Wird man benachrichtigt wenn man geerbt hat und falls ja, in welchem Zeitraum
Wenn ein naher Angehöriger stirbt und man zu den Erben gehört, wird man dann benachrichtigt oder muss man seine Ansprüche geltend machen?
10 Antworten
Das ist abhängig von dem Umstand, ob es sich um ein testamentarisches Erbe oder die gesetzliche Erbfolge handelt. Bei dem testamentarischen Erbe wird man lediglich informiert, im Rahmen der testamentseröffnung, wenn man entsprechend im Testament geführt wurde. Bei der gesetzlichen Erbfolge, also aufgrund der Verwandtschaft, kann es sein, dass man dem Gericht nicht bekannt ist und deshalb nicht angeschrieben wird. Natürlich hängt es bei der gesetzlichen Erbfolge auch davon ab, wie mn mit dem Nachlassgeber (dem Verstorbenen) verwandt ist. Sind Kinder vorhanden und man ist z.B. nur der Neffe, so wird man natürlich nicht benachrichtigt, da man nicht geerbt hat. Der Zeitrahmen ist sehr unterschiedlich, da es von sehr vielen Faktoren abhängt, wann das Nachlassgericht aktiv werden kann. Empfehlung : an das Nachlassgericht wenden. Hoffe geholfen zu haben.
Wenn ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge eintritt, wirst Du i.d.R. von einem Nachlassverwalter o.ä. benachrichtigt.
Wenn Du ein Erbe ausschlagen willst (auch Schulden kann man erben), solltest Du schnellstmöglich, unmittelbar, nachdem Du davon erfahren hast (da gibt es auch Fristen) bei einem Notar die Erbausschlagung machen. Dabei musst Du auch für erbberechtigte Kinder diese Ausschlagung machen.
Man muss die Ansprüche geltend machen. Wenn ein Testament beim Notar hinterlegt ist, wirst Du benachrichtigt. Wenn Erben eines höheren Ranges vor Dir sind, bekommst Du nichts. Wenn in der Familie kein Streit herrscht, wird es wohl so sein, dass sich alle gleichberechtigten Erben treffen, und die das Erbe regeln, schriftliche Einladungen Benachrichtigungen) zu solchen Treffen sind eher die Ausnahme.
also erstmal erhälts du die Kopie von der Sterbeinformation mit Kopie Testament - naher Angehöriger, kann ich jetzt nicht deuten, du kannst das akzeptieren, Pflichteil fordern oder anfechten, je nach dem wie du zum Verstorbenen standest
Nur wenn ein Testament besteht und du namentlich genannt wirst.Ansonsten werden nur die Direkten Erben benachrichtigt,die dann angeben müssen ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.
Innerhalb von 6 Wochen,nach Todesdatum,müssen sich die Erben entscheiden.