Wo kann ich erfahren ob ich geerbt habe , wenn mir keiner mitteilt ,dass mein Vater gestorben ist?
Mein Vater ist vor 2 Jahren gestorben. Mich hat aber kein Mensch angeschrieben. Es gab keine Testamenteröfnung für mich, kein Erbpflichtanteil und auch keine Stebeurkunde. Ich bin nichtehelich. Mein Vater hat vor 25 Jahren neu geheiratet. Es gibt aber keine Geschister. Hätte mich nicht irgend Jemand vom Nachlassgericht anschreiben müssen ? Wie und wo kann ich denn jetzt herausfinden ob ich etwas geerbt habe oder nicht ? Wie gehe ich vor ? Mein Vater hat den Kontakt zu mir vor 30 Jahren abgebrochen und mit seiner neuen Frau ein Leben geführt woran ich nicht teilnehmen durfte. Ich habe keine Ahnung ob er mich enterbt hat. Trotzdem würde ich wnigstens gern ein paar Fotos zur Erinerung erben. Über Hilfe würde ich ich freuen.
10 Antworten
du hast auf jedenfall einen anspruch auf den pflichteil.... also die hälfte von der hälfte... enterben ist in der regel nicht mehr möglich. wenn du weisst wo dein vater gewohnt hat, dann wenn dich an das dortige amtsgericht... am besten du legst deinem schreiben eine ausweiskopie (notariell beglaubigt) sowie deine geburtsurkund bei. und erklär die situation wie du sie hier erklärt hast. gruss akademikus
du schreibst das du deinen erbanspruch gegenüber deinem verstorbenen vater geltend machen willst. alles andere macht das amtsgericht.
ok, hört sich gt an. Schreibe ich da einfach nur einen formlosen Brief an das Amtsgericht bzw. Nachlassgericht ? Danke für deine Hilfe !
Als Kind des Verstorbenen kann man beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) z.B. nach einer Kopie der letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge) des verstorbenen Elternteils fragen.
Bei Pflichtteilsansprüchen ist grundsätzlich etwas Eile geboten, da sie einer 3-jährigen Verjährung unterliegen! Wann die Verjährungsfrist im Einzelfall zu laufen beginnt, hängt von der Art des Pflichtteilsanspruchs ab. Es gibt unterschiedliche Pflichtteilsansprüche, ein Typ sind z.B. die sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche (wegen lebzeitiger Schenkungen des Verstorbenen).
Informationen zum Pflichtteil und dazu, wie man ihn geltend macht, gibt es dort: http://www.pflichtteilrechner.de/fragen.php
Hallo, genau weiß ich nicht, an welches amt du dich wenden kannst. dennoch gibt es ja einen pflichtanteil von dem man eigentlich nicht enterbt werden kann, es sei denn man hat sein recht auf erben verwirkt. es gibt diese neue telefonnummer 115 - die gibt auskunft für alle ämter. ruf diese nummer an und schilder deine frage und die verbinden dich weiter. ein anruf aus dem festnetz kostet 7 ct aus dem handy bis zu 39ct.
leider kann ich nicht mehr dazu sagen. viele grüße
die Nummer werde ich ausprobieren, Danke
Dir steht in jedem Fall das Pflichtteil zu, sofern der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls noch Vermögen besaß. Normalerweise hätte das zuständige Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen Dich informieren müssen; jedoch kann eine Recherche schwierig sein, wenn Du zum damaligen Zeitpunkt keine bekannte Adresse besessen hattest (z.B. Auslandsaufenthalt mit unbekannt verzogen etc.). Wobei es seltsam ist, dass Du 2 Jahre nicht bemerkt haben solltest, dass Dein Vater verstorben ist.
Ich weiß nicht, ob es was zu erben gab. Ich habe der Frau einen netten Brief geschrieben und gehofft, sie würde sich mal melden. Hat sie aber nicht. vom Tod meines Vaters habe ich aus der Zeitung erfahren, nun warte ich seit 2 Jahren auf eine Nachricht, des Nachlasungsgerichtes oder von der Frau meines Vaters..tja und jetzt möchte ich diesen Schritt gehen, wenns nicht anders geht ....
er wird ein Berliner Testament gemacht haben,um solchen Forderungen vorzubeugen und seine Frau abzusichern,ist doch einsehbar!!!Du kannst eventuell beim Ableben der Frau erben,nach ihren Kindern.
ok, Was ist ein Berliner Testament?? Und haääte das Nachlassgericht mir denn nicht damals eine Nachricht zukommen lassen müssen, dass er gestorben ist etc ...
ok, Guter Tipp. Danke. Und was beantrage ich dann da ? Auskunft über Erbschein, oder wie ?