Erster ladendiebstahl bei rewe und sofort erwischt worden bin 20 & die Ware war 4 Euro wert was passiert jetzt er meinte etwas mit 100 Euro Vertragsgebühr?
13 Antworten
Oft hängen ja Schilder rum, dass jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht wird und mit einer Vertragsstrafe in Höhe von XY geahndet wird. Beim Betreten des Ladens stimmst Du dem zu.
Ich gehe mal davon aus, dass bei so einem geringfügigen Wert das etwas angepasst wird, aber da wirst Du wohl abwarten müssen.
Wielange dauert das bis man was davon hört ? Bzw ich einen Brief bekomme ?
Hallo,
ohne moralische Würdigung;) :
Die 100 Euro sind Vertragsstrafe, quasi das Kopfgeld, was der Detektiv erhält. Die haben mit dem Strafrecht nichts zu tun. Solltest du diese 100 Euro nicht zahlen, wird es zu einem Zivilverfahren kommen, welches als Ergebnis ziemlich sicher deine Zahlungspflicht ergibt (dann aber + Gerichtskosten)
Strafrechtlich hast du als Ersttäter bei Geringfügigkeit (unter 35 Euro) eher nichts zu befürchten. Meiner Erfahrung nach werden diese Verfahren allesamt eingestellt. Zukünftig zählst du jedoch nicht mehr als Ersttäter, also lass das eine einmalige Sache gewesen sein.
Ich geh überdies davon aus, dass dir ein Hausverbot erteilt wurde. Das heißt, du darfst nicht mehr in der Ladenkette einkaufen. Solltest du das dennoch machen und dabei "erwischt" werden, stellt dies einen Hausfriedensbruch dar.
du wirst auf alle Fälle mit einer Strafe rechnen müssen, egal wie hoch der gestohlene Wert ist. Allerdings glaube ich nicht, dass du vors Gericht mußt. trotzdem denke ich, dass das für dich eine Lehre ist und du keinen Diebstahl mehr machst. vielleicht könntest du dich in dem Geschäft entschuldigen, das macht immer einen guten Eindruck.
Liebe Grüße von bienemaus63
Das mit der 100 Euro Gebühr Stimmt nicht!
Mach dir keine sorgen,Ich habe das auch mal gemacht& wurde auch erwischt.
Der verkäufer,sagte dies auch ich ging nach Hause jetzt ist das schon 2 Jahre her,und ich musste immer noch keine 100 Euro bezahlen :-).
Das sagt er nur so! Solange er keine Personalien hat,musst du dir keinen großen kopf machen.
LG: Lisa ;-)
Zu Recht, die Konventionalstrafe ist eine allgemeine Geschäftsbedingung.
Wieso gibst du denn dem Verkäufer den Perso ?
War der Ladendedektiv hatte mich extrem geschämt
Er hatte meinen Personalausweis
Ja dann musst du bestimmt bezahlen ._.
Kann man jetzt noch nicht sagen. Dem Geschäftsinhaber bzw der Filial Leitung bleibt überlassen ob sie Anzeige erstatten möchte oder nicht. Je nachdem geht es dann weiter
Doch, in der Regel verlangen die Läden diesen Betrag.