Bücher u.a. Medienartikel an Gebrauchtwarenhändler verkaufen. Problem als Bezieher von ALG 2?
Hallo, eine Bekannte bezieht zur Zeit ALG 2. Sie hat viele Bücher, welche sie nicht mehr braucht und wollte diese bei einer Onlineplattform wie Momox, Rebuy o.ä. verkaufen und sich den Betrag auf ihr Konto auszahlen lassen und anschließend auf ihr Paypalkonto überweisen. Ein bisschen Geld für Weihnachtsgeschenke beiseite legen sozusagen. Der Verkauf der Bücher bringt ihr irgendwas zwischen 80-100€. Wir haben darüber diskutiert ob das Geld als EInkommen angerechnet werden darf oder nicht. Sind uns aber nicht ganz einig. Daher frage ich hier... Zählt es als Einkommen? Bekommt sie ärger, wenn das im Nachhinein auffällt (auf Kontoauszügen, die sie vorlegen muss) oder hat sie nix zu befürchten?
8 Antworten
Das ist kein Einkommen! Da sie ja keinen Gewinn macht, sondern ihr Vermögen sozusagen umwandelt, Buch gegen Geld. Wenn man aus seinem Haushalt etwas verkauft, wird es nicht als Vermögen angerechnet.
Jeder Zufluß zum Girokonto fällt natürlich auf und wird gegengerechnet.
Bei popeligen 100 € ist meine private Meinung, daß so ein Verkauf , der wahrscheinlich auch tröpfchenweise stattfindet, zwar immer noch gegen die Regeln des H4-Bezuges verstößt, aber ich als Sachbearbeiter darüber hinwegsehen würde.
Leider bin ich aber kein Sachbearbeiter im Jobcenter. Deshalb rate ich, daß die Bekannte die Einnahmen aus den Verkäufen an Dein Konto oder das eines anderen Freundes zahlen läßt und sich von Dir/dem Kontoinhaber in cash die Gelder abholt.
quatsch
Leider bin ich aber kein Sachbearbeiter im Jobcenter
Das ist mir bei der falschen Antwort leider klar^^
sie kann ihren gesamten haushalt verkaufen, es wird nichts angerechnet. hier handelt es sich um vermögensumwandlung und damit ist gut.
Da passiert nichts, sie darf bis zu 170€/Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen.
soisses, Vermögensumwandlung hat nix mit dem anrechnungsfreien Betrag zu tun, sie kann so viele Bücher von ihrem Besitz verkaufen, wie sie will und wenn sie 1000 Euro einnimmt, solange sie keinen Gewinn macht wird nichts angerechnet.
Vorsicht mit dem losen Mundwerk.
http://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Einer geht noch, oder.
https://www.hartz4hilfthartz4.de/zuverdienst/
Ist Dein google kaputt?
Sie bekommt keinen Ärger. Das ist Umwandlung von Vermögen, weil,sie diebBücher ja schon besitzt.
du redest dummes zeug. wo hast du diesen phantasiebetrag her?