Geblitzt - Personalienkontrollverfahren
Hallo,
ich wurde mit dem Firmenwagen geblitzt (60km/h in einem 50km/h Bereich). Problem: ich habe keinen Führerschein der Klasse C1, welches das Auto war. Der Halter des Fahrzeugs ist die Firma, also sollte der Chef die Post bekommen. Wie wird das verfahren weitergehen? Kontrolliert die zuständige Behörde, ob ich im Besitz dieser Fahrerlaubnis bin oder komme ich mit einem blauen Auge davon und es wird gar nicht geprüft?
Grüße
8 Antworten
Richtig. Du bekommst ein Strafverfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und dein Chef bekommt Post weil er sich nicht davon überzeugt hat und er hier als Verantwortlicher eingestuft wird. Das gibt Ärger...^^
Das könnte mehrere Probleme geben. Du bist ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren. Also Fahren ohne Führerschein und dazu noch zu schnell. Da es sich um einen Firmenwagen handelt, wird auch dein Chef ein Problem bekommen. Er muss sicherstellen, dass nur Mitarbeiter mit der erforderlichen Fahrerlaubnis das Fahrzeug fahren dürfen. D. h. er muss sich davon durch Vorlage des Führerscheines davon überzeugen, dass du das Fahrzeug auch fahren darfst. Das hat er offenbar versäumt. Ihm drohen nun nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Punkte in Flensburg. Wir hatten in unserer Firma einen ähnlichen Fall und da wurde der Chef auch bestraft. Ist nicht festzustellen, wer mit dem Fahrzeug zum Zeitpunkt des Deliktes das Fahrzeug gesteuert hat, dann trifft den Chef die ganze Härte des Gesetzes, mit der Auflage, dass zusätzlich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Richtig. Das wird er wohl kaum auf sich allein nehmen, da ja unser Freund den Mist verbockt hat. Und schon dreimal nicht wenn man ihn zwingt Fahrtenbücher zu führen.
Der Arbeitgeber bekommt den Bescheid und reicht ihn an den Fahrer weiter bzw. Gibt ihn an das Ordnungsamt zurück mit der Anschrift des Fahrers. Da ja ein Fahrtenbuch zu führen ist, ist dieses im Zweifelsfall vorzulegen. Wenn nicht kann das führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden. Auf jeden Fall behält sich das Amt vor diejenige Person ausfindig zu machen. Gehen dann zu deinem Nachbarn und fragen wer das auf dem Bild wohl ist. Bestimmt macht das Ordnungsamt einen Abgleich mit der Führerscheinstelle. Wenn es wirklich nur 10 kmh waren sprich mit deinem Arbeitgeber. Er soll oder du tust die 15€ überweisen und es wird kein Hahn krähen. Wenn es um Punkte und Fahrverbot geht sieht die Sache wie oben beschrieben aus. Das nächste mal Mann es schiefgehen also lass es einfach.
dein Chef bekommt normalerweise einen Zeugenfragebogen, in dem der Fahrer angegeben werden muss. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er bei dieser geringen Überschreitung das Ordnungsgeld einfach zahlen kann, ohne den Fahrer nennen zu müssen. Unabhängig davon bekommt auch dein Chef massive Probleme, wenn er dich ohne gültigen Führerschein fahren lässt. Deshalb ist es auch für ihn ratsam, dich nicht als Fahrer anzugeben.
bist du dir sicher, dass überhaupt ein Fahrer angegeben werden muss? Ich glaube, dass bei einer Ordnungswidrigkeit einfach gezahlt werden kann und fertig.
Das wäre Vereitelung. Kommt das raus ist die Ka...e richtig am Dampfen!
Was eigentlich passiert, das steht ja schon in den anderen Antworten. Bei dieser geringen Übeschreitung kommt aber wahrrscheinlich eher ein Verwarngeldbescheid. Wenn der dann bezahlt wird, ist die Sache erledigt. Du solltest das aber auch dann nicht auf die loeichte Schulter nehmen.
Zu schnelles Fahen, selbst wenn es so viel drüber ist, dass es zum Fahrverbot füht, ist immer noch eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne die dafür erforderliche Faherlaubnis ist dagegen schon eine Straftat und kann auch entsprechend viel höher bestraft werden.
Da kennst du unsere Behörden aber schlecht. Wenn der Fahrer geblitzt wurde, darf der Chef keinen anderen Fahrer angeben, der vielleicht doch eine gütige Fahrerlaubnis hat. Auf dem Fragebogen sind Angaben zu machen die der Wahrheit entsprechen müssen. Z. B. ab wann Führerschein und Klasse. Wenn der Chef da falsche Angaben macht und die Polizei Nachprüfungen anstellt, dann wird der Ärger um einiges grösser. Es könnte sein, dass es nicht herauskommt und mit Zahlung des Ordnungsgeldes die Sache erledigt ist. Versuchen kann man es, so aus der Sache herauszukommen. Riskant ist es allemal.