Ausgesteuert, bereits 11 Monate Arbeitslosengeld. Nun Reha als arbeitsunfähig abgeschlossen, und nun - wer zahlt?
Hallo, ich hoffe ihr könnt weiterhelfen: wg. Bandscheibenvorfällen seit August 2015 arbeitsunfähig. Bis einsch. Januar 2017 Krankengeld erhalten. Seit Februar 2017 Arbeitslosengeld (wird ja ein Jahr gezahlt).
Wer zahlt ab Februar 2018 den Unterhalt (also wie Krankengeld/Arbeitslosengeld)? Bin bereits ausgesteuert, Rente wurde im Dezember 2017 beantragt. Mache gerade eine Reha, werde als arbeitsunfähig entlassen.
Danke!
4 Antworten
Wahrscheinlich wird dir die AfA oder das Jobcenter sagen, dass du Antrag auf Grundsicherung wegen Erwerbsminderung beim zuständigen Sozialamt stellen sollst. Gleichzeitig wirst du einen Rentenantrag stellen müssen. Bis der durch ist, wird weiterhin das JC zahlen, allerdings musst du dich bei deiner KK freiwillig selbst versichern, was aber dann das JC auch übernimmt. Die Rentenversicherung wird dich nochmal zu einem Gutachter schicken und dann entscheiden, ob sie dich ebenfalls arbeitsunfähig sehen oder eben nicht.
Jo, hab ich geflissentlich überlesen :D
Nichtsdestotrotz ist bei Arbeitsunfähigkeit nicht mehr das AfA und auch nicht das JC zuständig und die RV wird sich Zeit lassen. Um an Geld zu kommen, wird die FS wohl oder übel Grundeinkommen beantragen müssen. Es wird zwar alles über Nürnberg bezahlt, aber um der Bürokratie willen wird es so laufen.
Du wirst Dich erst mal ans Jobcenter wenden müssen. Wird die Rente dann hoffentlich bewilligt, so wird diese ab Antragstellung nachgezahlt. Die RV und das Jobcenter würden dann eine Verrechnung vornehmen. Einen evtl. Überschuss würdest Du dann ausgezahlt bekommen.
Also Jobcenter, eine andere Möglichkeit bleibt Dir nicht!
Alles Gute und vor allem "gute Besserung"!
Du musst, bis über den Rentenantrag entschieden ist zum Jobcenter und ALG II beantragen.
Vielen Dank! ALG II ist das Gleiche wie Hartz IV richtig? Und wenn ich mit Hartz IV meinen Unterhalt nicht bestreiten kann - gibt es noch (zusätzliche) Möglichkeiten /Zuschüsse?
nein, gibt es nicht, du musst deinen Unterhalt halt anpassen und herunterschrauben. Je nach Höhe deiner Rente wirst du das in Zukunft ja eh tun müssen.
Wer von Hartz IV nicht leben kann, muss seine Ansprüche zurück schrauben. Mehr gibt es nicht
Wenn Du die Reha als arbeitsunfähig abschliesst und zusätzlich festgestellt wird, dass Du nur noch 3, bzw. bis 6 Std. täglich "irgendeiner Tätigkeit" nachgehen kannst, so sollte Dir eine Rente wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen werden.
Zum Übergang ALG2 beantragen.
guckst Du hier: