zum zweiten mal beim Ladendiebstahl erwischt / Eintrag im Führungszeugniss?
Bin vor 18 Monaten beim Ladendiebstahl (wert 6 Euro) erwischt worden und habe einen Strafbefehl zu 10 Tagessätzen a 40 Euro erhalten. Nun wurde ich leider erneut erwischt (wert 35 Euro).Meine Frage ist,ob dies in einem von mir beantragten Führungszeugniss für Arbeitgeber eingetragen wird?
11 Antworten
Hier kannst Du Dich belesen.
http://www.123recht.net/Der-Diebstahl-und-seine-Konsequenzen-__a7417.html
Deine jetzige Straftat hat noch nicht zu einer Verurteilung geführt, kann also noch nicht im Führungszeugnis auftauchen.
Wie wäre es denn, wenn Du das Klauen einfach mal lässt?
In dem Link findest Du u.a.:
Einträge in die Register
Es gibt für Sie zwei bzw. drei relevante Register. Zum Einen das Bundeszentralregister (siehe 1) und zum Anderen das Persönliche Führungszeugnis (siehe 2). Für Jugendliche kommt zudem das Erziehungsregister hinzu (siehe 3).
Bundeszentralregister
Sollte die Verurteilung sich im Rahmen bis einschließlich 90 Tagessätzen bewegen und sollten Sie noch keinen Eintrag im Bundeszentralregister haben (wichtig!), so wird kein Eintrag im Persönlichen Führungszeugnis vorgenommen, jedoch ein Eintrag im Bundeszentralregister.
Persönliches Führungszeugnis
Jede Verurteilung über 90 Tagessätze wird im Persönlichen Führungszeugnis eingetragen.
Sollten Sie bereits einen Eintrag im Bundeszentralregister haben, so wird jede weitere Verurteilung auch zu unter 90 TS (zB 5 TS) im Persönlichen Führungszeugnis eingetragen.
Erziehungsregister
In das Erziehungsregister (§§ 59 ff. BZRG) werden alle Entscheidungen eingetragen, die nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) getroffen worden sind - also maßgeblich für Jugendliche und Heranwachsende - und nicht zum Eintrag ins BZR (siehe oben) vorgesehen sind, also keinen Strafcharakter haben. (Hierbei handelt es sich z.B. um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, gemeinnützige Arbeit, Wochenend- oder Dauerarrest).
Hallo moby66,
wie alt bist Du, wenn ich fragen darf?
hier, ich habe etwas für Dich ergoogelt:
Zum 2. Mal erwischt! Hi,
wenn beide Sachen getrennt verhandelt werden, kommt es todsicher ins FZ, weil 2 Verurteilungen innerhalb von 5 Jahren auch dann eingetragen werden, wenn sie unter 90 Tagessätzen liegen. Werden sie zusammen verhandelt, wird eine Gesamtstrafe gebildet, die eingetragen wird, wenn sie über 90 TS liegt. Im übrigen ist eine Prognose schwer, da Sie uns weder Ihr Alter noch die Schadenshöhe noch eventuelle Vorstrafen verraten haben. Auf jeden Fall kann man aber schon mal sagen, daß Rückfälligkeit im laufenden Verfahren keinen guten Eindruck auf das Gericht machen wird. Daß das 2. Verfahren nach § 153 eingestellt wird, halte ich für höchst unwahrscheinlich. § 153 stellt auf mangelndes öffentliches Interesse an einer Verurteilung ab. Warum sollte bei einem Rückfalldiebstahl plötzlich kein öff. Interesse mehr da sein?
Es wäre vielleicht ratsam, einen Anwalt einzuschalten (im Strafrecht kundiger Anwalt).
Du solltest etwas dagegen tun, daß Du immer wieder stehlen (mußt?)... Ist Deine wirtschaftliche Situation nicht so gut?
Ich wünsche Dir eine baldige Lösund Deiner Problemen,
Emmy
Hallo moby Die Geldstrafe erscheint erst ab einer Höhe von 90 Tagessätzen im Führungszeugnis,,, aber nur wenn du sie bezahlst Die 18 Monate ( auf Bewährung??) leider JA! Wenn du unter 21 bgibst stellt sich das vielleicht etwas anders dar, aber in dem Thema bin ich nicht so Nahe- vielleicht jemand anderes! Aber es könnte sein, dass dir die Bewährung widerrufen wird,,,aber Wie gesagt am besten und du wärst bei einer "kostenlosen2 Rechtberatung gut aufgehoben- und evtl. bei einem Pflichtverteidiger, der dir zu stünde, wenn eine Haftstrafe im Raum stehen würde ABER TOITOITOI Rick
"Nun wurde ich leider erneut erwischt" das finde ich falsch ausgedrückt. richtig muss es doch heißen "nun habe ich leider erneut gestohlen". oder wie oft hast du in den letzten 18 monaten gestohlen ohne erwischt zu werden? deine einstellung ist sehr fragwürdig.
die frage hätte ich mit leichtigkeit beantworten können. ich finde die formulierung ds fragestellers aber doch sehr fragwürdig. sie zeigt, dass er nichts gelernt hat aus dem vorfall vor 18 monaten. wenn du der bestohlene wärest, würdest du das sicher auch nicht so lustig finden.
Ich denke nein. Ich hoffe aber ja, damit du verstehst, dass es nichts außer schlechtes bringt!
Ich denke ja.
Es ist schon erstaunlich, dass hier einige User den Moralapostel spielen, aber die Frage nicht einmal beantworten können.