Wird Verhinderungspflege bei hartz 4 als Einkommen angerechnet?
Hallo, ich möchte für meine Mutter ( Pflegegrad 2 ) erstmalig Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Bekannte,welche das übernehmen will, bezieht Hartz 4. Bei Nachfragen im Jobcenter , ob ihr die Verhinderungspflege als Einkommen angerechnet und ihr somit der Hartz 4 Satz gekürzt wird, erhielt sie von 2 Mitarbeitern 2 unterschiedliche Auskünfte: eine meinte, es wird voll als Einkommen angerechnet; die andere meinte, Verhinderungspflege wäre anrechnungsfrei. Wir erhielten auch schon den Hinweis, die Verhinderungspflege im Rahmen des anrechnungsfreien Nebenjobs anzugeben - die Bekannte hat aber schon einen angemeldeten Nebenjob. In anderen Foren liest man auch nur widersprüchliche Aussagen zu diesem Fall. Hat jemand hier schon persönliche Erfahrungen gemacht? Wenn die Verhinderungspflege angerechnet wird, möchte ich nämlich nicht, daß meine Bekannte das macht, um ihr keine Schwierigkeiten zu machen.
4 Antworten
Meines Wissens wird es nicht angerechnet, aber frag mal beim VDK nach, die wissen so etwas.
Die Gelder der Verhinderungspflege sind an sich nicht auf sozialleistungen anrechenbar, wenn es nicht gewerblich durchgeführt wird und von nahen Verwandten erbracht wird.
Jedoch bei "Fremden" Personen, wird dieses Geld aus der VHP als Einkommen bewertet.
Alle Einkünfte müssen angerechnet werden. Eine Verhinderungspflege ist ja eine Arbeit. Da steht ein maximaler Betrag von 1.685 Euro zur Verfügung.
Ich würde mich erkundigen bei einer Rechtsanwältin für sozial- familienrecht.
Da der pflegende quasi Rente einzahlt
Stimmt so nicht ganz.
Die Rentenbeitragszahlungen der Pflegekasse an Pflegepersonen, wird immer dann geleistet, wenn diese Pflegeperson als solche im Gutachten zur Einstufung aufgeführt wurde und wtl. mind. 10 Stunden Pflege inkl. Hauswirtschaft erbringt.
Dabei ist es egal ob diese Verwandt sind oder nicht.
Jedoch darf diese Person keine Vollzeittätigkeit ausüben und muss im arbeitsfähigem Alter sein.
Nachtrag: Diese Rentenbeitragszahlungen der Pflegekassen gelten jedoch nicht für Personen die Verhinderungspflege erbringen.
Die Einzahlung in die Rente gilt für Angehörige, die pflegen, nicht für Bekannte.