Arbeitslosengeld- wird gehalt vom Freund angerechnet?

11 Antworten

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ALG1 wird dir nicht gekürzt. Bei der Berechnung des Mietzuschusses wird aber das Einkommen des Freundes mit angerechnet, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

ALG2... da zählt das Einkommen des Freundes sehr wohl. Zudem ist eure Wohnung weit über dem, was für 2 Personen als angemessen gilt (60m²).

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, steht dem haushaltsvorstand der Regelstz (359€) zu, dem Lebenspartner 90% des Regelsatzes. Dabei wird in der Berechnung das Einkommen des Freundes als Einkommen der Bedarsgemeinschaft leistungsmindernd angerechnet.

Da die Berechnung nicht ganz einfach ist, solltest du dich mal unter Nennung der Zahlen bei www.tacheles-sozialhilfe.de erkundigen. Die sitzen auch Fachleute von den Beratungsstellen.

du bekommst ALG1, 60% vom netto! aufstockend steht dir alg 2 zu sodas du im gesamten auf 359 € regelleistung + angemessenen mietkosten kommst. 80qm sind mehr als für 2 personen angemessen, dir wird also nicht die volle miete gezahlt (oder in deinem fall die hälftige) das einkommen deines freundes wird mit angerechnet, ihr bildet eine sogenannte bedarfsgemeinschaft. das heißt es wird für euch beide berechnet der regelsatz + mietkosten, abzüglich deines alg1 und dem einkommen deines freundes. wenn du pech hast bekommst du also zusätzlich zum alg1 gar nichts und dein freund muss für den rest mit aufkommen.

Warum wird das Gehalt von deinem Freund angerechnet? Solange ihr nicht verheiratet seid, dürfte das eigentlich nicht passieren, bin ich der Meinung.

schildi  15.02.2010, 07:38

sie wohnen aber zusammen

DivineTime  15.02.2010, 07:39
@schildi

Ich hab auch mit meiner Freundin zusammengewohnt. In WGs wird doch auch nicht das Gehalt der Mitbewohner angerechnet.

LupoWF  15.02.2010, 07:45
@DivineTime

eine partnerschaft ist aber keine wg, eine wg ist eine haushaltsgemeinschaft eine partnerschaft aber eine bedarfsgemeinschaft, da wird das volle einkommen vom partner mit angerechnet.

kikkerl  15.02.2010, 08:08
@LupoWF

mensch leute!!! ALG1 wird NICHT angerechnet nur das ALG2!!!!!

also ich weiß, das beim ALG II das Gehalt des Partners in einer Wohnung angerechnet wird. wenn ich ALG I bekomme und das unter dem Mindestsatz von Hartz IV ist, kann man aufstockend Hartz IV beantragen. Dann bekäme ich ALG II und das Gehalt würde mit angerechnet werden. Aber die Frage ist, ob ich ALG II beantragen MUSS!?

LupoWF  15.02.2010, 07:45

beantragen MUSST du gar nichts, du musst ja auch kein alg1 beantragen wenn du nicht willst. ob du alg 2 beantragst oder nicht steht dir frei, niemand wird dich dazu zwingen aber ggf wird dir dazu geraten wenn du alg1 beantragst da das ja nicht so hoch ausfallen wird.

Du hast Anrecht auf ALG1, das hat mit deinem Freund erstmal nix zu tun. Bei weiteren Zuschüssen, wie Mietzuschuss, wird jedoch nach eurem gemeinsamen Einkommen geschaut, ob bzw wie viel ihr dazu bekommt.
Bis August ist ja aber noch ein bisschen, wer sagt denn, das du bis dahin nix neues gefunden hast?