Private Dinge auf Shpock und Kleiderkreisel verkauft, wird das Geld angerechnet bei Aufstockung des alg2?
Liebe Community, :-)
Ich beziehe derzeit ALG1, da ich eine Umschulung absolviere.
Leider sind das nur 842€ im Monat, da ich davon nicht leben kann ( Miete, Essen, Pkw) muss ich mein ALG1 mit ALG2 aufstocken lassen. Sind zwischen 200-300€, konnte sie mir nicht genau beantworten.
Nun habe ich in den letzten 3 Monaten einige private Dinge auf Shpock und Kleiderkreisel verkauft, um mir etwas für meine Wohnung kaufen zu können, außerdem sind mir die Sachen zu schade zum wegschmeißen, wenn ich Sie nicht mehr brauche.
Das Jobcenter möchte für den Antrag die letzten 3 Monate der Kontoauszüge haben.
Nun meine Frage, rechnen Sie mir das Geld an als Vermögen ?
Ich habe ja kein regelmäßiges Einkommen von Shpock oder Kleiderkreisel, manchmal verkaufe ich Monate gar nichts.
Ich beziehe ja alg1 und nur eine Aufstockung von alg2.
Leider weis ich nicht genau was die rechtliche Lage ist und im Internet finde ich nichts genaues.
Liebe Grüße & Danke für die Antworten.
2 Antworten
Wenn es nicht ständig ist, so das man von einem regelmäßigen Einkommen sprechen kann, dann dürfen die das nicht anrechnen. Es handelt sich bei den verkauf lediglich um eine Eigentumsumwandlung. Die Sachen gehörten dir also schon. Du hast Sie in Geldwert umgewandelt, weil Bespielsweise deine Kleidung dir nicht mehr passt. Sie war zu groß, zu klein, zu eng usw. Das Geld benötigst Du um deine für dich nicht mehr brauchbare Kleidung zu ersetzen bzw. gegen dringend benötigte Dinge anzuschaffen, welche notwendig sind bzw. waren. Rechnungen am besten aufbewahren für den Nachweis.
Mit den Verkauf von Sachen auf Ebay und anderen Plattformen verhält es sich genauso. Wichtig ist das es nur Gelegendlich gemacht wird und nicht ständig !!
Ok, Danke !:-)
hallo,
dinge die du verkaufst welche aus deinem schonvermögen stammen oder aus geldern die aus deinem schonvermögen stammen bezahlt hast, oder welche die du von deinen regelleistungen bezahlt hast, darfst du jederzeit verkaufen und sind auch kein einkommen. es handelt sich hierbei lediglich um eine vermögensumwandlung. bei dem verkauf von dingen darfst du allerdings keinen gewinn machen. beispiel: du kaufst von dem geld deiner regelleistung einen gegenstand für 50 € und verkaufst ihn wieder für 80 €, so musst du die 30 € gewinn angeben.