Arbeitslosengeld- wird gehalt vom Freund angerechnet?
Hallo, ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich eine Frage habe und ich keine richtigen Informationen im Internet finde. Ich bin in der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestelllten und bin im august diesen Jahres fertig. Mir wurde jetzt aber gesagt, dass ich icht übernommen werden kann! Das heißt wenn ich nichts neues bis dahin finde, muss ich mich arbeitslos melden! Jetzt ist die Frage was steht mir zu? Ich verdiene ca. 730 brutto im moment und wie ich weiß würde ich ALG 1 bekommen, aber das ist wohl zu niedrig. Ich wohne mit meinem Freund in einer 80 m2 wohnung ( hat keiner mit gerechnet, dass ich arbeitslos werde). Wie ist das wenn ALG1 zu niedrig wäre, würde ich dann ALG2 bekommen? Dann ist aber ja das Problem, dass das Gehalt von meinem Freund angerechnet wird!? Wohngeld, bekomme ich dann garkein Geld, oder nur für 30 m2, weil ja 60 qm2 der regelsatz für 2 personen ist.. ich bin völlig durcheinander... nett wenn mir jemand helfen könnte!
11 Antworten
ALG1 wird dir nicht gekürzt. Bei der Berechnung des Mietzuschusses wird aber das Einkommen des Freundes mit angerechnet, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
ALG2... da zählt das Einkommen des Freundes sehr wohl. Zudem ist eure Wohnung weit über dem, was für 2 Personen als angemessen gilt (60m²).
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, steht dem haushaltsvorstand der Regelstz (359€) zu, dem Lebenspartner 90% des Regelsatzes. Dabei wird in der Berechnung das Einkommen des Freundes als Einkommen der Bedarsgemeinschaft leistungsmindernd angerechnet.
Da die Berechnung nicht ganz einfach ist, solltest du dich mal unter Nennung der Zahlen bei www.tacheles-sozialhilfe.de erkundigen. Die sitzen auch Fachleute von den Beratungsstellen.
du bekommst ALG1, 60% vom netto! aufstockend steht dir alg 2 zu sodas du im gesamten auf 359 € regelleistung + angemessenen mietkosten kommst. 80qm sind mehr als für 2 personen angemessen, dir wird also nicht die volle miete gezahlt (oder in deinem fall die hälftige) das einkommen deines freundes wird mit angerechnet, ihr bildet eine sogenannte bedarfsgemeinschaft. das heißt es wird für euch beide berechnet der regelsatz + mietkosten, abzüglich deines alg1 und dem einkommen deines freundes. wenn du pech hast bekommst du also zusätzlich zum alg1 gar nichts und dein freund muss für den rest mit aufkommen.
Warum wird das Gehalt von deinem Freund angerechnet? Solange ihr nicht verheiratet seid, dürfte das eigentlich nicht passieren, bin ich der Meinung.
Ich hab auch mit meiner Freundin zusammengewohnt. In WGs wird doch auch nicht das Gehalt der Mitbewohner angerechnet.
eine partnerschaft ist aber keine wg, eine wg ist eine haushaltsgemeinschaft eine partnerschaft aber eine bedarfsgemeinschaft, da wird das volle einkommen vom partner mit angerechnet.
mensch leute!!! ALG1 wird NICHT angerechnet nur das ALG2!!!!!
also ich weiß, das beim ALG II das Gehalt des Partners in einer Wohnung angerechnet wird. wenn ich ALG I bekomme und das unter dem Mindestsatz von Hartz IV ist, kann man aufstockend Hartz IV beantragen. Dann bekäme ich ALG II und das Gehalt würde mit angerechnet werden. Aber die Frage ist, ob ich ALG II beantragen MUSS!?
beantragen MUSST du gar nichts, du musst ja auch kein alg1 beantragen wenn du nicht willst. ob du alg 2 beantragst oder nicht steht dir frei, niemand wird dich dazu zwingen aber ggf wird dir dazu geraten wenn du alg1 beantragst da das ja nicht so hoch ausfallen wird.
Du hast Anrecht auf ALG1, das hat mit deinem Freund erstmal nix zu tun. Bei weiteren Zuschüssen, wie Mietzuschuss, wird jedoch nach eurem gemeinsamen Einkommen geschaut, ob bzw wie viel ihr dazu bekommt.
Bis August ist ja aber noch ein bisschen, wer sagt denn, das du bis dahin nix neues gefunden hast?
sie wohnen aber zusammen