Wird die Lebensversicherung auf das Wohngeld angerechnet und eingezogen?
Hallo liebe Community, Mein Vater ist vor kurzem verstorben und er hatte eine kleine Lebensversicherung. Der Wert betrug ca. 20.000€. Wir bekamen Wohngeld von der Stadt, bevor mein Vater verstorben ist. Das Wohngeld diente als Zuschuss um unser Eigenheim abzahlen zu können, da es auf Dauer teurer gewesen wäre ein Haus für 7 Personen zu mieten, als uns bei dem abtragen der Schulden zu helfen. Da das Haus fast abbezahlt ist wollen wir das Geld der Lebensversicherung nutzen um alle Kredite usw. abzuzahlen, damit wir Schuldenfrei sind. Insgesamt würden alle Schulden mit Beerdigung auf ca. 17.000-19.000€ belaufen. Davor hat mein Vater eine kleine Frührente bekommen und jetzt werden wir auch Witwenrente und Halbweisenrente (5x) bekommen. Ich weiß das Wohngeld später wegfallen wird. Wir haben so Horrorgeschichten gehört das sie uns das Geld einfach wegnehmen werden und anrechnen können. Wir bekamen auch Kindergeldzuschuss und wird es dort angerechnet oder nicht? Wir wissen das der Zuschuss später auch wegfallen könnte, bis auf das normale Kindergeld. In der Lebensversicherung waren 3 Personen eingetragen und wir haben auch 3x ca. 6.500€ überwiesen bekommen, da die 3 bevorzugte Personen eingetragen worden sind. Zudem ist meine Mutter was allen Vermögenswerten angeht Alleinerbin. Wir alle wohnen zu sechst im selben Haus, auch die eingetragenen Personen aus der Lebensversicherung. Wir wollten auch morgen sofort zum Sozialamt und das anmelden, da wir ja kein Wohngeld mehr bruachen und wir es auch nicht erschleichen wollen.
Vielen Dank das ihr euch den langen Text durchgelesen habt, auch wenn er total verwirrend ist. 😅😀
2 Antworten
Wenn es tatsächlich um das Wohngeld geht und nicht um andere Sozialleistungen ( ALG - 2 vom Jobcenter ),dann hat dir @ Ralkana ja schon eine Antwort gegeben !
Für den Kinderzuschlag gibt es im Internet einen kostenlosen Rechner,da könnt ihr es prüfen lassen.
Danke dir für deinen Stern !
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe noch 3 minderjährige und eine volljährige Schwester. Zudem bin ich auch volljährig, aber mache mein Abitur am Berufskolleg nach und die andere volljährige beginnt im Herbst eine Ausbildung. ALG 2 werden wir wahrscheinlich nicht bekomnen, da die Höhe der Rente insgesamt zum Schluß minimal mehr sein wird -> 60% Witwe und pro Halbwaise 10% der Rente. Zudem war mein Vater ein befristeter Frührentner und wir werden auch kein ALG2 beantragen, eher wollten das meine Mutter und ich uns einen Aushilfsjob suchen falls es nicht ausreichen sollte. Meine minderjährigen Geschwister besitzen und erben nachts. Wir besitzen 2 Fahrzeuge und beide gehörten meinem Vater, jetzt meiner Mutter. Unser Haus hat 121qm und das ist sogar weniger, als das was du gesagt hast ca. 140qm. Wir waren uns nur etwas unsicher, aber morgen werden wir mehr wissen.
Wir bekommen nur Wohngeld und Kindergeldzuschlag, mehr auch nicht. Später halt die Renten.
Für das Wohngeld gibt es auch einen kostenlosen Rechner,aber solange die Höhe der Renten nicht feststeht bringt der genauso wenig wie der für den Kinderzuschlag !
Ihr braucht für das Wohngeld ein Mindesteinkommen und der Kinderzuschlag würde euch dann auch nur weiter zustehen,wenn ihr ein Mindesteinkommen erreichen würdet und mit dem Wohngeld + Kinderzuschlag und den anrechenbaren sonstigen Einkommen dann keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hättet.
Sollte kein Anspruch mehr auf Wohngeld und Kinderzuschlag bestehen,dann gebe ich dir den Rat das mit der Tilgung der Schulden spätestens im Monat vor der evtl.Antragstellung auf ALG - 2 erledigt zu haben.
Denn wenn das nicht der Fall ist,dann wird das vorhandene Geld zwar erst einmal als Vermögen gewertet,aber wenn ihr dann über dem jeweiligen so genannten Schonvermögen liegen würdet,dann wird dieser Überschuss auf euren bzw.den jeweiligen Bedarf ( Leistungen ) angerechnet.
Bei minderjährigen Kindern muss das Vermögen auf einem eigenen Konto / Sparbuch sein,ein volljähriges Kind wird ja dann sicher eh sein eigenes haben.
Dann dürfte jeweils ein Vermögen von je 150 € pro Lebensjahr vorhanden sein + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,mindestens jedoch 3100 € + diese einmaligen 750 €.
Auch ein KFZ - dürfte jeder ab dem 15 Lebensjahr besitzen,der Zeitwert sollte dann jeweils nicht über 7500 € liegen.
Das selber bewohnte Haus ist dann in der Regel auch kein Problem,solange die Größe für die Personenzahl als angemessen gilt.
Bei 4 Personen würden das ca. 120 qm sein,für jede weitere würden dann ca. 10 qm dazu kommen.
Nein, die Lebensversicherung wird nicht auf das Wohngeld angerechnet. Nur die Renten, die ihr alle bekommt. Und die Belastung veringert sich wenn ihr die Kredite für das Haus abbezahlt. Meldet die Änderung eurer Verhältnisse umgehend den Wohngeldamt. Wie es sich mit dem Kinderzuschlag verhält weiß ich nicht.
Vielen Dank. Das mit den Renten ist leider noch nicht durch und dauert ewig, selbst der Vorschuss kommt nicht. Wir haben bis jetzt noch nicht daran gedacht, weil wir zurzeit viel Stress mit allem haben und die Lebensversicherung sehr schnell kam, zudem kann es sein das das Konto gesperrt wird, weil meine Mutter noch keinen Erbschein hat und der Termin dafür erst im Juli ist. Die Bürokratie ist echt endlos. 18 Formulare für 2 Rentenkassen und 6 Mann. 😠 Zurzeit leben und zahlen wir alle Kosten von der Lebensversicherung meines Vaters, selbst die Beerdigung habe wir damit bezahlt.
*erben nichts