälzen?
- Ist es üblich dass firmenwägen von mitarbeitern ohne vorherige Absprachen/ Dokumentunterzeichnungen, Vermerk im Arbeitsvetrag etc. einfach gefahren werden dürfen? So wie sie das schreiben scheint es das ja nicht zu sein. Falls das so ist, hätte ich ja gute chancen aus der sache rauszukommen 😉
Kann sein dass es so klingt, ist aber leider so. Ich finde halt nur, dass bei einem firmenwagen der quasi nirgendwo parken darf (außer wenn nicht zufällig mal was frei ist in der entsprechenden straße) nicht direkt von meinen verschulden gesprochen werden kann. Aber gut.