Erbe, Auto vorübergehend Stilllegen um kosten zu sparen?
Hallo liebe Freunde,
Also mein Opa ist leider vor kurzem verstorben. Nun, steht sein Auto in der Garage was ich geerbt habe und später fahren möchte. Natürlich läuft die Versicherung dafür weiter die bezahlt werden muss. Ich besitze momentan ein Fahrzeug mit einer günstigen Versicherung, das ich erstmal weiter fahren möchte. Jetzt stellt sich die Frage, weil ich das Fahrzeug in der Garage definitiv die nächsten 4 Monate nicht gebrauchen kann ob es nicht sinnvoll wäre das Auto vorübergehend Stillzulegen um in dem Zeitraum nicht doppelt Versicherung bezahlen zu müssen und evtl. noch genug Zeit habe mein altes Fahrzeug zu verkaufen. Vielleicht sogar in dem Zeitraum der Stilllegung die Versicherung meines Opas kündigen kann. Ich kenne mich leider zu wenig in der Sache aus, meine Frage ist ob es überhaupt so möglich ist und ich dadurch Kosten sparen kann, denn Abmeldung und Anmeldung kosten auch wiederum Geld. Ich danke schon jetzt für eure Hilfe und Antworten.
Grüße
8 Antworten
Nun, steht sein Auto in der Garage was ich erben werde und später fahren möchte.
Wenn, dann haben sie geerbt. In Deutschland geht das Erbe automatisch mit den Erbfall (= Tod des Erblassers ) auf die Erben über.
Klar kann man das Auto stilllegen. An und Abmelden kosten beim Amt Gebühren, allerdings müssen sie bei Wohnortwechsel des Halters sowieso ummelden, so das der Unterschied nicht allzugroß ist. Vor der Abmeldung bzw. vor einen Verkauf sollte noch mind. ein Jahr TÜV auf den Wagen sein.
Versicherung und Steuer bekommt man anteilig wieder. Bei der Versicherung muß man allerdings Haftpflicht und Kasko unterscheiden. Kasko kann man auch so abmelden, bzw. für 4 Monate auf Teilkasko reduzieren.
Die Frage ist aber, warum sie Ihr auto nicht jetzt verkaufen, sondern 4 Monate warten wollen.
Danke für den Hinweis, ich
werde es korrigieren. Nach dem Tod meines Opas müssen viele Angelegenheiten geregelt werden. Außerdem besteht uns in nächster Zeit noch ein Umzug bevor, wofür wir das jetzige Auto viel besser gebrauchen können. Dann kommt noch der Urlaub dazwischen. Auch ist das Auto finanziell günstiger, was uns in den nächsten
Monaten sehr entgegenkommt. Und am Ende fehlt uns noch die Zeit um das Auto effizient zu verkaufen.
Du hast das Fahrzeug geerbt, nicht den Schadenfreiheitsrabatt. Der ist in der Regel nur auf Verwandte 1.Grades zu übertragen. Also der Elternteil von deinem Opa. In der Regel hat ein Enkel auch nicht die nötigen Führerscheinjahre um dieses sinnvoll zu übernehmen. Hier hilft ein Versicherungsmakler. Abmelden kannst du das Fahrzeug, da es nur Kosten verursacht.
Das tut mir leid, gerade dann hilft nur ein Versicherungsmakler!
Wie hoch die Gebühren für An- und Abmeldung sind, kannst Du bei der Kfz-Zulassungsstelle erfragen, auch telefonisch. Du brauchst deshalb nicht dort hinzugehen.
Bei 4 Monaten Nichtgebrauch rechnet sich die Stillegung in jedem Fall.
Wichtig ist jedoch, daß das Auto zum Zeitpunkt der beabsichtigten Wiederzulassung noch nicht HU-fällig ist, sonst müßtest Du es nämlich vor der Wiederzulassung umständlich zur Prüfstelle schaffen. Sollte also die HU vor beabsichtigter Wiederzulassung fällig werden, fahr lieber jetzt damit zur Werkstatt/Prüfstelle und laß es abnehmen.
Die Versicherung ist für das Autos deines Opas erstmal bezahlt, kostet als nichts, was du jetzt bezahlen müsstest. Steuern werden immer zum Datum der Zulassung fällig.
Ob es sich rechnet, das Auto abzumelden, musst du durchrechnen. Das kann dir hier Niemand beantworten.
er bezahlt halbjährlich ca.240 Euro Versicherung. Ist am 01.07 bezahlt worden. Wenn ich angenommen. jetzt für 4 Monate das Fahrzeug Stillege, wird mir für den Zeitraum Versicherung und Steuern nicht erstattet?
Das wird dir erstattet.
Hallo eslen,
STOPP!
Deine Überlegung könnte dich den Schadensfreiheitsrabatt ( die Prozente ) deines Opas kosten.
Kann es sein das du noch keinen Kontakt zu deinem Versicherungs-Experten vor Ort hattest ?
Nein. Danke für den Hinweis!
1. Grades Verwandte von Großvater existieren leider nicht mehr. Ich weiß trotzdem ändert es nichts an der Sache. Danke für den Hinweis!