Wo kann ich erfahren ob ich geerbt habe , wenn mir keiner mitteilt ,dass mein Vater gestorben ist?

10 Antworten

du hast auf jedenfall einen anspruch auf den pflichteil.... also die hälfte von der hälfte... enterben ist in der regel nicht mehr möglich. wenn du weisst wo dein vater gewohnt hat, dann wenn dich an das dortige amtsgericht... am besten du legst deinem schreiben eine ausweiskopie (notariell beglaubigt) sowie deine geburtsurkund bei. und erklär die situation wie du sie hier erklärt hast. gruss akademikus

Angela00 
Beitragsersteller
 25.03.2009, 12:09

ok, Guter Tipp. Danke. Und was beantrage ich dann da ? Auskunft über Erbschein, oder wie ?

akademikus  25.03.2009, 12:20
@Angela00

du schreibst das du deinen erbanspruch gegenüber deinem verstorbenen vater geltend machen willst. alles andere macht das amtsgericht.

Angela00 
Beitragsersteller
 25.03.2009, 13:59
@akademikus

ok, hört sich gt an. Schreibe ich da einfach nur einen formlosen Brief an das Amtsgericht bzw. Nachlassgericht ? Danke für deine Hilfe !

  1. Als Kind des Verstorbenen kann man beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) z.B. nach einer Kopie der letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge) des verstorbenen Elternteils fragen.

  2. Bei Pflichtteilsansprüchen ist grundsätzlich etwas Eile geboten, da sie einer 3-jährigen Verjährung unterliegen! Wann die Verjährungsfrist im Einzelfall zu laufen beginnt, hängt von der Art des Pflichtteilsanspruchs ab. Es gibt unterschiedliche Pflichtteilsansprüche, ein Typ sind z.B. die sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche (wegen lebzeitiger Schenkungen des Verstorbenen).

  3. Informationen zum Pflichtteil und dazu, wie man ihn geltend macht, gibt es dort: http://www.pflichtteilrechner.de/fragen.php

Hallo, genau weiß ich nicht, an welches amt du dich wenden kannst. dennoch gibt es ja einen pflichtanteil von dem man eigentlich nicht enterbt werden kann, es sei denn man hat sein recht auf erben verwirkt. es gibt diese neue telefonnummer 115 - die gibt auskunft für alle ämter. ruf diese nummer an und schilder deine frage und die verbinden dich weiter. ein anruf aus dem festnetz kostet 7 ct aus dem handy bis zu 39ct.

leider kann ich nicht mehr dazu sagen. viele grüße

Angela00 
Beitragsersteller
 25.03.2009, 12:16

die Nummer werde ich ausprobieren, Danke

Dir steht in jedem Fall das Pflichtteil zu, sofern der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls noch Vermögen besaß. Normalerweise hätte das zuständige Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen Dich informieren müssen; jedoch kann eine Recherche schwierig sein, wenn Du zum damaligen Zeitpunkt keine bekannte Adresse besessen hattest (z.B. Auslandsaufenthalt mit unbekannt verzogen etc.). Wobei es seltsam ist, dass Du 2 Jahre nicht bemerkt haben solltest, dass Dein Vater verstorben ist.

Angela00 
Beitragsersteller
 25.03.2009, 12:17

Ich weiß nicht, ob es was zu erben gab. Ich habe der Frau einen netten Brief geschrieben und gehofft, sie würde sich mal melden. Hat sie aber nicht. vom Tod meines Vaters habe ich aus der Zeitung erfahren, nun warte ich seit 2 Jahren auf eine Nachricht, des Nachlasungsgerichtes oder von der Frau meines Vaters..tja und jetzt möchte ich diesen Schritt gehen, wenns nicht anders geht ....

er wird ein Berliner Testament gemacht haben,um solchen Forderungen vorzubeugen und seine Frau abzusichern,ist doch einsehbar!!!Du kannst eventuell beim Ableben der Frau erben,nach ihren Kindern.

Angela00 
Beitragsersteller
 25.03.2009, 12:19

ok, Was ist ein Berliner Testament?? Und haääte das Nachlassgericht mir denn nicht damals eine Nachricht zukommen lassen müssen, dass er gestorben ist etc ...