Private Dinge auf Shpock und Kleiderkreisel verkauft, wird das Geld angerechnet bei Aufstockung des alg2?

2 Antworten

Wenn es nicht ständig ist, so das man von einem regelmäßigen Einkommen sprechen kann, dann dürfen die das nicht anrechnen. Es handelt sich bei den verkauf lediglich um eine Eigentumsumwandlung. Die Sachen gehörten dir also schon. Du hast Sie in Geldwert umgewandelt, weil Bespielsweise deine Kleidung dir nicht mehr passt. Sie war zu groß, zu klein, zu eng usw. Das Geld benötigst Du um deine für dich nicht mehr brauchbare Kleidung zu ersetzen bzw. gegen dringend benötigte Dinge anzuschaffen, welche notwendig sind bzw. waren. Rechnungen am besten aufbewahren für den Nachweis.

Mit den Verkauf von Sachen auf Ebay und anderen Plattformen verhält es sich genauso. Wichtig ist das es nur Gelegendlich gemacht wird und nicht ständig !!

PERFEKTi0NiSTiN 
Beitragsersteller
 12.03.2017, 22:38

Ok, Danke !:-)

hallo,

dinge die du verkaufst welche aus deinem schonvermögen stammen oder aus geldern die aus deinem schonvermögen stammen bezahlt hast, oder welche die du von deinen regelleistungen bezahlt hast, darfst du jederzeit verkaufen und sind auch kein einkommen. es handelt sich hierbei lediglich um eine vermögensumwandlung. bei dem verkauf von dingen darfst du allerdings keinen gewinn machen. beispiel: du kaufst von dem geld deiner regelleistung einen gegenstand für 50 € und verkaufst ihn wieder für 80 €, so musst du die 30 € gewinn angeben.