Gibt es auch ohne Ehe und Kinder Möglichkeiten, dass die Frau bei einer Trennung finanzielle Ansprüche gelten machen kann?

6 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Es gibt jedenfalls keine familienrechtlichen Ansprüche wie z.B. einen Anspruch auf Ehegattenunterhat oder auf Teilung des Zugewinns. Ansprüche können sich aber aus einer Vereinbarung der Lebenspartner ergeben. Eine solche Vereinbarung kann auch stillschweigend geschlossen werden. Wenn die Partnerin z.B. dem Partner zuliebe aus irgendeinem Grund ihre Berufstätigkeit aufgegeben hat und beide sich darüber einig waren, dass der Mann die Frau unterhält, dann kann sich daraus ein Anspruch auf Unterhalt für eine gewisse Zeit nach der Trennung ergeben, bis sie wieder einen angemessenen Job findet. Allgemein gesagt können sich immer dann Ansprüche ergeben, wenn einer der Partner aufgrund einer Vereinbarung mit dem anderen Partner längerfristige Dispositionen getroffen hat, die mit der Trennung nicht automatisch und sofort gegenstandslos werden.

Der gemeinsam angeschaffte Hausrat gehört im Zweifel beiden gemeinsam. Die Frau hat also einen Anspruch darauf, dass man sich entweder über die Teilung der gemeinsamen Hausratsgegenstände einigt, oder dass der Mann der Frau einen Ausgleich zahlt, wenn er die gemeinsamen Hausratsgegenstände behält.

Haben beide zusammen ein Gemeinschaftskonto, steht der Frau im Zweifel ebenfalls die Hälfte des Guthabens zu.

Bei gemeinsamen Schulden haftet die Frau freilich auch weiterhin zur Hälfte. Sind die Schulden aber nur im Interesse des Mannes aufgenommen worden, kann die Frau von ihm verlangen, dass er die Schulden zukünftig allein tilgt.

es gibt keine unterhaltsrechtlichen ansprüche nach der trennung.

was ihr gehört und gezahlt wurde nimmt sie mit. was sie nachweislich hälftig bezahlt hat musst du auszahlen, wenn sie es dir überlässt.

Nein es gibt keine finanziellen Ansprüche die sie erheben kann. Sie kann nur Anspruch auf das erheben was sie innerhalb der Beziehung gekauft hat. Z.b. wenn sie das Sofa bezahlt hat darf sie das nach einer Trennung behalten.

Haben beide auch bei solchen Anschaffungn halbe halbe gemacht müssen beide es miteinander klären wie sie das handhaben. Rechtlich zählt halt der Name auf dem Kaufvertrag.

Ja, gibt es

§ 1361 BGB regelt bspw den Trennungsunterhalt. Dabei ist es aber entscheidend, wer mehr verdient. Bist Du das, musst Du diesen an deinen (Ex)Mann zahlen

AngiedieSchlaue  10.09.2021, 09:46

In diesem Fall hier war man aber nicht miteinander verheiratet.

Nein, dafür gibt es registrierte Partnerschaften oder die Ehe.

samirawien  10.09.2021, 09:48

PS vielleicht wäre es möglich eine Vereinbarung zu treffen (Privat einen Vertrag) aber das hat mit der Partnerschaft nichts zu tun.