wird Übergangsgeld auf Arbeitslosengeld angerechnet?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

grundsätzlich ist es so geregelt, dass übergangsgeld nicht auf AG angerechnet wird, da ja keine abgaben geleistet wurden...nun gibt es aber seit diesem jahr eine empfehlung, die den arbeitsämtern einen spielraum einräumt, wobei sie selbst entscheiden können - ob ja oder nein!!! wie gesagt, es ist eine empfehlung, keine vorgabe oder gesetz, das heißt, man kann sich nicht darauf berufen, aber man kann das arbeitsamt darauf hinweisen...

soweit mir bekannt ist ruht das arbeitslosengeld,wenn mann aber einenarbeitsreha macht in einer behindertenwerkstatt dauert die meistens bis zu zwei jahren hiernach bekommt mann meistens einen arbeitsvertrag in der behindertenwerkstatt angeboten lehnt mann diese ab dann hat mann oft eine sperre vom arbeitsmarkt denn mann lehnt ja eine arbeit ab das gilt dann gleich als würde mann selbst kündigen,leider kann ich nichts sagen wie es bei eine andere reha ist.

Was meinst Du? Dein Anspruch auf Alg 1 verlängert sich dadurch nicht.Es wird einfach nur hinten angehängt.

>>Beispiel: Erhält man Krankengeld wird das ALG I ausgesetzt und seine restlichen 2 Monate kann man dann danach nehmen. Aber man hat dann nicht länger Anspruch als vorher.

Hallo dallmayr1, die Frage ist zwar schon relativ alt, aber vielleicht kannst Du mir dennoch helfen. Hast Du irgendeinen Link oder ein Schriftstück, in dem steht, dass das Arbeitsamt einen Spielraum hat, ob das Übergangsgeld auf das ALG angerechnet wird?

Ja es wird angerechnet.