GEZ Gebühren zurück bekommen?
Hallo, und zwar bin ich seit April 2015 bis heute Arbeitslos und beziehe auch ALG2. In der Zeit habe ich die GEZ Gebühren (52,50€/3 Monate) selbst gezahlt. Nun habe ich erfahren, das ich durch ALG2 aber gar nicht Beitragspflichtig bin und einen Antrag bei der GEZ stellen kann. Da stellt sich mir nun die Frage, ob ich die bisher gezahlten GEZ Gebühren wieder zurück gezahlt bekommen würde, wenn ich nachweise das ich schon länger ALG2 beziehe. Hat da einer diesbezüglich etwas mehr Ehrfahrung und kann dazu etwas sagen?
4 Antworten
Schreib einen Brief an den Beitragsservice und leg die Nachweise vom Jobcenter dazu. Der Beitragsservice ist jedoch nur an der "Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" interessiert. Wenn du diese also noch alle hast, leg sie bei und bitte um rückwirkende Beitragsbefreiung und Überweisung auf dein Konto.
Frag in deinem Schreiben nicht, "ob die Möglichkeit besteht..." sondern lass es wie eine Aufforderung aussehen: "anbei übersende ich Ihnen die Bescheinigung ... und bitte um umgehende Erstattung der bereits gezahlten Rundfunkbeiträge, da ein Grund zur Beitragsbefreiung vorgelegen hat."
Und den würde ich sofort ausfüllen:
Das ist dumm gelaufen für dich.Manche Jobcenter geben zum Antrag auf ALG2 einen Befreiungsantrag für die GEZ dazu,weil die Befreiung von der Gebühr ab Antragstellung gilt.Also jetzt schnell handeln.Anträge dafür gibts auch im Rathaus/Gemeindeamt.....
Vielen Dank für die schnelle Antwort, das ist dann natürlich wirklich dumm gelaufen. Anträge kann ich auch direkt online runterladen und per Post wegschicken. So hatte ich das zumindest direkt auf der aktuellen Homepage gelesen.
die Befreiung gilt erst ab dem Zeitpunkt, wo der Antrag dafür bewilligt ist, sprich das Geld von vorher erhältst du nicht zurück. Kümmer dich einfach schnell drum.
Dann ist das wohl dumm gelaufen. Auch Ihnen vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn du es wie von percylinsky beschrieben machst, wirst du garantiert rückwirkend befreit und bekommst gezahlte Rundfunkbeiträge sicher erstattet.
Du hast zwar noch keinen gesetzlichen Anspruch auf die rückwirkende Befreiung, weil es den nach einer Gesetzesänderung erst ab 01/2017 geben wird. Der Beitragsservice praktiziert diese künftige Gesetzesänderung aber schon seit einiger Zeit, so dass du daraus einen Anspruch auf Gleichbehandlung hast.
Ein Versuch ist es jedenfalls Wert, mehr als ein Nein kann es ja nicht geben. Danke für die Antwort.