Vater gestorben, kein testament was erbe ich - was meine mutter?
erstmal grossen lob an alle, die diese seite so einzigartig machen ( schleim ) nun meine frage: mein vater ist vor einiger zeit gestorben, da war ich noch nicht volljährig und meine mutter hat alles verwaltet... nun bin ich volljährig und wollte fragen, was mir zusteht ( es geht um etwas bargel, schmuckstücke und ein 2-familienhaus.
bin gespannt auf eure antworten :-)
11 Antworten
Wenn kein Testament vorhanden ist, erhält Deine Mutter die Hälfte des Erbes. Der Rest fällt zu gleichen Teilen den Kindern zu.
Dir steht die hälfte des Erbes zu!!!
Schau trotzdem hier: die Paragraphen 1924, 1931 BGB. So erbt auch ein Elternteil bei dem Tod des Ehegatten.
Wen Du das einzige Kind bist, bekommst Du die eine Hälfte, Deine Mutter die andere Hälfte. Voraussetzung dabei ist, das Dein Vater kein Testament gemacht hat, so das die gesetzliche Erbfolge gilt.
Viele Ehegatten haben aber ein sogenenanntes "Berliner Testament". Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten, also Dich das Kind, fallen soll. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament )
Du solltest Deine Mutter mal danach fragen.
Macht der Erblasser zu Lebzeiten weder ein Testament, noch schließt er einen Erbvertrag ab, dann tritt die so genannte gesetzliche Erbfolge ein.
Damit wird vom Gesetz bestimmt, wer sein Vermögen erbt und wer nicht. Das Gesetz ist dabei einer alten Tradition entsprechend aufgebaut nämlich nach dem Grundsatz, dass das Geld in der Familie bleiben soll.
Das gesamte Erbrecht ist eigentlich als so genanntes "Familienerbrecht" konzipiert, was nichts anderes bedeutet, dass nach dem Tode des Erblassers seine Verwandten sein Vermögen erben (weshalb auch der Begriff "Verwandtenerbrecht" gebräuchlich ist).
Nähere Verwandte gehen dabei entfernteren Verwandten vor. Der Ehegatte, der ja nach der gesetzlichen Definition mit dem Verstorbenen nicht verwandt, sondern "nur" verheiratet ist, findet in diesem Schema noch besonders Berücksichtigung.
Das Gesetz unterteilt potentielle Erben je nach dem, wie nahe sie mit dem Verstorbenen verwandt sind, in
die Erben erster Ordnung
Das sind die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel etc. (vgl. § 1924 BGB) Auch hier gilt die Regel, dass nähere Abkömmlinge vor den entfernteren Abkömmlingen erben.
die Erben zweiter Ordnung
die Erben dritter Ordnung
die Erben vierter Ordnung
Quelle und ganzer Bericht:
Ehepartner sind nicht miteinander verwandt, sondern "nur" miteinander verheiratet. Weil somit der Ehegatte vom Verwandtenerbrecht nicht erfasst wird, gelten für den Ehegatten im Erbfall besondere Regeln. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten ist abhängig von den Verwandten des Verstorbenen und vom Güterstand der Ehe (vgl. § 1931 BGB).
Zuerst sollte man beim Amtsgericht, Nachlassgericht, nachfragen (Ausweis mitnehmen) und Einsicht in die Nachlassakte nehmen, ob wirklich kein Testament da war.
Haben die Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, also ohne Ehevertrag, erbt die Mutter dann 1/4 + 1/4 pauschalierten Zugewinn, die andere Hälfte fällt an die Kinder zu gleichen Teilen.