Wird das Geld, welches man für die Verhinderungspflege erhält, auf die Altersrente wie ein sonstiges Einkommen angerechnet?
Meine Mutter ist Altersrentnerin und darf ja nur einen bestimmten Teil dazu verdienen. Sie übernimmt für einige Zeit meine Pflegetätigkeit (mein Lebensgefährte) . Dafür bekommt sie Geld aus der Pflegeversicherung des zu Pflegenden als Verhinderungspflegegeld. Sie ist aber mit der zu pflegenden Person nicht verwandt. Es wird die Zuverdienstgrenze von 420 EUR übersteigen. Wird es dann auf die Rente angerechnet?
4 Antworten
Meine Mutter ist Altersrentnerin und darf ja nur einen bestimmten Teil dazu verdienen.
Wenn sie keine vorzeitige Altersrente bezieht, stimmt das nicht. Regelaltersrentner können unbegrenzt dazu verdienen.
Bist Du Dir sicher, dass das bei Euch so läuft, wie Du geschildert hast?
Bei uns in Österreich bekommt das Pflegegeld die zu pflegende Person. Was sie damit macht, ob oder wen sie mit der Pflege beauftragt, und ob und wieviel sie davon dem/den/der pflegenden Persone(en) zahlt, bleibt der pflegebedürftigen Person selbst überlassen. Sie muss darüber auch keine Aufzeichnungen führen und keinen Nachweis über die Verwendung erbringen.
Hier bekommt man einen Abrechnungsbeleg, welchen die Person, welche die Verhinderungspflege übernimmt, gegenzeichnen muss, Erst nach erbrachter Leistung wird das vereinbarte Geld von der Pflegekasse überwiesen. Da trifft aber nur für die zusätzlichen Zahlungen für die Verhinderungspflege zu. Das eigentliche Pflegegeld ist, wie Du richtig sagtst, in Eigenverantwortung des Pflegebdürftigen.
Nein, das Geld aus der Verhinderungspflege wird nicht als Einkommen gezählt, so lange dies nicht gewerbsmäßig erfolgt.
Findest du im § 39 SGB XI
Hier ein Auszug aus einem Schreiben der AOK:
Leistungen aus der Pflegeversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG
steuerfrei. Das bedeutet, dass diese Beträge nicht zu versteuern sind.
Ob diese aber bei der Steuererklärung trotzdem aufgeführt werden müssen,kann Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt vor Ort beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der AOK
Als Altersrentnerin darf sie unbegrenzt dazuverdienen.
Und genau diese Aussage hätte ich gern irgendwo zur Sicherheit mal nachgelesen. Kannst Du mir sagen, wo das zu finden ist?