Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und möchte einen Teil meiner selbstbewohnten Eigentumswohnung unterve
Ich beziehe Arbeitslosen 1 und möchte einen Teil meiner selbstbewohnten Eigentumswohnung untervermieten . Werden die Mieteinkünfte auf mein Arbeitslosengeld angerechnet ? Und hat das steuerliche Auswirkungen ?
2 Antworten
Beim AlG 1 wird nicht nach deinem Vermögen gefragt. Auch Mieteinkünfte verringern nicht deinen Leistungsanspruch (Versicherungsleistung)
Bei AlG 2 wird jedes Einkommen auf den Anspruch angerechnet (mit Freibeträgen) In diesem Fall würden nur deine eigenen übrigen Kosten der Wohnung, als Kosten der Unterkunft angerechnet.
Ich beziehe Arbeitslosen 1 und möchte einen Teil meiner selbstbewohnten Eigentumswohnung untervermieten . Werden die Mieteinkünfte auf mein Arbeitslosengeld angerechnet ? Und hat das steuerliche Auswirkungen ?
165 € sind anrechnungsfrei.
Hier die Quelle:
Mieteinnahmen muss man angeben und auf dem Formular:
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
eintragen.
MfG
Johnny
sind anrechnungsfrei.
Beim AlG 1 wird nach weiteren Einkünften überhaupt nicht gefragt.