Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und möchte einen Teil meiner selbstbewohnten Eigentumswohnung unterve

2 Antworten

Beim AlG 1 wird nicht nach deinem Vermögen gefragt. Auch Mieteinkünfte verringern nicht deinen Leistungsanspruch (Versicherungsleistung)

Bei AlG 2 wird jedes Einkommen auf den Anspruch angerechnet (mit Freibeträgen) In diesem Fall würden nur deine eigenen übrigen Kosten der Wohnung, als Kosten der Unterkunft angerechnet.

Ich beziehe Arbeitslosen 1 und möchte einen Teil meiner selbstbewohnten Eigentumswohnung untervermieten . Werden die Mieteinkünfte auf mein Arbeitslosengeld angerechnet ? Und hat das steuerliche Auswirkungen ?

165 € sind anrechnungsfrei.

Hier die Quelle:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html


Mieteinnahmen muss man angeben und auf dem Formular:

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

eintragen.

MfG

Johnny

DerHans  20.11.2013, 12:19
165,00 € aus Arbeitseinkommen

sind anrechnungsfrei.

Beim AlG 1 wird nach weiteren Einkünften überhaupt nicht gefragt.