Zuschüsse als Alleinerziehende Mutter mit Haus?

3 Antworten

Nunja, das Haus gehört ja nicht nur dir. Das müsstet ihr untereinander erstmal regeln, wer das Haus übernimmt. Letztendlich steht ihm ja auch was zu (solltet ihr es gemeinsam gekauft haben und auch gemeinsam im Grundbuch stehen) und du müsstest ihn evtl. auszahlen. Damit würden sich deine Raten erhöhen. Ob du es dann noch halten kannst, weiß ich nicht. Es wird auch so schon schwer. Außerdem ist es so, dass ja auch noch deine Schwester und Mutter mit drin wohnen und diese ja auch was dazu beitragen könnten, dass du die monatliche Rate aufbringen kannst. Wenn du alleine die Raten auf dich nehmen musst/willst, wird es mau aussehen, da dir kein Amt so viel übernimmt, da eine Mietwohnung günstiger käme. Aber auch das ist wiederum davon abhängig, ob deine Mutter und Schwester arbeiten oder nicht. Wohngeld würdest du evtl. bekommen, aber auch das ist nicht die Welt und ich weiß nicht, ob es dir reichen würde. Kläre erstmal die ganze Angelegenheit mit deinem Ex. Du kannst nicht einfach sagen, das ist dein Haus und du bleibst drin, wenn er es mitfinanziert hat und mit im Grundbuch steht.

liem11 
Beitragsersteller
 11.12.2011, 14:04

Hallo obihoerchen, das ich das Haus behalte haben wir schon untereinander geregelt, er möchte wieder zurück in seine Heimatstadt ziehen. Meine Mutter arbeitet Teilzeit und zahlt sämtliche Nebenkosten für das Haus, meine Schwester ist in der Ausbildung, kann also nicht wirklich etwas beisteuern. Mit dem Unterhalt den er für seine Tochter zahlen muss fehlt mir noch eine Stütze von etwa 300€, den Rest kann ich mit meinem Gehalt aufbringen.

timbatal  11.12.2011, 16:40
@liem11

wenn deine schwester geld verdient in ihrer ausbildung, dann wird sie genauso ihren anteil zahlen müssen an nebenkosten, strom, heizung und lebensmittel wie alle anderen auch.

habe gerade gelesen das deine mutti teilzeit arbeitet und deine schwester in der lehre ist, da du ja auch arbeitest bekommst du ja nichts vom jobcenter denke ich mal , dann macht doch mit deine schwester einen untermietvertrag dann könnte sie doch bab beantragen denke ich mal so ganz genau weis ich das aber nicht , bitte erkundige dich mal.... meine tochter hatte es damals auch bekommen aber die hat nicht zu hause gewohnt die wohnung war 7 km von zu hause entfernt, weis nicht wie die bestimmungen da sind, lg hausfrau88

liem11 
Beitragsersteller
 11.12.2011, 14:20

Das könnte ich mal anfragen, vielen dank:)

hallo, ich würde die kosten aufteilen, jeder wird ja seine privatsphäre haben das heißt seine eigenen vier wände , die900,- teilst du durch die quadratmeter des hauses, dann mußt du natürlich wissen wieviel qm jeder von euch bewohnt das mal den betrag den du errechnest hast und schon fällt es dir leichter 900,- durch ich sage mal 120qm( weis ich ja nicht wie groß es bei euch ist , ist nur ein ca wert) das wären dann 7,50 pro qm , wenn du dann 50qm bewohnst mal 7,50 = 375,- € die du zahlen würdest es ist nicht einfach denn man hat ja im haus noch mehr zahlungen, öl oder gas, energie, wasser, versicherungen, müll, grundstückststeuer und noch so einiges, frage in der wohngeldstelle nach und auch im jobcenter wenn du harz 4 bekommen solltest. so richtig habe ich dir bestimmt nicht geholfen aber du kannst es ja mal versuchen. LG hausfrau88