Ladendiebstahl Ausbildung Arbeitgeber?

4 Antworten

Hallo yapsey2,

der Arbeitgeber würde noch nicht einmal von der Polizei oder dem Gericht auf Anfrage mitgeteilt bekommen, ob der zukünftige Auszubildende eine Straftat begangen hat.

Der Arbeitgeber hat lediglich die Möglichkeit vom angehenden Auszubildenden ein Führungszeugnis zu verlangen.

Aber im Führungszeugnis werden Strafanzeigen nicht eingetragen. Im Führungszeugnis werden nur Verurteilungen eingetragen und nicht einmal jede Verurteilung wird eingetragen.

Wird der Ersttäter zu

  •  weniger als 3 Monaten Freiheitsstrafe oder zu
  • einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen

verurteilt, erfolgt kein Eintrag in das Führungszeugnis und das Führungszeugnis sieht dann so aus:

http://regionalwolfenbuettel.de//wp-content/uploads/2013/03/fuehrungszeugnis.jpg

Und bei einem Warenwert von nur 8 Euro ist es recht unwahrscheinlich, dass die Strafe so hoch ausfällt, dass ein Eintrag in das Führungszeugnis erfolgt.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn er bereits eine Zusage bei der Ausbildungsstelle hat, musste er vermutlich auch schon alle erforderlichen Unterlagen einreichen, außer er muss noch etwas nachreichen. In der Regel wird bei solchen Beträgen und beim ersten Mal von einem Eintrag ins polizeilichen Führungszeugnis abgesehen. Abgesehen davon wird der Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis auch nicht von heut auf morgen vorgenommen. Insofern stehen die Chancen gut.

Ich würde mit deinem Kollegen über diebstahl reden und ihn aufklären wie man aber besten und effektivsten klaut und sich nicht wegen 8 euro erwischen lässt. Und zu deiner frage, nein er erfährt es nicht.

erdoganfan  15.08.2016, 23:52

nein außer einer verrät den.

yapsey2 
Beitragsersteller
 15.08.2016, 23:50

Also kriegt die Ausbildungsstelle das nicht mit ?

Solange keiner ihm was sagt wird er es nicht erfahren.