Rechtsanwalt hinzuziehen wegen Ladendiebstahl?
Ich bin wegen Ladendiebstahl einschlägig vorbestraft. (Es handelte sich in allen 4 Fällen um geringwertige Beträge). Nun bin ich wieder erwischt worden wegen Hühnerkeulen im Wert von 5 Euro. Habe eine Strafe von 50 Euro bezahlt, Anzeige kam heute von der Polizei.
Bevor ich den Anhörungsbogen ausfülle : Sollte ich lieber jetzt schon einen Anwalt einschalten? Besteht durch einen RA Chancen dass das Verfahren vlt eingestellt wird?
Ich bin 25 Jahre, verheiratet, Kind 1 Jahr alt und habe einen festen Job.
13 Antworten
Mit einer Einstellung des Verfahrens ist nicht zu rechnen. Nach der 5. Tat wird keiner mehr einstellen. Bei dir dreht es sich nur noch darum, Schadensbegrenzung zu betreiben.
Ein Anwalt kann nützlich sein, kostet aber auch mal schnell einen Tausender und mehr.
Ich vermute, dass du mit oder ohne RA einen Strafbefehl von mindestens 30 TS bekommen wirst.
Erste Frage: Ist das ernst gemeint? Hört sich sehr nach irgendwelcher Satire an... Verheiratet, 25, fester Job, klaut Hühnerkeulen im Wert von 5€?
Zweite Frage: Hast du eventuell Kleptomanie?
Falls das ernst gemeint ist, ja nimm dir jetzt schonmal nen Anwalt. Bei 4-fachem Diebstahl wird es Zeit, auch wenn es nur um geringwertige Sachen ging.
Ich verdiene mein Geld mit diesen Menschen. Und ich denke ich kann unterscheiden wann ich veräppelt werde und wann nicht.
Du hast offensichtlich keine Ahnung wie beliebt dies Masche ist.
Hat man alles ausgereizt ist man plötzlich psychisch krank. Glaube mir, darauf ist der Richter sicher auch schon gekommen. Gab wohl nichts.
Sie möchte sich nicht das Strafmaß aussuchen, sie möchte das größte Übel verhindern. Und das kann ich beim aktuellen Stand der Dinge auch nachvollziehen.
Sie ist verantwortlich für das Übel. 1 mal...von mir aus auch 2 mal kann man zufällig was abgreifen. Nach der Verwarnung durch einen Richter sollte man sein Handeln überdenken.
25 Jahre alt, Verantwortung für ein Kind, einen Job....ich bin mir sicher die junge Frau kennt die Konsequenzen, der Richter klärt bei einer Verwarnung darüber auf.
Jetzt wo es enge wird in eine vermeinlich Therapie zu flüchten macht die Umstände nicht ungeschehen.
Ich lese hier nichts von...es tut mir leid. Ich lese nur Panik vor Konsequenzen. Sicher soll der Therapeut nun die Karre aus dem Schmutz ziehen.
Klasse....
Nein du kommst in keine Anstalt. Kleptomanie stellt weder für dich, noch für die Öffentlichkeit eine ernste Gefahr da. Eine einfache therapeutische Behandlung wird genügen. Das Gericht muss aber ein Gutachten vorgelegt bekommen, dass du kleptomanisch veranlagt bist, damit es über Auflagen entscheiden kann.
Ich tippe auf Ja. Zunächst brauchst du das Gutachten vom Doc, zum anderen nen Anwalt, der das dann auch glaubhaft rüberbringen kann. Es ist wirklich die beste Option.
Ich befine mich ab April in ambulanter psych. Behandlung. Ist es möglich dass ich gerichtliche Auflagen erhalte und in eine geschlossene muss? Das würde ich zum Größten Teil auch verhindern wollen, da ich unter keinen Umständen von meiner Familie getrennt werden will. Auch wenn das jetzt keiner glaubt, aber ich habe es verstanden und lieber soll mir das Gericht eine lbenslange Bewährungsstrafe geben als irgendwelche Freiheitsstrafen
Unfassbar. Du möchtest dir auch noch das Strafmaß aussuchen.
Sry, an der Stelle wirst du unglaubwürdig.
Ich denke die Verhandlung wird, sollte die stattfinden, zur allg. Erheiterung beitragen.
dann geh bitte zum Arzt. Deine Symptome sprechen für Kleptomanie, also den Zwang zu stehlen. Das würde sich übrigens auch strafmildernd auf das Verfahren auswirken.
Also wäre es (neben den schritt zum Arzt) klug einen Rechtsanwalt zu konsultieren?
Ja ich habe das eben noch bei wem anders nochmal erklärt. Ich kann es einfach nicht beschreiben, ich gehe normal in den Laden, und auf einmal kann ich es nicht mehr steuern und packe einfach etwas in meine tasche ohne nachzudenken. Ich beginne in wenigen Wochen ein Studium um meine Karriere weiter vorran zu bringen, ich kann unmöglich eine Hafstrafe antreten.
Nö, das ist dem Staatsanwalt egal, ob du oder der Anwalt den Bogen ausfüllt. Vielleicht solltest du dich mal therapieren lassen. Auf die 4 x bei denen du erwischt wurdest, kommen doch bestimmt 100 Fälle, bei denen du nicht erwischt wurdest.
Nun, egal wie banal dir die Beträge erscheinen. Wir anderen Kunden zahlen letztlich entstandene Schäden mit.
Du wurdest das 5. mal erwischt, als Richter würde ich dich als unbelehbaren Wiederholungstäter einstufen. So easy wie du schreibst erkenne ich auch auch keine Einsicht.
An deiner Stelle würde ich damit rechnen mal an einen Richter zu kommen der die Faxen dicke hat. Dann brauchst du Hilfe, also einen Anwalt.
Ob Anwalt oder nicht....ehrlich gasagt wiederstrebt es mir so ein Verhalten auch noch zu unterstützen
Mit den 50 Euro hättest du deinem Kind ne feine Überraschung zu Ostern machen könne, ganz legal.
Es ist immer noch Ladendiebstahl und kein Mord. Und bei 5 € ist es auch nach unserem Gesetz ein Diebstahl geringwertiger Sachen, § 248a StGB. Also mal auf dem Teppich bleiben.
Ich schreibe nicht "Easy" wie es ausgedrückt wird, sondern ich schildere den aktuellen tatbestand. Wenn ihnen dass zu kryptisch vorkommt, dann antworten Sie doch erstgar nicht. Guten Tag
Beim 5. mal stufe ich das als easy ein....
@ kinggsgo
Wieso stellst du hier eine Frage, wenn du gar keine Antworten haben willst? Im Internet mußt du immer damit rechnen, dass du Antworten erhältst, die du nicht lesen möchtest, weil die Wahrheit für dich peinlich und schmerzlich ist.
Die Sache ist doch eindeutig, also spar Dir das Geld für den Anwalt für die Gerichtskosten. und/oder die Geldstrafe.
Meine Frage ist ob ein Rechtsanwalt die Strafe mindern könnte
Das ist, um ehrlich zu sein, nicht zu erwarten.
Du verstehst offensichtlich nicht, dass geistig kranke Menschen ihr Handeln "überdenken" können...