Was passiert wenn jemand der von Vater Staat lebt eine Lebensversicherung erbt?
Im Nachgang zu meiner letzten Frage folgendes: Wenn die in der LV begünstigte Person nun also das Geld von der Lebensversicherung bekommen soll, selber aber Sozialhilfe erhält und immer nur einen Maximalbetrag auf dem Konto haben darf, was passiert dann? Bekommt sie trotzdem einen Teil des Geldes oder kassiert alles der Staat? Kann sie das Geld theoretisch einer anderen Person auszahlen lassen die es dann für sie verwaltet oder wäre das Mauschelei?
7 Antworten
Die Versicherung wird NUR an denjenigen auszahlen der im Vertrag steht.
Vergiss Überlegungen das vor dem Amt zu verheimlichen, es kommt raus! Mittlerweile sind die alle vernetzt.
Du darfst ja etwas Bargeld/Vermögen besitzen, gestaffelt nach Alter. Da kommt auch keiner ran. Alles was drüber ist schon. Sie nehmen Dir das Geld zwar nicht weg, aber sie sperren Dir die Leistungen, rechnen Dir genau aus wie lange Du mit dem Geld kommen mußt und erst wenn das "überschüssige Geld" aufgebraucht ist kannst Du wieder einen neuen Antrag stellen und erneut Leistungen beziehen.
Wenn das Geld ausgezahlt ist, ist die betreffende Person erst einmal nicht mehr "bedürftig". Muss also von diesem Geld dann leben, is es auf die Höhe der Freibeträge aufgebraucht ist.
Einfach die Erbschaft zu "vergessen", wäre Sozialbetrug. Beim Antrag für die Sozialleistung hat er unterschrievben, dass er verpflichtet ist, jede Veränderung UMGEHEND zu melden.
Wenn er es also nicht tut, ist es BETRUG
"verzichten" auf Kosten der Allgemeinheit? Ist doch wohl nicht dein Ernst?
Bist du ein verkappter Robin Hood? Ändere mal deine Tonlage, diese unterschwellige Aggressivität lässt auf genug eigene Probleme in der Hinsicht schließen und das kann ich leider nicht ernst nehmen.
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Das Geld von der Lebensversicherung darf er behalten aber seine Sozialhilfe oder Hartz 4 kriegt er nicht mehr solange bis das Geld von der Lebensversicherung aufgebraucht ist und sollte er das beim Amt NICHT angeben oder es auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen und davon leben begeht er einen SOZIALBETRUG!!
Eine Erbschaft kann man ausschlagen, dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
Falls man Begünstigter in der Lebensversicherung ist, gehört es nicht zum Nachlass.
Auch ein Sozialhilfeempfänger ist frei, eine Erbschaft auszuschlagen.
http://www.rechtsanwalt-bultmann.de/index.php/Vor+Gericht/Sozialhilfeempf%E4nger+darf+Erbe+ausschlagen
das ist das gleiche problem, das behinderte große kinder haben, die im heim leben, wenn die eltern sterben. endlich geld, und weg ist es. der staat holt sich alles zurück. das geld landet ja erst mal bei dir, du bist die begünstigte, auch wenn es ein notariell von dir bevollmächtigter verwaltet, und die bank wird es melden. leider, leider. und e i g e n t l i c h ist es richtig.
Ja ok, das ist jetzt schon ausreichend gesagt worden. Die Frage bleibt: Kann die Person sagen, ich verzichte auf das Geld und möchte das es an Person xx ausgezahlt wird dafür?