Wird Verhinderungspflege bei hartz 4 als Einkommen angerechnet?

4 Antworten

Meines Wissens wird es nicht angerechnet, aber frag mal beim VDK nach, die wissen so etwas.

Die Gelder der Verhinderungspflege sind an sich nicht auf sozialleistungen  anrechenbar, wenn es nicht gewerblich durchgeführt wird und von nahen Verwandten erbracht wird.

Jedoch bei "Fremden" Personen, wird dieses Geld aus der VHP als Einkommen bewertet.

Alle Einkünfte müssen angerechnet werden. Eine Verhinderungspflege ist ja eine Arbeit. Da steht ein maximaler Betrag von 1.685 Euro zur Verfügung.

Ich würde mich erkundigen bei einer Rechtsanwältin für sozial- familienrecht.

Da der pflegende quasi Rente einzahlt