Mit Hartz 4 in eine WG ziehen

6 Antworten

Würdest Du in eine WG ziehen, so könntest Du ALGII beziehen. Dann müsstest Du allerdings einen Untermietvertrag vorweisen (dazu Zustimmung des Vermieters einholen!).

Ihr müsstet in einer gemeinsamen Küche keine zwei Salzstreuer o.ä. nachweisen, sondern lediglich erkennbar sein, dass ihr getrennt "wirtschaftet", finanziell nicht füreinander einsteht..... (was den Sex nicht ausschließt, der ist ja auch unter Nachbarn nicht verboten...)

Darf ich mit 24 überhaupt schon ausziehen von meinen Eltern (sie beziehen kein Hartz 4, sind aber auch nicht reich). 

Ja. 

Du hast das Studium beendet - die Eltern sind Dir nicht mehr unterhaltspflichtig (- waren es vielleicht schon während des Studiums nicht...) und müssen Dir also kein Dach über dem Kopf mehr bieten (könnten Dich vor die Tür setzen...). 

Nur wenn sie selbst von staatlicher Unterstützung leben würden, müssten sie Dich als ALG II-Empfänger noch bis zu Deinem 25. Geburtstag beherbergen - sonst nicht.


Nun muss ich aber aus persönlicen Gründen bei meinen Eltern ausziehen. Ich habe ein WG-Zimmer in Aussicht, ein sehr guter Freund würde mich aufnehmen. Ist das möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich.

 Bekomme ich Leistungen vom Amt?

Das sind Einzefallentscheidungen und musst das den Fallmanger fragen, bzw. dort einen Antrag stellen, bevor Du etwas anmietest.

 Wird sein Einkommen angerechnet und wenn ja wie? 

Wenn er nur ein guter Freund ist dann nicht.

Muss ein zweiter Badschrank oder Kühlschrank und Waschmaschine sein? Muss mein Zimmer abgeschlossen sein wenn ich nicht da bin? Dürfen wir gemeinsam kochen und z.B. das gleiche Salz benutzen?

Du musst zumindest ein eigenes Zimmer haben, damit Miete bezahlt wird sonst gibt es nur den regelsatz zum Leben.

Inwieweit das mit den Lebensmitteln ist, kann ich nicht beurteilen.

Ist es besser wenn er an mich untervermietet oder ich in den Mietvertrag mit aufgenommen werde?

Er braucht erst mal die Zustimmung zur Untervermietung und der Vermieter musss Dich nicht mit in den Vertrag aufnehmen.

Ist auch keine gute Idee, weil Ihr dann z.B. nur gemeinsam kündigen könnt, wenn Du mal ausziehen willst.

Darf ich mit 24 überhaupt schon ausziehen von meinen Eltern (sie beziehen kein Hartz 4, sind aber auch nicht reich). Oder darf ich das nur, wenn er offiziell mein Freund werden würde?

Du darfst unter 25 dann ausziehen wenn es berechtigte Gründe gibt.

MfG

Johnny

Wenn man ALG II für SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung erhalten möchte und noch keine 25 ist, ist es zwingend vorgeschrieben,

dass man vor Unterzeichnung eines Mietvertrags eine Zusicherung des zuständigen Jobcenters einholt,

schreibt § 22 Absatz 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_2/

Diese Zusicherung kriegt man, wenn man wirklich nicht mehr bei seinen Eltern(-teilen) wohnen kann. Klappt das trotzdem nicht, steht einem der Rechtsweg offen - also Widerspruch beim Jobcenter und danach notfalls Klage beim Sozialgericht.

All deine anderen Fragen nach Salz usw. sind Pipifax! Das interessiert Niemanden. Das interessiert höchstens dann, wenn der Verdacht aufkommt, dass du und dein Mitbewohner Partner seid im Sinne von SGB II § 7 Absatz 3. 

Und auch dann nicht sofort, siehe Absatz 3a. (Und wenn der Verdacht da ist, nützen zwei Salzstreuer auch nichts mehr ;-).)

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn ihr euch definitiv als wg anmeldet wird sein Einkommen nicht berechnet, nur bei bedarfsgemeinschaft. Ja natürlich dürft ihr gemeinsam kochen und so. Ihr müsst nur getrennte zimmer haben. Mit dem Geld solltest du beim Amt nach fragen könnte aber sein das sie es verweigern.

WGs sind eine prima lösung für Unterkünfte und gleichzeitig sparen. Soweit ich weiss, deckt Harz 4 aber die Mieten ab. Dennoch solltest du evtl. Nebenjobs suchen. Viel Glück bei deiner berufl. Karriere.