Ladendiebstahl 23, Student,Ersttaete

3 Antworten

Es gibt weder, wie von einem user behauptet, ein Bußgeld (das gibt es nur im Ordnungswidrigkeitsverfahren) und auch keine Verwarnung ( die gibt es nämlich nur im Jugenstrafrecht). Entweder Sie bekommen das Angebot der Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153 a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, oder Sie bekommen einen Strafbefehl. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wahrscheinlicher ist die Einstellung.

das ist mit 23Jahren wirklich penlich. Es wird keine große Strafe geben. ich denke eine Verwahrnung und Bußgeld, das du in Raten abbezahlen kannst. Je nach dem was du studierst kann das auch Probleme geben zum beispiel wenn du am Dualen System der Polizei teilnimmst oder Jura studierst

Draak 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 18:59

danke fuer Ihre hilfe, wie viel ungefaehr ????

Bist Du Ersttäter oder wurdest Du nur zum ersten mal erwischt?

Warum machst Du das - "Ladendiebstahl"??

Wenn Du Dich da nicht zurückhalten kannst, dann sorge dafür, daß Du eine Therapie aufgebrummt bekommst und nicht nur Tagessätze.