Wird ein ladendiebstahl im famila der mit 100€ Strafe von famila geahndet wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen?
Meine Schwester und ich wollen einen Jagdschein machen und nun wurde sie beim Ladendiebstahl im Famila erwischt. Der warenwert war wohl unter 20 Euro. Sie hat irgendwelche CDs/DVDs mitnehmen wollen. Nun wurde ihr gesagt das sie 100 euro Strafe bezahlen soll. Zeitpunkt weiß ich nicht. Dann würde sie vllt ein anhörungsschreiben bekommen aber das Verfahren werde wahrscheinlich aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt. Nun wüssten wir gerne ob das in Führungszeugnis eingetragen wird und ob es dem Erwerb des Jagdscheines im Wege steht.
3 Antworten
. Nun wurde ihr gesagt das sie 100 euro Strafe bezahlen soll.
Von Famila? Dann handelt es sich um eine Vertragsstrafe, und die kommt nicht ins Führungszeugnis.
Anders sieht es bei einer gerichtlich verhängten Strafe aus.
Ach, Maik, spar dir deine Haarspaltereien.
Wenn sie zum ersten mal erwischt wwurde , wird nur ein Urteil (keine Einstellung, auch nicht gegen Auflage) über 90 Tagessätze ins Führungszeugnis eingetragen. Ins Bundeszentralregister wird das Urteil auf jeden Fall eingetragen.
Das Verfahren wird mit Sicherheit nicht eingestellt, auf alle Fälle werden Sozialstunden herauskommen. Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Der Wert spielt dabei keine Rolle. Sorry.
Das lässt du mal Staatsanwälte entscheiden, ob die irgendetwas einstellen. Diebstahl geringwertiger Sachen ist meist Gegenstand von § 153 StPO . Der Wert spielt sehr erheblich eine Rolle.
Wie lange muss man dich noch ertragen?
Die man nicht zahlen muss, da sie keine juristische Grundlage hat. AGB von Geschäften stellen nur eine Rechtsgrundlage dar, wenn sie sich mit bestehenden Gesetzen vereinbaren lassen.
Die nicht pauschal zu einer Eintragung im Führungszeugnis führt.